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In seinem Finanzbericht für das zweite Geschäftsquartal 2015 informiert Apple die Anleger über mögliche Steuernachzahlungen, die dem Konzern in Irland drohen. Apple könne zum jetzigen Zeitpunkt zwar noch nicht die Auswirkung einer Steuerrückzahlung abschätzen, die Höhe der Nachzahlung könnte jedoch „wesentlich“ („material“) ausfallen. Zwar gibt es bei der US-Börsenaufsicht keine Regelung darüber, welche Beträge als „wesentlich“ gelten, das Wall Street Journal berichtet jedoch, dass Experten unter einer solchen Angabe oft 5 Prozent der jährlichen Gewinne vor Steuer in den letzten drei Jahren verstehen. Die Financial Times geht von Nachzahlungen bis 2,5 Milliarden US-Dollar aus.[prbreak][/prbreak]
Die EU-Kommission hat im letzten Juni eine Untersuchung gegen die irischen Steuerbehörden, Apple und weiteren Unternehmen eingeleitet. Apple wickelt über seine irischen Tochterunternehmen Apple Sales International und Apple Operations Europe, die weniger als 2 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, einen Großteil seines Auslandsgeschäftes ab. Im Herbst hat die EU-Kommission die Untersuchung abgeschlossen und festgestellt, dass Irland Apple unerlaubte Staatsbeihilfen zukommen hat lassen. Es wurden Ungereimtheiten bei der Berechnung der Apple-internen Geldströme, die als Basis für die Steuerberechnung herangezogen werden, nachgewiesen. Bislang hat die EU-Kommission jedoch noch keinen Entschluss über die Höhe einer möglichen Strafzahlung gefasst.
Die Apple-Zentrale in Cork, Irland.
Bild von Anthony Sigalas (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten
Via 9to5Mac
Die EU-Kommission hat im letzten Juni eine Untersuchung gegen die irischen Steuerbehörden, Apple und weiteren Unternehmen eingeleitet. Apple wickelt über seine irischen Tochterunternehmen Apple Sales International und Apple Operations Europe, die weniger als 2 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, einen Großteil seines Auslandsgeschäftes ab. Im Herbst hat die EU-Kommission die Untersuchung abgeschlossen und festgestellt, dass Irland Apple unerlaubte Staatsbeihilfen zukommen hat lassen. Es wurden Ungereimtheiten bei der Berechnung der Apple-internen Geldströme, die als Basis für die Steuerberechnung herangezogen werden, nachgewiesen. Bislang hat die EU-Kommission jedoch noch keinen Entschluss über die Höhe einer möglichen Strafzahlung gefasst.
Die Apple-Zentrale in Cork, Irland.
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