Vielleicht gibt es da Unterschiede zwischen Ö und D. Hier in Ö DARF auf jeden Fall nichts negatives drinstehn, da es dem Angestellten die Chance nähme einen Job zu finden.Nein, aber im Zeugnis. Und ein Arbeitgeber DARF kein 1A-Zeugnis vergeben, wenn es unwahr wäre. Dann macht er sich dem neuen Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig.
Vielleicht gibt es da Unterschiede zwischen Ö und D. Hier in Ö DARF auf jeden Fall nichts negatives drinstehn, da es dem Angestellten die Chance nähme einen Job zu finden.
Die Klauseln kennt aber inzwischen jeder, von daher sind sie sinnlos, da auch sie im Zweifel aus dem Zeugnis geklagt werden.
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