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In Deutschland ist es doch so, dass die gesetzliche Gewährleistung, außer bei Verbrauchsgütern, 2 Jahre nicht unterschreiten darf.
Auszug aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Auszug aus dem Europäischen Gesetz: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/material/verbrkrl.htm#Artikel 5 Fristen
Wieso kann also Apple das so einfach machen, dass sie nur 1 Jahr Gewährleistung geben?
Andere PC Hersteller machen das auch - liegt es daran dass sie im Ausland sitzen? Aber sie verkaufen ihre Waren doch hier in Deutschland ?!
Auszug aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Auszug aus dem Europäischen Gesetz: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/material/verbrkrl.htm#Artikel 5 Fristen
(1) Der Verkäufer haftet nach Artikel 3, wenn die Vertragswidrigkeit binnen zwei Jahren nach der Lieferung des Verbrauchsgutes offenbar wird. Gilt nach dem innerstaatlichen Recht für die Ansprüche nach Artikel 3 Absatz 2 eine Verjährungsfrist, so endet sie nicht vor Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
Wieso kann also Apple das so einfach machen, dass sie nur 1 Jahr Gewährleistung geben?
Andere PC Hersteller machen das auch - liegt es daran dass sie im Ausland sitzen? Aber sie verkaufen ihre Waren doch hier in Deutschland ?!