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2013 noch ein iPhone 4 kaufen?

zyx

Antonowka
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Lass dir bei beiden Fotos schicken ;)
 

zyx

Antonowka
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Ich finde das erste klingt besser.
 

App-ler

Gala
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Aber man muss doch irgendwo mal vertrauen können. Finde auch es klingt gut

Ich muss nun leider noch weg. Ich schaue gegen 20Uhr wieder rein. Hoffe jemand kann mir dann noch weiter helfen.

Danke an alle hier :)
 

App-ler

Gala
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Genau Danke.

beim 1. ist ja auch noch 1 Jahr Garantie und beim zweiten nicht
 

Martin Wendel

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App-ler

Gala
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@Martin Wendel also habe ich nur 6 Monate lang ein Recht auf Ersatz?

@jamnibus schön und gut, nur leider komme ich nicht nach Berlin. Und bei Versand und Vorkasse habe ich absolut keine Garantie dass ich überhaupt etwas bekomme.


Wegen den anderen Händlern, ich denke mal dass ich erst morgen Abend Antworten erhalte. Jedoch befürchte ich, dass sich da niemand melden wird.
 

Martin Wendel

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@Martin Wendel also habe ich nur 6 Monate lang ein Recht auf Ersatz?
Nein, 24 Monate Gewährleistung gibt dir der Händler. Innerhalb der ersten 6 Monate wird (grob gesagt) angenommen, dass ein Fehler bereits beim Kauf bestanden hat, die restlichen 18 Monate müsstest du beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war (nur sehr schwer möglich bis unmöglich). Da auf dem Gerät noch 12 Monate Gewährleistung drauf sind, gehe ich mal davon aus, dass es schon 12 Monate alt ist. Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist also schon lange vorbei und auch bei Apple wird das Gerät keine Garantie mehr haben.
 

App-ler

Gala
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Also kann mir der Händler defekte Ware schicken und mich gnadenlos abzocken, obwohl ich "Gewährleistung" habe -_-
 

Martin Wendel

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Wenn du von einem Händler kaufst, hast du sowieso 2 Wochen Rückgaberecht. Wie das aber alles bei Ebay aussieht, kann ich dir nicht sagen.
 

App-ler

Gala
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Da steht dieser Standard Text und auch eine Adresse wohin das zurichten wäre

"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder  wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird  durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Auch bei einem ebay-Händler hat man ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Zudem müssen Händler auch auf Gebrauchtware mindestens 12 Monate Gewährleistung geben, ebenfalls mit Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Die Händler müssen die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten aber explizit reduzieren.

@Martin
Ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, daß das Gerät genau 12 Monate alt ist. Es kann älter aber auch jünger sein, da der Händler in jedem Fall 12 Monate Gewährleistung geben muß! Gewährleistung vom ursprünglichen Kauf gegenüber dem Händler, der das Gerät als Neuware verkauft hat, hat man als Second-Hand-Käufer natürlich nicht!
 

App-ler

Gala
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Aber wenn ich dort kaufe habe ich eigentlich keiner leih Rückgaberecht nach den 14 Tagen oder?
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Sind das Händler? Dann hast Du selbstverständlich ein Rückgaberecht von 14 Tagen.
 

App-ler

Gala
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Ja ein Händler ist das und der hat wie oben schon geschrieben 14 Tage Recht, aber danach bringt mir die Gewährleistung doch absolut 0 oder?
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Da der Händler gewerblich handelt, gelten für ihn die selben Spielregeln wie für jeden anderen Onlinehändler, der in Deutschland handelt: 14 Tage Rückgaberecht (aka "Fernabsatzgesetz").

Da es sich um gebrauchte, nicht verschweisste Ware handelt, gebe ich dir folgenden Rat mit auf den Weg: Kein Kauf ohne eine vernünftige Bilddokumentation. Wenn dir Bilder verweigert werden, Thema abhaken und weiter suchen.

Ebenfalls achte auf vollständige Kontaktdaten (auch Steuernummer) sowie die Gesellschaftsform (handelt es sich um eine "Ltd.", pauschal die Finger davon lassen!). Auch eine Telefonnummer sollte angegeben sein. Wichtig, wenn es zu einer Kaufrückabwicklung kommen sollte.
Parallel kannst du ja mal nach dem Händler googlen, ob es außerhalb von eBay Meinungen zu dem Verkäufer gibt.

Grundsätzlich spricht nichts gegen eBay, es sind allerdings schon genug Leuter über den Leisten gezogen worden, als dass man "einfach mal vertrauen" sollte.

Btw: Du hast in diesem Fall imho auf das Produkt die volle Gewährleistung, nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr.
Die Gewährleistung dient dazu, den Kunden vor Waren zu schützen, deren Zustand bei Gefahrenübergang/Lieferung nicht der versprochenen Güte entspricht.

Die 14 Tage Frist ersetzt im Prinzip das Look&Feel im Laden, du kannst in Ruhe prüfen, ob das Gerät dem entspricht, was du dir vorgestellt hast.