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Die Klagewelle der Smartphone-Hersteller geht in alle Richtungen: Apple gegen Samsung, Samsung gegen Apple und Motorola gegen Apple sind nur wenige Beispiele. Bei Letzterem gab es nun erstmals auch ein Urteil, welches Apple nicht gefallen dürfte. Wie Florian Müller von FOSS Patents durch ein ihm zugespieltes Urteil erfahren konnte, konnte Motorola aufgrund von Patentstreitigkeiten ein Urteil gegen Apple erwirken, das es dem kalifornischen Konzern untersagt, "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern". Bei diesem Urteil handelt es sich im ein Versäumnisurteil. Das bedeutet, dass Apple nicht in der gesetzten Frist auf die Klage reagiert hat, und Motorola daher ein leichtes Spiel bei der Durchsetzung der Forderungen hatte.
Doch für Apple ändert sich zunächst nichts. Denn angeklagt wurde die Apple Inc. in den USA, und nicht, wie es für den deutschen Markt eigentlich nötig wäre, die Apple GmbH mit Sitz in München. Seitens Apple war bislang nicht viel zu hören, außer, dass das Urteil eine rein prozesstechnische Angelegenheit, und somit keine für den Smartphone-Vertrieb aktuell relevante Entscheidung sei. Kurz: Ja, Apple hat einen Prozess verloren, aber der Verkauf aller iPhones geht bis auf weiteres ungestört weiter.
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Bild via puremobile
Doch für Apple ändert sich zunächst nichts. Denn angeklagt wurde die Apple Inc. in den USA, und nicht, wie es für den deutschen Markt eigentlich nötig wäre, die Apple GmbH mit Sitz in München. Seitens Apple war bislang nicht viel zu hören, außer, dass das Urteil eine rein prozesstechnische Angelegenheit, und somit keine für den Smartphone-Vertrieb aktuell relevante Entscheidung sei. Kurz: Ja, Apple hat einen Prozess verloren, aber der Verkauf aller iPhones geht bis auf weiteres ungestört weiter.
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