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Wenn mir etwas nicht passt, dann rufe ich nicht: "Das gehört verboten!", zumal ich doch die Wahl habe (pun intended).
Ich glaube, dass meine Motivation, dem Rechtsextremismus und seinen Symphatisanten so wehement entgegen zu treten, nicht aus einer Laune heraus entstanden ist, sondern aus geschichtlicher und politischer Bildung und der daraus resultierenden Überzeugung.
Gerne betrachte ich den Artikel 21 GG (1 und 2) in diesem Fall:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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