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EU-Kommission nimmt Apple, Alphabet und Meta ins Visier

Die EU-Kommission hat offiziell Untersuchungen gegen drei der weltweit größten Tech-Konzerne eingeleitet: Apple, Alphabet (Mutterkonzern von Google) und Meta (ehemals Facebook). Im Fokus stehen mögliche Verstöße gegen den kürzlich in Kraft getretenen Digital Markets Act (DMA), ein Gesetz, das darauf abzielt, faire und offene digitale Märkte innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

DMA: Ein neuer regulatorischer Rahmen

Mit dem DMA stellt die EU strikte Regeln auf, die große Technologieunternehmen, sogenannte Gatekeeper, zur Einhaltung verpflichten. Diese Regeln sollen den Wettbewerb fördern und verhindern, dass sich diese Konzerne durch unfaire Praktiken Vorteile verschaffen. Seit der Einführung des DMA haben Unternehmen wie Apple bereits Anpassungen vorgenommen, wie z. B. die Öffnung von iOS für alternative Browserauswahlen. Die EU-Kommission bezweifelt jedoch, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen.

Untersuchungsbereiche im Detail

Die Untersuchungen konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Geschäftspraktiken der genannten Unternehmen:

  • Die Benutzerführung im Google Play Store und mögliche Selbstbevorzugung in der Google-Suche durch Alphabet.
  • Apples Steuerungsregeln im App Store und die neue Auswahlmöglichkeit für Browser in Safari.
  • Metas „Bezahlen oder Zustimmen“-Modell, das Nutzer:innen vor die Wahl stellt, für einen werbefreien Zugang zu zahlen oder der Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen.

Darüber hinaus werden auch Apples Gebührenstruktur für alternative App-Stores und das Sideloading von Apps sowie eine mögliche Bevorzugung eigener Produkte durch Amazon untersucht.

Mögliche Konsequenzen und Zeitrahmen

Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Untersuchungen innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Sollten Verstöße festgestellt werden, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens verhängt werden, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20%. Zudem könnte die Kommission bei systematischen Verstößen weitere Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Abspaltung von Unternehmensteilen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, betont die Wichtigkeit der Untersuchungen: „Heute leiten wir fünf Untersuchungen zu Verstößen gegen den Digital Markets Act ein. Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig dem DMA entsprechen. Wir werden nun die Einhaltung des DMA durch die Unternehmen untersuchen, um offene und umkämpfte digitale Märkte in Europa sicherzustellen.“

Via EU Kommision
Cover via Dall-E

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

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