Die Verbraucherzentrale NRW hat Disney+ erfolgreich wegen unrechtmäßiger Sperrungen zahlender Kund:innen abgemahnt. Hintergrund war eine Praxis des Streamingdienstes, die Nutzer:innen technisch daran hinderte, bereits bezahlte Inhalte abzurufen. Disney+ darf künftig keine derartigen Barrieren mehr einsetzen, entschied die Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag analysiert den Hintergrund, bewertet die rechtliche Einordnung und erläutert die Konsequenzen für Disney+ und betroffene Kund:innen.
Die Ursache des Konflikts war eine Änderung im Zusammenhang mit der jüngsten Preiserhöhung von Disney+. Im Oktober 2024 hob Disney+ die Preise für seine Abonnements spürbar an. Das Premium-Abo ohne Werbung verteuerte sich von zuvor 11,99 Euro auf nunmehr 13,99 Euro monatlich. Auch das Standard-Abo stieg im Preis von 8,99 Euro auf 9,99 Euro pro Monat. Einzig das werbefinanzierte Basis-Abo blieb unverändert bei monatlich 5,99 Euro.
Als Reaktion auf diese Preiserhöhungen zeigte Disney+ seinen Bestandskund:innen ein Pop-up-Fenster mit drei Optionen an: Zustimmung zur Preiserhöhung, Downgrade des Abos oder sofortige Kündigung. Nutzer:innen, die keine sofortige Auswahl trafen, verloren unmittelbar den Zugang zu ihren bereits bezahlten Inhalten. Diese Praxis bewertete die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig, da Kund:innen durch technische Maßnahmen zu einer Entscheidung gezwungen wurden.
Die Vorgehensweise von Disney+ verstieß laut Verbraucherzentrale NRW klar gegen geltendes Verbraucherrecht. Insbesondere das Drängen von Kund:innen durch technische Sperren widerspricht den Grundsätzen der Vertragsfreiheit. Nutzer:innen müssen frei und ohne Druck entscheiden können, ob sie Vertragsänderungen akzeptieren oder ablehnen möchten.
Disney+ verzichtete auf eine gerichtliche Auseinadersetzung und unterzeichnete stattdessen freiwillig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Konzern verpflichtete sich, die umstrittene Praxis bis spätestens 31. Mai 2025 vollständig einzustellen. Damit vermeidet Disney+ potenziell kostspielige Rechtsfolgen, akzeptiert aber zugleich die Auffassung der Verbraucherschützer:innen.
Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW stellt sicher, dass Disney+ künftig keine technisch bedingten Zwangsmaßnahmen zur Annahme neuer Vertragsbedingungen nutzen darf. Für Kund:innen bedeutet dies mehr Sicherheit und Klarheit bei der Nutzung ihres bezahlten Dienstes. Nutzer:innen behalten künftig uneingeschränkten Zugriff auf bezahlte Inhalte, auch wenn sie einer Preiserhöhung nicht sofort zustimmen.
Parallel zur Preiserhöhung verschärfte Disney+ auch seine Regeln zum Account-Sharing. Seit Herbst 2024 müssen Nutzer:innen, die ihren Account mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen wollen, einen zusätzlichen Betrag bezahlen. Damit setzt Disney+ auf eine Kombination aus Preiserhöhungen und strikteren Nutzungsbedingungen, um die Profitabilität zu steigern.
Via Presseportal
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