Google darf Verträge zur Voreinstellung seiner Suche und seiner KI-Dienste künftig nur noch für ein Jahr abschließen. Ein Bundesrichter hat damit die Auflagen im Kartellverfahren konkretisiert.
Jährliche Neuverhandlung von Standard-Suchverträgen
Ein US-Bundesrichter hat die vorgesehenen Maßnahmen im Kartellverfahren des Justizministeriums gegen Google erweitert. Laut einem Bericht von Bloomberg entschied Richter Amit Mehta, dass Verträge, die Googles Suche und KI-Dienste als Voreinstellung auf Geräten festschreiben, künftig auf ein Jahr begrenzt werden. Google muss diese Vereinbarungen damit jährlich neu aushandeln, was laut Gericht eine ausgewogenere Ausgangslage für konkurrierende Anbieter schaffen soll.
Die jetzt bekannt gewordenen Details folgen auf Mehtas Entscheidung vom September. Damals hatte er festgelegt, dass Google – entgegen einem Vorschlag des Justizministeriums Ende 2024 – den Chrome-Browser nicht veräußern muss. Statt einer Zerschlagung setzt das Gericht damit auf strukturelle und vertragliche Anpassungen, um den Wettbewerb im Suchmarkt zu stärken.
Illegale Absicherung der Suchmarkt-Stellung
Hintergrund sind die bereits im vergangenen Herbst getroffenen Feststellungen des Gerichts zur Marktmacht von Google im Bereich Internetsuche. Demnach hat das Unternehmen sein Suchmonopol rechtswidrig abgesichert, unter anderem durch Zahlungen an andere Firmen, etwa an Apple. Ziel dieser Zahlungen war es, die Google-Suchmaschine als Standardoption auf deren Geräten zu etablieren.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass Google exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung verschiedener Dienste getroffen hat, darunter Suche, der Browser Chrome und der KI-Dienst Gemini. Diese Absprachen sollten sicherstellen, dass Google-Dienste bevorzugt ausgeliefert werden und Konkurrenten nur eingeschränkt Zugang zu Nutzer:innen erhalten.
Datenzugang für Rivalen und Ende exklusiver Deals
Bereits in seiner Entscheidung vom September hatte Richter Mehta ein Ende der exklusiven Vereinbarungen angeordnet. Google darf demnach keine Absprachen mehr treffen, die anderen Suchanbietern den Zugang zu Geräten oder Plattformen erschweren oder ausschließen. Die jetzt festgelegte einjährige Laufzeit für Standard-Suchverträge ergänzt diese Vorgaben.
Außerdem sieht die Entscheidung vor, dass Google bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen muss. Ziel ist es, die durch die bisherigen Praktiken entstandene „Skalenlücke“ zu verkleinern. Die Formulierung bezieht sich darauf, dass Google durch sein jahrelanges Vorgehen deutlich mehr Daten zur Verbesserung seiner Such- und KI-Dienste sammeln konnte als konkurrierende Anbieter.
Durch die Kombination aus Datenzugang für Rivalen, dem Verbot exklusiver Absprachen und der nun eingeführten zeitlichen Begrenzung der Standard-Verträge soll der Wettbewerb im Markt für Internetsuche neu belebt werden. Auf dieser Grundlage müssen Anbieter wie Google ihre Position künftig regelmäßiger gegenüber Geräteherstellern und Plattformbetreiber:innen rechtfertigen.
Via: https://www.engadget.com
Titelbild: Apfeltalk / Michael Reimann
