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Social Media erst ab 13: Was die EU konkret plant

Die EU-Kommission will die Nutzung von TikTok, Instagram und anderen Netzwerken künftig deutlich strenger regulieren. Kinder unter 13 Jahren sollen dann grundsätzlich keine eigenen Konten mehr haben dürfen.

Geplantes Mindestalter und neue Konten-Modelle

Noch ist nichts beschlossen, aber die Richtung ist klar: Die EU-Kommission will ein verbindliches Mindestalter für soziale Netzwerke in den Mitgliedsstaaten einführen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verweist auf Folgen intensiver Smartphone- und Social-Media-Nutzung wie Schlafmangel, Ängste und nachlassende Konzentration bei Kindern und Jugendlichen.

Ein Gesetzestext mit den Details soll am Donnerstag vorgestellt werden, danach müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten verhandeln. Bis zu einer Einigung und einem konkreten Starttermin könnten Monate oder sogar Jahre vergehen. Nach den Plänen sollen Kinder unter 13 Jahren gar keine eigenen Konten bei TikTok, Snapchat, Instagram und ähnlichen Diensten mehr anlegen dürfen.

Zwar schreiben die großen Plattformen bereits heute in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Die EU-Behörde kritisiert aber seit Längerem, dass diese Grenze praktisch kaum kontrolliert und durchgesetzt wird. Künftig sollen die Konzerne stärker in die Pflicht genommen werden und nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher gestaltet sind.

Für Jugendliche ab 13 Jahren sieht der Vorschlag sogenannte „Mini-Konten“ vor. Diese ersten Profile hätten eingeschränkte Funktionen, eine begrenzte tägliche Nutzungszeit und würden von Eltern eingerichtet und überwacht. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche die Dienste dann selbstständig und ohne diese Einschränkungen nutzen dürfen.

Sicherheitsvorgaben und Rolle der EU

Kern des Vorhabens ist das Prinzip „Sicherheit durch Gestaltung“. Plattformen sollen ihr Design so anpassen, dass Kinder- und Jugendschutz standardmäßig eingebaut ist. Dazu zählt die EU-Kommission etwa den Verzicht auf suchtfördernde Algorithmen sowie deaktivierte Funktionen wie endloses Scrollen oder automatisches Abspielen von Videos.

Auch feste Begrenzungen der Bildschirmzeit oder andere Schutzmechanismen sollen verpflichtend vorgesehen sein. Die Anbieter müssten belegen, dass diese Vorkehrungen tatsächlich umgesetzt sind. Für Deutschland ist das Vorhaben relevant, obwohl der Staat grundsätzlich selbst ein Mindestalter für Social Media festlegen könnte. Nationale Regeln würden jedoch vor allem Eltern mit der Kontrolle alleinlassen.

Weil zentrale Bereiche der Digitalpolitik in die Zuständigkeit der EU fallen, kann nur die Kommission große Plattformen direkt verpflichten. Die Behörde hat bereits in anderen Verfahren deutlich gemacht, dass sie Vorgaben wie das Mindestalter von 13 Jahren in den Geschäftsbedingungen für unzureichend kontrolliert hält.

Bundesregierung, Altersprüfung und Reaktionen

Auch die Bundesregierung plant strengere Regeln. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte eine Expert:innenkommission eingesetzt, die im Sommer umfangreiche Vorschläge für besseren Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt hat. Darin ist unter anderem eine „gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren“ für die eigenständige Nutzung von Social-Media-Konten enthalten.

Prien fordert zudem abgestufte Schutzkonzepte für 13- bis 18-Jährige. Zugleich verweist sie auf Grenzen nationaler Regelungen und betont, der Schlüssel liege teilweise in Brüssel. Sie will auf eine europäische Lösung drängen und parallel Übergangslösungen für Deutschland gesetzlich verankern. Eckpunkte dazu hat sie für Oktober angekündigt, ohne bisher Details zu nennen.

Frankreich ist bereits weiter: Dort ist ein Verbot sozialer Netzwerke für alle unter 15 Jahren geplant. Ein erster Gesetzesentwurf war nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar, eine überarbeitete Fassung hat Paris nun vorgelegt.

Für die technische Alterskontrolle soll die digitale Brieftasche EUDI-Wallet eine wichtige Rolle spielen, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll. Darüber sollen Nutzer:innen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne Namen oder Geburtsdatum zu speichern oder an Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich alle Nutzer:innen großer Online-Angebote regelmäßig auf diese Weise ihr Alter verifizieren.

Verbraucherschützer:innen und Organisationen reagieren unterschiedlich. Die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands Ramona Popp kritisiert, die eigentliche Gefahr liege in Geschäftsmodellen, die auf maximale Aufmerksamkeit und Nutzung ausgelegt sind. Altersgrenzen allein reichten nicht aus, da auch Erwachsene von Suchtgefahren und Hassrede betroffen seien.

Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi hält die Jugendschutzversuche der Kommission für unbeholfen und warnt, ein schädliches Design werde nicht automatisch sicher, nur weil Nutzer:innen älter werden. Die Kinderrechtsorganisation 5Rights Foundation begrüßt die Vorschläge grundsätzlich, warnt aber, dass die Details entscheidend seien. Die EU müsse auch Onlinespiele, KI-Chatbots und Lern-Apps für Kinder sicher gestalten und vor allem sicherstellen, dass alle Regeln praktisch durchsetzbar sind.

Via: https://www.tagesschau.de

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Michael Reimann

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