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Smart Glasses in Deutschland: Droht ein Verbot wegen heimlicher Aufnahmen?

Immer mehr heimlich gefilmte Szenen landen in sozialen Netzwerken – aufgenommen mit vernetzten Brillen. Expert:innen sehen erhebliche rechtliche Risiken und halten ein Verbot bestimmter Smart Glasses für möglich.

Smart Glasses: Technik im Brillengestell und neue Formen digitaler Gewalt

In Deutschland begegnen euch Smart Glasses bislang noch selten, und oft erkennt Ihr sie nicht auf den ersten Blick. Gemeint sind vernetzte Brillen wie die sogenannten Meta-Brillen, die nach dem derzeit größten Hersteller benannt sind.

Diese Brillen können deutlich mehr, als eine Sehschwäche auszugleichen. Über eingebaute Lautsprecher lässt sich Musik hören, winzige Kameras nehmen das Sichtfeld der Träger:innen auf, und eine integrierte KI unterstützt etwa bei Übersetzungen fremdsprachiger Texte. Die Steuerung funktioniert per Sprache oder über Berührungen am Gestell.

Hinzu kommt: Die Brillen können mit der Kamera Fotos und Videos aufnehmen, das eingebaute Mikrofon erfasst Ton in einem Umkreis von bis zu zwei Metern. Das hat die Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausgewertet. Die Aufnahmen entstehen weitgehend unauffällig, weil aktuelle Modelle wie die Meta-Brillen von Ray-Ban kaum von normalen Brillen zu unterscheiden sind.

Das führt zu Konflikten im Alltag. In Hamburg wurde eine junge Frau im Bikini am Alsterufer angesprochen, ohne zu merken, dass sie mit einer Smart Glasses gefilmt wurde. Einige Tage später entdeckte sie das Video der Unterhaltung auf TikTok. Seitdem lebt sie mit der Sorge, überall und jederzeit heimlich aufgenommen zu werden.

Die Organisation HateAid kritisiert, dass diese Technik digitale Gewalt beschleunigt, weil Täter:innen kaum noch technisches Wissen brauchen, um heimlich aufzunehmen und Inhalte online zu stellen.

Rechtliche Grauzonen: Persönlichkeitsrecht, Strafrecht und Datenschutz

In Deutschland gilt grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Wer gegen den eigenen Willen gefilmt oder fotografiert wird, kann sich auf sein Persönlichkeitsrecht berufen, die Löschung verlangen und die weitere Verbreitung untersagen. Bei besonders sensiblen Aufnahmen ist auch Schadensersatz möglich. Betroffene müssen vor Gericht aber beweisen, dass sie unfreiwillig gefilmt wurden, was je nach Situation schwierig sein kann.

Das Strafrecht bietet nur begrenzten Schutz. Zwar ist das Veröffentlichen oder Verbreiten entsprechender Aufnahmen strafbar, das bloße Filmen oder Fotografieren jedoch meist nicht. Strafbar ist etwa das heimliche Filmen in Wohnungen oder anderen geschützten Räumen in intimen Situationen. Wer Personen in einer öffentlichen Sauna filmt, macht sich nach aktueller Rechtslage dagegen nicht strafbar. Das soll sich zumindest für Saunen ändern: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen unter Strafe stellen soll. Heimliche Tonaufnahmen persönlicher Gespräche sind schon jetzt strafbar.

Smart Glasses verfügen in der Regel über ein kleines Lämpchen am Brillenrand, das bei Foto- oder Videoaufnahmen leuchtet. Unklar ist bisher, ob dieses Signal ausreicht, damit für alle erkennbar ist, dass gerade gefilmt wird, sodass man reagieren oder ausweichen könnte. Gerichte haben das bislang nicht entschieden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Thomas Fuchs, der für Meta-Dienste in Deutschland zuständig ist, hält das Leuchtsignal nicht für ausreichend. Seine Behörde hat die Brillen getestet, ein Prüfbericht soll noch veröffentlicht werden. Fuchs sieht bereits jetzt einen klaren Verstoß gegen das Datenschutzrecht, weil die Erkennbarkeit fehle. Nach seiner Einschätzung fällt das LED-Signal im Alltag kaum auf, etwa wenn Ihr im Park an einer Person mit solchen Brillen vorbeigeht.

Auch die KI-Funktionen der Brille bewerten Datenschützer:innen kritisch. Fuchs steht dazu im Austausch mit der irischen Datenschutzaufsicht, die auf EU-Ebene für Meta zuständig ist. Dort zeichnet sich ab, dass Meta die KI-Funktionen möglicherweise untersagt werden könnten, weil Aufnahmen mit unbeteiligten Dritten ohne deren Wissen für das KI-Training genutzt würden.

Getarnte Kameras, mögliches Verbot und Hilfe für Betroffene

Datenschutzrechtlich sind in Deutschland Kameras oder Aufnahmegeräte verboten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, etwa Minikameras im Kugelschreiber. Die Meta-Brillen sehen abgesehen vom kleinen Aufnahme-Lämpchen wie ganz normale Brillen aus. Entscheidend wird sein, ob Gerichte dieses Lämpchen als ausreichend ansehen, um die Brillen eindeutig als aufnehmende Smart Glasses zu erkennen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der sich seit Jahren mit der Rechtslage rund um Smart Glasses beschäftigt, kommt zu dem Schluss, dass die neuen Meta-Brillen nicht für jede Person klar als Smart Glasses erkennbar sind. Das Lämpchen reiche zur Kennzeichnung nicht aus, die Brille habe daher eindeutig das Potenzial für heimliche Aufnahmen. Wären sie rechtlich als getarnte Aufnahmegeräte einzustufen, wären solche Brillen in Deutschland verboten. Dann wäre bereits der Besitz strafbar, ebenso Herstellung oder Verkauf im Inland.

Fuchs teilt diese Einschätzung. Da sich mit den Brillen Aufnahmen per Sprachbefehl direkt versenden und in sozialen Netzwerken posten lassen, sieht er starke Argumente dafür, sie als verbotene Telekommunikationsanlagen einzustufen. Zuständig für ein mögliches Verbot wäre die Bundesnetzagentur, die das Thema bereits prüft. Fuchs zufolge hätte die Behörde gute Gründe, ein Verbot auszusprechen.

Betroffene heimlicher Aufnahmen müssen diese Eingriffe nicht hinnehmen. Fuchs betont, dass sich Betroffene an die Datenschutzaufsicht wenden können, da es sich um Datenschutzverstöße handelt. Seine Behörde verhängte bereits Bußgelder wegen unzulässiger Aufnahmen und will das fortsetzen, in Zusammenarbeit mit der Polizei.

HateAid empfiehlt Betroffenen, Beweise möglichst schnell zu sichern, etwa durch Screenshots, Links, Profile, Zeitstempel sowie Dokumentation von Kommentaren und Reichweiten. Inhalte lassen sich anschließend bei den Plattformen melden und zur Löschung bringen. Die Organisation unterstützt zudem bei weiteren Schritten wie Strafanzeigen oder zivilrechtlichen Verfahren und bietet Beratung sowie weitere Hilfsangebote an.

Mehr Hintergründe bietet der Podcast „Die Justizreporter:innen: Heimlich gefilmt mit Smart Glasses“ auf ARD Sounds.

Via: https://www.tagesschau.de

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Michael Reimann

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