OpenAI, io Products sowie die früheren Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Tan haben beim zuständigen Gericht einen neuen Antrag eingereicht, um Apples Klage wegen angeblicher widerrechtlicher Nutzung von Geschäftsgeheimnissen endgültig abweisen zu lassen. Der Antrag zielt darauf ab, die Klage mit Vorbehalt („with prejudice“) zu beenden, sodass Apple die gleichen Ansprüche nicht erneut geltend machen könnte.
Apple hatte vor einigen Wochen eine Klage eingereicht, in der dem Unternehmen zufolge zwei frühere Mitarbeitende, Chang Liu und Tang Tan, Geschäftsgeheimnisse unrechtmäßig genutzt oder entwendet haben sollen. Neben Liu und Tan richtet sich die Klage auch gegen OpenAI und Jony Ives Firma io Products.
Apple wirft den Beklagten vor, vertrauliche Informationen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen mitgenommen oder darauf zugegriffen zu haben. Außerdem sollen sie Bewerber:innen angeleitet haben, wie sich Apples Sicherheitsmechanismen umgehen lassen, um Unternehmensinformationen bei einem Wechsel mitzunehmen.
Parallel dazu beantragt Apple eine einstweilige Verfügung, um OpenAI und die weiteren Beklagten während des laufenden Verfahrens daran zu hindern, die angeblich proprietären Informationen zu nutzen, darauf zuzugreifen oder sie offenzulegen. Zusätzlich fordert Apple ein beschleunigtes Beweisverfahren („expedited discovery“), um den Umfang der behaupteten Rechtsverletzungen schneller zu klären und damit auch den möglichen Umfang einer einstweiligen Verfügung zu bestimmen.
Auf Apples Klage reagierten OpenAI und die anderen Beklagten zunächst mit einem Antrag auf Abweisung. Ihre Argumentation: Apple erfülle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Klage wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nicht.
Die Beklagten behaupten, Apple habe schutzfähige Geschäftsgeheimnisse nicht hinreichend präzise benannt, keine plausiblen Tatsachen für eine unrechtmäßige Nutzung oder Aneignung durch die einzelnen Beklagten vorgetragen und keinen konkreten Schaden oder eine andauernde Beeinträchtigung dargelegt.
Apple wiederum hielt in einer Erwiderung dagegen, die Klageschrift enthalte konkrete Geschäftsgeheimnisse und spezifische Handlungen der angeblichen Verletzung. Außerdem wirft Apple den Beklagten vor, mit Verweis auf andere, nicht zusammenhängende Ereignisse harmlose Erklärungen für ein Verhalten zu liefern, das Apple in dieser Form gar nicht behauptet habe.
Als Beispiele führt Apple unter anderem an, dass OpenAI erkläre, Tang Tan habe ein Offboarding-Dokument von Apple nur aufbewahrt, um künftigen Mitarbeitenden bei der Einhaltung von Apples Sicherheitsvorgaben zu helfen. Ein weiteres Beispiel sei OpenAIs Darstellung, Chang Liu habe nach seinem Ausscheiden lediglich auf Apple-Informationen zugegriffen, weil frühere Kolleg:innen ihn um Unterstützung gebeten hätten.
Mit dem nun eingereichten Schriftsatz bekräftigt OpenAI seine bisherigen Argumente und fordert das Gericht auf, Apples Klage mit Vorbehalt abzuweisen. Nach Darstellung von OpenAI bestätigt Apples Erwiderung auf den ersten Abweisungsantrag „rather than cures, the Complaint’s central defect“ – also den aus Sicht der Beklagten zentralen Mangel der Klageschrift.
OpenAI führt dazu aus, Apple müsse nach dem Defend Trade Secrets Act (DTSA) drei Punkte zu demselben Informationskomplex und derselben Person schlüssig miteinander verknüpfen: um welches konkrete Geschäftsgeheimnis es geht, warum dieses als schutzfähig gilt und wie genau eine bestimmte Person es unrechtmäßig erlangt, offengelegt oder genutzt haben soll. Weder die ursprüngliche Klage noch Apples Erwiderung würden diese Kette vollständig schließen. Stattdessen blieben die angeblichen Geschäftsgeheimnisse vage Kategorien und Sammelbegriffe, und anwaltliche Wertungen würden fehlende Fakten nicht ersetzen.
Darüber hinaus wirft OpenAI Apple vor, das Gericht solle „essential facts that are not alleged“ ergänzen. Zwar seien nach Verfahrensrecht Schlussfolgerungen aus vorgetragenen Tatsachen erlaubt, nicht jedoch Spekulation an Stelle einer konkret dargelegten „act of misappropriation“.
OpenAI kritisiert, Apple leite aus einzelnen Umständen unzulässig weitgehende Annahmen ab: Die Aufforderung an eine Kandidatin oder einen Kandidaten, „Teile“ mitzubringen, werde zu einem unterstellten Erhalt vertraulicher Informationen; ein Herunterladen vor einem Bewerbungsgespräch werde zur unterstellten Offenlegung im Gespräch; eine Frage zu einem Apple-Projekt werde zur unterstellten Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen; und Vorwürfe zu einer Person würden zu angeblicher Nutzung durch andere.
In seinem aktuellen Schriftsatz verdichtet OpenAI seine Position im Wesentlichen auf folgende Punkte:
Mit dem ursprünglichen Antrag von OpenAI auf Abweisung, Apples Erwiderung darauf und der nun vorliegenden Antwort von OpenAI ist das schriftliche Vorverfahren zu diesem Punkt weitgehend abgeschlossen. Eine mündliche Anhörung zur Frage der Abweisung ist für den 1. Oktober angesetzt.
Das vollständige Dokument von OpenAI steht im Original über den im Quellartikel verlinkten PDF-Anhang zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: 9to5mac.com
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