Meta steht in New Mexico massiv unter Druck: Ein Gericht verurteilt den Konzern zu weiteren 567 Millionen US‑Dollar (rund 520 Millionen Euro) wegen Verstößen beim Kinderschutz. Zusammen mit einer bereits im März verhängten Strafe summiert sich die Rechnung damit auf 942 Millionen US‑Dollar (rund 865 Millionen Euro).
Die jetzt angeordnete Zahlung von 567 Millionen US‑Dollar (rund 520 Millionen Euro) soll in einen Fonds fließen, der Schäden kompensiert, die Metas Plattformen bei jungen Menschen in New Mexico verursacht haben. Damit ist die zweite Phase des wegweisenden Kinderschutzverfahrens des Bundesstaats gegen den Facebook‑Konzern abgeschlossen.
Nach einem dreiwöchigen Verfahren kam Richter Bryan Biedscheid zu dem Schluss, dass Facebook und Instagram eine öffentliche Belästigung geschaffen und erheblich zur psychischen Gesundheitskrise bei Jugendlichen im Bundesstaat beigetragen haben. Der Messengerdienst WhatsApp wurde ausdrücklich ausgenommen, da das Gericht ihn nicht als beitragend zu dieser Störung einstufte.
Bereits in der ersten Prozessphase hatte eine Jury Meta für 75.000 Verstöße gegen das Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken von New Mexico verantwortlich gemacht. Die Geschworenen kamen zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Nutzer:innen über die Sicherheit seiner Plattformen in die Irre geführt und Kinder Gefahren ausgesetzt hat. Dafür wurde jeweils die Höchststrafe von 5.000 US‑Dollar (rund 4.600 Euro) pro Verstoß verhängt, insgesamt 375 Millionen US‑Dollar (rund 345 Millionen Euro).
Von der neuen Zahlung sind 420 Millionen US‑Dollar (rund 386 Millionen Euro) für Behandlungsangebote für junge Menschen in New Mexico vorgesehen. Die verbleibenden 147 Millionen US‑Dollar (rund 135 Millionen Euro) sollen in Prävention, Screening, Vermittlung und weitere Programme über einen Zeitraum von fünf Jahren fließen.
Das Gericht ordnet zudem verschiedene Verhaltensänderungen für Meta in New Mexico an. Nutzer:innen unter 18 Jahren dürfen Facebook und Instagram zusammen nur noch maximal 90 Stunden pro Monat verwenden. Außerdem werden die meisten Push‑Benachrichtigungen nachts und während der Schulzeit deaktiviert.
Gefällt‑mir‑Angaben werden standardmäßig ausgeblendet, sofern Eltern nicht ausdrücklich etwas anderes erlauben. Instagram‑Konten von Minderjährigen müssen grundsätzlich als privat angelegt sein. Meta darf Kinderkonten Erwachsenen nicht mehr aktiv empfehlen und unverbundene Erwachsene dürfen Minderjährigen keine Nachrichten mehr senden.
Der Konzern ist zudem verpflichtet, sexualisierte Interaktionen zwischen Minderjährigen und den eigenen KI‑Chatbots zu verhindern und die Prüfung von Meldungen zu sexueller Ausbeutung von Kindern zu verstärken. Meta muss dem Gericht zweimal im Jahr berichten, wie das Unternehmen diese Vorgaben umsetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Urteils ist die Alterskontrolle. Meta muss seine KI‑gestützten Systeme zur Altersbestimmung verbessern, innerhalb von zwei Jahren ein Modell zum Erkennen von unter 13‑Jährigen entwickeln und von mutmaßlich zu jungen Nutzer:innen einen Altersnachweis verlangen. Zusätzlich soll ein Portal entstehen, über das Schulen Konten unterhalb der Altersgrenze melden können. Bestätigte unter 13‑Jährige müssen gelöscht und deren erhobene personenbezogene Daten entfernt werden. Meta hat seine KI‑basierte Gesichtsanalyse zur Erkennung falscher Altersangaben erst kürzlich ausgeweitet.
Richter Biedscheid wies Metas Berufung auf den in den USA wichtigen Schutzparagrafen Section 230 zurück. Die Klage richte sich gegen die Produktgestaltung, nicht gegen Inhalte von Dritten. Zugleich lehnte er es aber ab, Funktionen wie endloses Scrollen, automatische Wiedergabe und Empfehlungsalgorithmen direkt zu verändern. Er verwies dabei auf Bedenken in Bezug auf Meinungsfreiheit, technische Umsetzbarkeit und Wettbewerb.
Meta hatte zuvor gewarnt, die geforderten Maßnahmen könnten dazu führen, dass Facebook, Instagram und WhatsApp den Markt in New Mexico verlassen müssten. Das Unternehmen kündigt an, gegen die Anordnung in Berufung zu gehen. Man sei weiterhin überzeugt, Jugendliche online ausreichend zu schützen, und werde sich gegen aus Sicht des Konzerns falsche Darstellungen der Fakten verteidigen.
Mehr als 40 US‑Bundesstaaten und über 1.300 Schulbezirke haben inzwischen ähnliche Klagen wegen öffentlicher Belästigung gegen soziale Netzwerke eingereicht. Meta hat bereits eine Klage beigelegt, in der dem Konzern vorgeworfen wurde, Schülerinnen und Schüler abhängig zu machen und Schulen mit den Folgen allein zu lassen.
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