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Google scheitert endgültig: EU-Wettbewerbsstrafe über 4,1 Milliarden Euro bestätigt

Der Europäische Gerichtshof hat die Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro (4,67 Milliarden US-Dollar) endgültig bestätigt. Weitere Rechtsmittel stehen dem Konzern nicht mehr zur Verfügung.

EU-Gericht bestätigt Rekordstrafe gegen Google

Der höchste Gerichtshof der Europäischen Union hat am Donnerstag die Geldbuße wegen kartellrechtswidriger Praktiken bestätigt. Die Strafe geht auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018 zurück. Damals verhängte die Kommission eine Rekordbuße, weil Google nach ihrer Auffassung die marktbeherrschende Stellung des Mobilbetriebssystems Android missbraucht hatte. Der Konzern soll eigenen Apps durch Vorinstallationsabsprachen mit Smartphone-Hersteller:innen einen unlauteren Vorteil verschafft haben.

Google hatte sich seitdem durch die Instanzen des EU-Gerichtssystems geklagt. Der Europäische Gerichtshof wies die letzte Beschwerde nun zurück. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, das Rechtsmittel von Google und der Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union werde verworfen. Damit werde die von diesem Gericht bereits angepasste Strafe für wettbewerbswidrige Praktiken im Zusammenhang mit dem Android-Betriebssystem bestätigt.

Bereits 2022 hatte ein Gericht der Europäischen Union die ursprüngliche Strafe von 4,34 Milliarden Euro leicht reduziert und auf die nun endgültigen 4,1 Milliarden Euro festgesetzt. Nach der aktuellen Entscheidung gibt es für Google keine weitere Möglichkeit, vor EU-Gerichten gegen das Bußgeld vorzugehen. Die Aktie der Alphabet-Holding lag im vorbörslichen Handel rund ein Prozent im Minus.

Googles Verteidigung: Android als Wahlmöglichkeit

Google hält dem seit Jahren entgegen, dass Android Nutzer:innen Wahlfreiheit biete und Entwickler:innen sowie Unternehmen in Europa unterstütze. Android sorge für mehr Auswahl und unterstütze Tausende Unternehmen, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber CNBC. Das Urteil erkenne die erheblichen Investitionen nicht an, die Google getätigt habe, um Android offen, interoperabel und kostenlos zu halten.

Der Konzern betonte zudem, man habe die Verträge bereits 2018 nach der ursprünglichen Entscheidung der Kommission angepasst. Man konzentriere sich weiterhin auf Innovation und Offenheit für Nutzer:innen, Partner:innen und Entwickler:innen. In den vergangenen Jahren versuchte Google zudem, die Bedenken der EU-Kommission zu entschärfen, etwa indem Android-Nutzer:innen einfacher zwischen verschiedenen Suchmaschinen und Browsern wechseln können und nicht allein auf die eigenen Apps des Unternehmens festgelegt sind.

Erste Phase im EU-Kurs gegen große Technologiekonzerne

Die EU-Kommission beschäftigt sich seit mehr als einem Jahrzehnt mit Google und nahm 2015 offizielle Untersuchungen auf. Neben Android geht es dabei um mehrere weitere mutmaßliche Wettbewerbsverstöße. Im vergangenen Jahr verhängte die Kommission eine weitere Strafe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Werbetechnologie-Geschäft.

Während das klassische Kartellrecht weiterhin eine Rolle spielt, richtet sich der Blick der Kommission zunehmend auf neue Regelwerke. Dazu zählen das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste, die die Geschäftspraktiken großer Technologiekonzerne wie Google, Apple und Meta regulieren sollen. Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Jurist bezeichnete die aktuelle Entscheidung gegenüber CNBC als Abschluss einer ersten Phase im Umgang der Kommission mit großen Technologiekonzernen. Diese habe stark auf das bestehende Wettbewerbsrecht gesetzt, um das Verhalten großer Anbieter zu adressieren.

In jüngerer Zeit verlagere sich der Schwerpunkt nun auf neue gesetzliche Instrumente wie das Gesetz über digitale Dienste. Diese Regelwerke dürften die künftige Regulierung großer Technologieunternehmen prägen. Die strenge Linie Europas gegenüber US-Technologiekonzernen sorgt in den Vereinigten Staaten immer wieder für Kritik. Ein früherer US-Präsident drohte etwa mit Strafzöllen auf Waren aus Ländern, die eine Digitalsteuer auf US-Unternehmen erheben. Staaten wie Frankreich und Spanien haben eine solche Steuer bereits eingeführt.

Auch in der Debatte um künstliche Intelligenz warnen Vertreter:innen der USA vor einer Überregulierung. Der US-Botschafter bei der EU sagte im Frühjahr gegenüber CNBC, Europa könne nicht überregulieren und gleichzeitig mit hohen Strafen arbeiten, wenn es in der KI-Wirtschaft eine Rolle spielen wolle.

Via: https://www.cnbc.com

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Michael Reimann

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