Ein US-Gericht hat im Kartellverfahren gegen Google entschieden. Ihr müsst Chrome nicht verlieren, aber für Google bleiben strenge neue Vorschriften bestehen.
Gerichtsurteil verhindert Chrome-Zwangsverkauf
Das Bundesgericht der USA hat am Dienstag im Kartellrechtsstreit gegen Google ein Urteil gefällt. Laut Richter Amit P. Mehta muss Google den Chrome-Browser nicht verkaufen, obwohl dies eine reale Option gewesen war. Google verzeichnete nach Bekanntwerden der Nachricht einen Anstieg bei den Aktienkursen. Für die 3,5 Milliarden Chrome-Nutzer:innen weltweit bleibt der Browser somit erhalten.
Das Gericht stellte fest, dass die Klage der US-Regierung beim Versuch zu weit ging, einen Verkaufszwang für Chrome und das Android-Betriebssystem durchzusetzen. Die Begründung lautete, Google habe diese Produkte nicht für illegale Geschäftspraktiken eingesetzt. Ein Kaufangebot des KI-Unternehmens Perplexity im letzten Monat sorgte zudem für Aufmerksamkeit, wurde aber von vielen Beobachter:innen als PR-Aktion gewertet. Perplexity bot 34,5 Milliarden US-Dollar (etwa 31,9 Milliarden Euro), war aber selbst nur etwa 18 Milliarden US-Dollar (16,6 Milliarden Euro) wert.
Datenteilung und Einschränkungen bei Exklusivität
Obwohl Google den Browser behalten darf, gibt es klare Auflagen. Das Unternehmen muss künftig Suchindex- und Nutzungsdaten – ausgenommen Werbedaten – mit qualifizierten Wettbewerbern teilen. Verträge, die Google eine exklusive Verbreitung von Google Search, Chrome, Google Assistant oder der Gemini-App sichern, sind weitgehend untersagt. Bestimmte Ausnahmen gestattet das Gericht, damit nachgelagerte Geschäfte nicht beeinträchtigt werden. Dennoch wird der Wettbewerb stärker geschützt.
Eine weitere Auflage: Google darf euch als Nutzer:innen beim ersten Start von Produkten keine alternativen Suchmaschinen aktiv zur Auswahl stellen, ein sogenannter „Choice Screen“ bleibt also weiterhin optional. Android-Vertriebspartner müssen dies ebenfalls nicht anbieten. Auch eine landesweite Aufklärungskampagne über die Entscheidung bleibt Google erspart, obwohl solche Maßnahmen im Kartellrecht teils üblich sind. Das Gericht wies mehrere Forderungen der US-Regierung explizit als unzulässig zurück.
Google will Berufung einlegen
Google hat auf die jüngste Entscheidung bislang nicht öffentlich reagiert. Das Unternehmen hatte jedoch in der Vergangenheit bereits angekündigt, gegen das Urteil wegen angeblicher Monopolbildung vorzugehen. Die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass Google seinen Browser zwar behält, aber sich dem Wettbewerb stärker stellen muss. Wie sich die neuen Vorgaben in der Praxis auswirken, bleibt abzuwarten. Apfeltalk bleibt für euch an dem Thema dran und berichtet, sollte es weitere Entwicklungen geben.
Via: https://gizmodo.com
