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EuGH-Urteil: Meta darf personenbezogene Daten nicht unbegrenzt verwenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das die Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook und dessen Muttergesellschaft Meta deutlich einschränkt. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems. Der EuGH urteilte, dass Meta den Grundsatz der Datenminimierung respektieren und personenbezogene Daten nicht unbegrenzt und ohne Unterscheidung für Werbung verwenden darf.

Grundsatz der Datenminimierung

Im Zentrum der Entscheidung steht der Grundsatz der Datenminimierung, wie er in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt ist. Dieser besagt, dass Unternehmen nur die Daten verarbeiten dürfen, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind. Meta sammelt jedoch umfangreiche personenbezogene Daten von Facebook-Nutzer:innen, sowohl auf der Plattform als auch außerhalb. Der EuGH entschied, dass dies gegen die DSGVO verstößt, wenn diese Daten unbegrenzt und ohne spezifische Zustimmung für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden.

Hintergrund der Klage

Maximilian Schrems, der bereits zwei Erfolge vor dem EuGH in Bezug auf den Datenaustausch zwischen den USA und der EU erzielt hat, hatte sich erneut gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Meta gewehrt. Dabei ging es insbesondere um sensible Daten, die Meta angeblich für Werbezwecke nutzte. Der EuGH stellte klar, dass die Tatsache, dass Schrems bei einer öffentlichen Veranstaltung seine sexuelle Orientierung offenbart hatte, Meta nicht das Recht gebe, diese oder ähnliche Daten ohne Einschränkung zu verarbeiten.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des EuGH schränkt die Verwendung von personenbezogenen Daten durch Meta erheblich ein. Besonders betroffen sind die Werbepraktiken des Unternehmens, die auf umfassenden Datenpools beruhen. Laut Katharina Raabe-Stuppnig, der Rechtsanwältin von Max Schrems, wird nach diesem Urteil nur noch ein kleiner Teil der von Meta gesammelten Daten für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Dies gilt nicht nur für Meta, sondern für alle Online-Werbeunternehmen, die keine ausreichenden Verfahren zur Datenminimierung haben.

Das EuGH-Urteil stellt einen wichtigen Schritt im Kampf um den Schutz der Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten dar. Es setzt klare Grenzen für die Verarbeitung dieser Daten, insbesondere im Bereich der zielgerichteten Werbung, und stärkt die Rechte der Nutzer:innen.

Via Der Standard

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

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