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Epic kritisiert Apples Antrag zur Geheimhaltung von Daten zu Link-Out-Gebühren

Im Rechtsstreit zwischen Epic und Apple um Provisionen für Käufe außerhalb des App Store stellt sich Epic gegen einen neuen Antrag von Apple zur Geheimhaltung zahlreicher Finanz- und Nutzungsdaten. Laut Epic versucht Apple, zentrale Informationen zu den geplanten Gebühren für sogenannte Link-Out-Käufe der Öffentlichkeit zu entziehen.

Apples Vorschlag für Provisionen bei externen Käufen

Apple hat vor wenigen Tagen einen Vorschlag bei Gericht eingereicht, in dem das Unternehmen darlegt, welche Provisionen es für Käufe erheben möchte, die über externe Links außerhalb des App Store abgewickelt werden. Diese Link-Out-Optionen stehen im Zusammenhang mit der gerichtlichen Anordnung, dass Apple Entwickler:innen ermöglichen muss, Nutzer:innen auf externe Kaufmöglichkeiten hinzuweisen.

Der Vorschlag von Apple sieht gestaffelte Provisionssätze vor:

  • 15 Prozent für Standard-Apps, für die ansonsten eine In-App-Kauf-Provision von 30 Prozent gilt,
  • 10 Prozent für das Video Partner Program (VPP), das News Partner Program (NPP), das Mini Apps Partner Program (MPP) sowie für Abo-Verlängerungen,
  • 5 Prozent für Apps im Small Business Program.

Zusätzlich zu diesem Vorschlag hat Apple Gutachten von Expert:innen eingereicht. Parallel dazu beantragt das Unternehmen, bestimmte Teile dieser Unterlagen zu versiegeln. Betroffen sind unter anderem Finanzdaten, Schätzungen zur Nutzung von Link-Outs, Ergebnisse von Entwicklerbefragungen und weitere Informationen, die Apple als geschäftlich sensibel einstuft.

Epics Widerspruch gegen weitreichende Schwärzungen

Epic hat nun eine formale Erwiderung auf Apples Antrag zur Versiegelung eingereicht. Darin heißt es, Apple versuche erneut, Informationen vor der Öffentlichkeit zu verbergen und das Verfahren unnötig zu erschweren. Aus Sicht von Epic hat Apple nicht ausreichend begründet, warum Teile des eigenen Vortrags und der Expert:innenberichte unter Verschluss bleiben oder geschwärzt werden sollen.

Epic verweist darauf, dass es eine hohe Hürde dafür gebe, Gerichtsunterlagen der Öffentlichkeit vorzuenthalten – insbesondere dann, wenn die betreffenden Informationen zentral für die Beurteilung der von Apple vorgeschlagenen Provisionssätze seien. Das Unternehmen zitiert frühere Entscheidungen, in denen Gerichte Anträge auf Versiegelung abgelehnt haben, weil keine konkreten Nachteile dargelegt wurden. Allgemeine oder nur vage gehaltene Hinweise auf mögliche Schäden reichten demnach nicht aus, um eine Geheimhaltung zu rechtfertigen.

Außerdem argumentiert Epic, dass ein Teil der von Apple zu schützenden Daten veraltet sei, andere Informationen bereits öffentlich bekannt seien. Besonders kritisch sieht Epic Apples Versuch, Zahlen zur Verbreitung von externen Kauflinks zu verbergen, also etwa die Quote der Apps – aufgeschlüsselt nach Größe –, die seit der gerichtlichen Contempt Order Link-Outs eingeführt haben.

In den Unterlagen von Epic heißt es dazu, Apple versuche wiederholt, eigene Einschätzungen zu den Adoptionsraten von Link-Outs zu versiegeln. Diese Informationen seien für das laufende Verfahren wichtig und aus Sicht von Epic nicht wettbewerbskritisch, weshalb sie nicht geheim gehalten werden sollten.

Mehr als 60 beanstandete Schwärzungen

Am Ende seiner Erwiderung fordert Epic das Gericht auf, Teile der von Apple beantragten Versiegelungen abzulehnen. In einem separaten, 19 Seiten langen Anhang listet Epic mehr als 60 konkrete Stellen in Apples Einreichungen und den dazugehörigen Expert:innenberichten auf, bei denen das Unternehmen die vollständige oder teilweise Schwärzung ablehnt.

Wie das Gericht über die strittigen Schwärzungen und damit über die öffentliche Sichtbarkeit der zugrunde liegenden Daten entscheidet, ist aktuell offen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: 9to5mac.com

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Apfeltalk Redaktion

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