Die Europäische Kommission überwacht regelmäßig die Geschäftspraktiken globaler Technologielieferanten. Kürzlich standen dabei auch Exklusivvereinbarungen im Fokus, die am fairen Wettbewerb zweifeln lassen. Doch nicht alle Produkte sind von den jüngsten Entscheidungen betroffen. Insbesondere Nutzer:innen von Apple-Geräten können vorerst weiter auf die bewährte Glasqualität zählen.
Die Vereinbarung zwischen Corning und der Europäischen Kommission nimmt iPhones und iPads ausdrücklich aus. Grund dafür ist das speziell für Apple entwickelte Gorilla Glass, dessen Zusammensetzung exklusiv bleibt. Laut Kommission nutzt Apple eine eigens für den Konzern entwickelte Variante, die nicht Bestandteil der kritisierten Geschäftspraktiken ist. Die ungewöhnliche Glasformulierung entstand in enger Kooperation. Apple erhält dadurch ein Glasprodukt, das von den neuen Vorgaben unberührt bleibt. Die Forschung und Entwicklung steht weiterhin im Fokus; Apple förderte die Entwicklung von widerstandsfähigem Glas durch gezielte Finanzierungen. Die Spezialversion des Glases könnte auch bei kommenden Faltgeräten von Apple Verwendung finden.
Corning hat sich gegenüber der EU verpflichtet, exklusive Verpflichtungen aus sämtlichen aktuellen Verträgen zu entfernen. Künftige Absprachen mit Gerätehersteller:innen und Endfertiger:innen dürfen keine vergleichbaren Klauseln enthalten. Zusätzlich gilt das für Klarglaskeramiken, die künftig bedeutender werden könnten. Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen Hersteller:innen keine Mindestabnahmemengen beim Spezialglas mehr zugesichert werden. Auch Mengenrabatte oder Preisvorteile sind nicht mehr an bestimmte Abnahmemengen gebunden.
Weltweit darf Corning keine Vertragsklauseln mehr verwenden, die Hersteller:innen zu Abnahmemengen von 50 Prozent oder mehr verpflichten. Neue Verträge müssen eine Anti-Umgehungsklausel beinhalten, die „Nebenabsprachen“ ausschließt. Patentklagen im Zusammenhang mit Cornings bruchresistentem Glas dürfen sich künftig nur noch auf Patentverletzungen beziehen, nicht auf angebliche Vertragsverletzungen. Eine zusätzliche Absicherung durch Vertragsstrafen beim Patentschutz entfällt.
Die neue Vereinbarung gilt für neun Jahre. Ein:e unabhängige:r Treuhänder:in überwacht die Einhaltung. Corning muss alle Vertragspartner:innen und relevante Stakeholder über die Änderungen offiziell informieren. Das erfolgt in englischer oder chinesischer Sprache. Die nächste iPhone-Generation wird voraussichtlich von einer weiterentwickelten Glasgeneration profitieren. Diese soll noch widerstandsfähiger gegen Kratzer und Spiegelungen sein. Die Auswirkungen der EU-Entscheidung beschränken sich also primär auf Cornings Geschäftsmodell, nicht jedoch auf Apple-Geräte.
Via: https://appleinsider.com
Titelbild: KI (ChatGPT)
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