Ein US-Berufungsgericht hat eine frühere Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games teilweise geändert. Apple darf grundsätzlich wieder Provisionen auf Zahlungen außerhalb des App Stores erheben – vorerst aber ohne direkt davon zu profitieren.
Im April hatte Richterin Gonzalez Rogers entschieden, dass Apple gegen eine Verfügung aus dem Jahr 2021 verstoßen hat. Diese verpflichtete Apple dazu, Hürden für Drittanbieter-Zahlungen, sogenannte Anti-Steering-Beschränkungen, zu entfernen. Infolge des festgestellten Verstoßes durfte Apple auf solche externen Zahlungen keinerlei Provision mehr erheben, also nicht nur nicht mehr die zuvor geltenden 27 Prozent.
Die aktuelle Entscheidung des Berufungsgerichts greift diese Ausgangslage auf. Das Gericht bestätigt, dass Apple mit seinen hohen Gebühren gegen die Anti-Steering-Verfügung verstoßen hat. Zugleich kommt es aber zu dem Schluss, dass ein vollständiges Verbot jeglicher Provisionen über das Ziel hinausschieße.
In den veröffentlichten Gerichtsdokumenten heißt es, die meisten der vom Bezirksgericht auferlegten Beschränkungen stünden im Einklang mit der ursprünglichen Verfügung, seien aber in manchen Punkten zu weit gefasst. Insbesondere die vollständige Untersagung von Provisionen sei keine angemessene Sanktion im Rahmen eines zivilrechtlichen Ordnungsmittels.
Entsprechend wird die Verfügung vom 30. April in den relevanten Teilen aufgehoben und zur weiteren Behandlung an das Bezirksgericht zurückverwiesen. In den übrigen Punkten bleibt die frühere Entscheidung bestehen. Für Apple bedeutet das zwar eine rechtliche Öffnung, wieder Provisionen auf externe Zahlungen zu verlangen, praktisch aber keine sofortigen Einnahmen.
Das Gericht fordert nämlich, dass Apple und Epic zunächst eine „angemessene“ Provisionshöhe miteinander vereinbaren. Gelingt dies nicht, soll das Gericht selbst einen Satz festlegen. Bis zu einer Einigung oder gerichtlichen Festsetzung bleibt es dabei, dass Apple aus Verkäufen über Epic oder andere Drittanbieter-Zahlungssysteme keine Provision erhält.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Änderung, die Apple entgegenkommt. Apple darf Entwickler:innen nun darin einschränken, Schaltflächen, Links oder andere Handlungsaufforderungen auffälliger zu platzieren oder zu gestalten als die eigenen Bedienelemente des Unternehmens. Konkret darf Apple verhindern, dass externe Zahlungsoptionen mit größeren Schriftarten, größeren Elementen, höherer Anzahl oder prominenteren Positionen hervorgehoben werden als Apples eigene Buttons und Links.
Damit reagiert das Gericht auf die bisherige Praxis, nach der Apple nur „schlichte Schaltflächen“ zulassen sollte. Diese waren oft lediglich als Textlinks umgesetzt und leicht zu übersehen. Die neue Regelung soll einen Mittelweg bilden: Entwickler:innen dürfen weiterhin eigene Buttons für alternative Zahlungsmethoden verwenden, diese dürfen aber nicht auffälliger sein als Apples eigene Bedienelemente.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games bleibt damit weiterhin offen. Bis zur endgültigen Klärung der Provisionsfragen bleibt Apples Vergütungsmodell für externe Zahlungen faktisch ausgesetzt.
Via: https://appleinsider.com
Titelbild KI (Zur Illustration)
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