Im Streit um Geschäftsgeheimnisse beanstandet Apple nun die Reaktion von OpenAI und weiteren Beklagten. Sie hätten bei ihrem Einspruch gegen neue Beweismittel auch zusätzliche Argumente und Aussagen eingebracht, die laut Apple nicht zulässig seien.
Apple wirft zwei ehemaligen Beschäftigten, Chang Liu und Tang Tan, sowie OpenAI und io Products die unrechtmäßige Verwendung von Geschäftsgeheimnissen vor. Ein Teil des Verfahrens betrifft Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Das Unternehmen argumentiert, die Maßnahme solle verhindern, dass seine Geschäftsgeheimnisse während des laufenden Prozesses weiter in die Hardwareentwicklung von OpenAI einfließen.
Im Zusammenhang mit dem Antrag reichte Apple eine Erwiderung ein, die von fünf Erklärungen externer Fachleute begleitet wurde. Die Beklagten kritisierten daraufhin, Apple habe unzulässig neue Beweismittel vorgelegt, und forderten das Gericht auf, Teile davon unberücksichtigt zu lassen. In ihrem Einspruch legten sie zugleich eigene Dokumente vor, mit denen sie Apples Darstellung entgegentraten.
Apple hält nun dagegen: Die Beklagten hätten sich nicht darauf beschränkt, neue Belege zu beanstanden, sondern den Antrag auf einstweilige Verfügung inhaltlich erneut verhandelt. Als Beispiel nennt Apple Einwände gegen die Grundlage und Analyse von Dr. Runge sowie gegen dessen Umgang mit widersprechenden Belegen. Auch die Frage, ob bestimmte Informationen von Apple öffentlich zugänglich seien, sei keine bloße Beanstandung neuer Beweise.
Besonders problematisch sei laut Apple eine neue Erklärung von Chang Liu. Sie umfasse acht Absätze zusätzlicher Aussagen. Darin würden unter anderem Gründe dafür angeführt, warum Liu vor der Rückgabe seinen iMac gelöscht habe. Außerdem gehe es um die Bedeutung von Textnachrichten mit einem Zulieferer von Apple und um die Verwendung einer vertraulichen Computerdatei des Unternehmens.
Apple bezeichnet diese Erklärung als besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Grenzen. Nach Auffassung des Unternehmens enthält die gemeinsame Einreichung mit der Erklärung insgesamt neun Seiten. Die geltenden Vorgaben erlaubten für solche Einsprüche jedoch höchstens fünf Seiten Text und untersagten weitere Argumente zum Antrag.
Die Beklagten hatten bei der Einreichung von Lius Erklärung erklärt, das Gericht solle sie nur berücksichtigen, falls es auch Apples umstrittene Beweismittel heranziehe. Apple verweist nun darauf, dass die Gegenseite mit ihren eigenen Argumenten und Belegen bereits auf das von Apple eingereichte Material reagiert habe.
Apple fordert das Gericht deshalb auf, den Antrag der Beklagten abzulehnen, Apples Erwiderungsbeweise zu streichen. Stattdessen solle es den Antrag auf einstweilige Verfügung auf Grundlage des vollständigen Aktenstands prüfen – einschließlich der zusätzlichen Argumente und Belege der Beklagten. Diese seien eher mit einer weiteren Erwiderung vergleichbar; dafür hätten die Beklagten laut Apple keine Genehmigung beantragt.
Das Gericht soll am 14. Oktober die Argumente zu Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung anhören.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: 9to5mac.com
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