Apple kann sein laufendes App-Store-Verfahren gegen Epic Games in den USA nicht pausieren, obwohl der Fall im kommenden Supreme-Court-Term verhandelt werden soll. Ein US-Bezirksgericht hat den Antrag des Unternehmens auf einen Aufschub der weiteren Gebührenverhandlungen abgelehnt.
Das U.S. District Court for the Northern District of California hat Apple verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden darzulegen, welche Gebühren das Unternehmen für Entwickler:innen ansetzen will, wenn diese alternative Bezahlmöglichkeiten nutzen oder aus ihren Apps heraus auf Kaufoptionen im Web verlinken.
Auf Basis dieses Gebührenkatalogs erhält Epic Games die Gelegenheit, eine rechtliche Analyse von Apples Vorschlag zu erstellen. Im Anschluss will das Gericht festlegen, welche Gebühren als angemessen gelten. Erst danach steht fest, in welchem Rahmen Apple in diesem Bereich künftig Geld verlangen darf.
Epic-CEO Tim Sweeney kommentierte die Entscheidung auf X (vormals Twitter) und sprach von einem „proposed menu of junk fees“, das Apple nun dem Gericht vorlegen müsse. Demnach hat Epic 60 Tage Zeit, um die eigene rechtliche Bewertung einzureichen, bevor eine gerichtliche Anhörung zu dem Thema stattfinden soll.
Der aktuelle Schritt ist Teil eines längeren Konflikts zwischen Apple und Epic Games rund um App-Store-Regeln und Gebühren. Epic hatte Apple vorgeworfen, eine frühere Anordnung des Gerichts zu missachten. U.S. District Judge Yvonne Gonzalez Rogers folgte dieser Auffassung und stellte im April 2025 fest, dass Apple ihre Entscheidung willentlich verletzt habe.
Infolgedessen erklärte sie Apple wegen Missachtung des Gerichts (Contempt of Court) schuldig und untersagte dem Unternehmen, in den USA irgendwelche Gebühren auf Links zu erheben, die aus Apps heraus auf externe Kaufmöglichkeiten führen. Seit April 2025 darf Apple für diese sogenannten Link-outs im US-App-Store keine Gebühren verlangen; derzeit fallen dafür keine Zahlungen an.
Apple legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigte zwar den Contempt-Beschluss, stellte aber klar, dass Apple grundsätzlich Anspruch auf angemessene Gebühren für seine geistigen Eigentumsrechte habe. Die konkrete Höhe solcher Gebühren müsse jedoch vom Bezirksgericht festgelegt werden, weshalb der Fall dorthin zurückverwiesen wurde.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Apple weiterhin wegen Missachtung des Gerichts zu halten, veranlasste das Unternehmen dazu, den Supreme Court anzurufen. Das höchste US-Gericht nahm den Fall an und wird ihn im Term behandeln, der im Oktober beginnt.
Apple beantragte daraufhin, die laufenden Berechnungen zu den Gebühren bis zur Entscheidung des Supreme Court auszusetzen. Nach Darstellung des Unternehmens könnte ein späteres Urteil des Supreme Court den Contempt-Beschluss aufheben und damit die aktuellen Verhandlungen über Gebühren obsolet machen.
Sowohl das Berufungsgericht als auch der Supreme Court und nun das Bezirksgericht haben jedoch entsprechende Anträge auf einen Aufschub abgewiesen. Damit muss das Bezirksgericht jetzt eine konkrete Gebührenhöhe bestimmen, und Apple wird seine App-Store-Regeln entsprechend anpassen müssen.
Apple hat dem Supreme Court mitgeteilt, dass Aufsichtsbehörden weltweit auf den Ausgang dieses Verfahrens achten. Die nun festzulegenden Gebühren könnten daher Auswirkungen haben, die über den US-Markt hinausreichen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: macrumors.com
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