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Apple präzisiert Verbot von Apps aus App-Baukästen

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Apple plant für das kommende Jahr ein Verbot für Apps die aus App-Baukästen stammen. Sofern eine Anwendung nur auf vorgefertigte Schablonen setzt, und diese nur mit anderen Inhalten ausstaffiert, soll sie ab Januar 2018 nicht mehr zugelassen werden. Jetzt lockert Apple das Verbot ein wenig. 

Dieses Verbot gilt nur bei Apps des selben Anbieters. Ein Beispiel: Ein Anbieter bietet Anwendungen an, bei der Webseiten als App aufbereitet werden. Bisher konnte der Anbieter des Baukastens die App für  Webseite A, B und C im Store veröffentlichen. Ab Januar kann dies nur noch über den Anbieter der Webseite selbst – nicht über den Anbieter des Baukastens – erfolgen. Insofern fällt das Verbot von Baukästen deutlich kleiner aus als erwartet. Apple passt dazu auch die Bedingungen entsprechend an.

App-Baukästen Verbot angepasst

Bisher formulierte Apple dies in den Entwickler-Richtlinien wie folgt:

Apps created from a commercialized template or app generation service will be rejected.

Jetzt gibt es den deutlich detaillierteren Passus:

Apps created from a commercialized template or app generation service will be rejected unless they are submitted directly by the provider of the app’s content. These services should not submit apps on behalf of their clients and should offer tools that let their clients create customized, innovative apps that provide unique customer experiences. Another acceptable option for template providers is to create a single binary to host all client content in an aggregated or “picker” model, for example as a restaurant finder app with separate customized entries or pages for each client restaurant, or as an event app with separate entries for each client event.


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Tags: App, Entwickler, Richtlinien, AppStore, iOS

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