Apple konnte eine Sammelklage wegen Knister- und Störgeräuschen in den ersten AirPods Pro nicht vollständig abweisen. Das Gericht gab allerdings mehreren Forderungen der Kläger:innen nicht statt.
Teilweise Abweisung der Klage durch das Gericht
Im November 2024 reichten Kund:innen eine Sammelklage bezüglich der ersten AirPods Pro ein. Der Vorwurf: Apple soll irreführende Werbung betrieben haben, da die Modelle anhaltende Probleme mit Knistergeräuschen und statischen Tönen aufwiesen. Bereits kurz nach Markteinführung der AirPods Pro klagten viele Nutzer:innen über knisternde, knackende Geräusche und Störsounds. Apple reagierte zunächst mit einem Software-Update im Mai 2020. Im Oktober 2020 startete das Unternehmen schließlich ein Reparaturprogramm, um die Probleme zu adressieren.
Die Kläger:innen forderten Entschädigung, da sie entweder vom Kauf abgesehen oder einen niedrigeren Preis gezahlt hätten, wenn ihnen die Mängel bekannt gewesen wären. Im März 2025 beantragte Apple die vollständige Abweisung der Klage. Nun hat das zuständige Gericht entschieden, bestimmte Ansprüche zurückzuweisen. So wurden Forderungen hinsichtlich Betrug und Verbraucherrecht nach einzelner US-Bundesstaaten abgewiesen. Auch Ansprüche zu expliziter und stillschweigender Garantie ließ das Gericht nicht zu. Überregionale Sammelvorwürfe wurden abgewiesen, da keine Kläger:innen aus jedem US-Bundesstaat vertreten waren, was laut Gericht erforderlich gewesen wäre. Einige individuelle Ansprüche der Kläger:innen, darunter die Forderung auf ungerechtfertigte Bereicherung in Kalifornien, scheiterten ebenfalls. Einen Antrag auf Unterlassung lehnte das Gericht ab, da die ursprünglichen AirPods Pro nicht mehr verkauft werden.
Vorwurf des Verschweigens bleibt Teil der Klage
Nicht entkräftet sah das Gericht den Vorwurf, dass Apple bekannte Mängel der AirPods Pro trotz öffentlichem Eingeständnis durch das 2020 gestartete Serviceprogramm nicht offengelegt habe. Diese sogenannte „Betrug durch Unterlassen“-Forderung (fraud by omission) bleibt somit Bestandteil des Verfahrens. In den nächsten 21 Tagen dürfen Kläger:innen mehrere der abgewiesenen Forderungen mit ergänzten Informationen neu formulieren und einreichen. Damit könnten einzelne Punkte doch noch Teil der Auseinandersetzung werden.
Um sich durchzusetzen, müssen die Kläger:innen nachweisen, dass Apple von dem Defekt wusste, diesen nach dem Reparaturprogramm bewusst verschwieg und gültige Garantieansprüche ablehnte. Die Betrugsforderung wegen Verschweigens könnte sich für die Kläger:innen im weiteren Prozess als schwierig erweisen. Es besteht die Möglichkeit, dass auch dieser Teil der Klage später abgewiesen wird. Apple verwies zur Verteidigung auf entsprechende Rechtsprechung und argumentierte, dass das Unternehmen außerhalb der Garantiepflicht nur Sicherheitsrisiken offenlegen müsse. Da der Defekt kein Sicherheitsrisiko darstelle, sei eine umfassende Offenlegung nach Ablauf der Garantie nicht notwendig. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht komplett, wies aber darauf hin, dass eine abschließende Bewertung zu diesem Zeitpunkt noch verfrüht sei.
Mögliche weitere Entwicklungen im Prozess
Für Nutzer:innen der ersten AirPods Pro ist damit der Rechtsstreit noch nicht beendet. Einzelne Ansprüche erhalten eine neue Chance, sofern sie mit konkreten Informationen belegt werden können. Das Gericht wird im weiteren Verlauf prüfen, wie schwerwiegend das Verhalten von Apple tatsächlich war und ob aus der verbleibenden Betrugsforderung weitere Forderungen entstehen könnten. Auch wenn ein Teil der Klage abgewiesen wurde, bleibt der Fall bis zu einer endgültigen Entscheidung juristisch relevant.