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Apple passt die Abfrage zum App-Tracking auf iPhones und iPads in der EU an. Auslöser sind Verfahren von Wettbewerbsbehörden und massiver Gegenwind aus der Werbebranche.
Im Kern geht es um das App-Tracking-Transparenz-Framework von Apple, mit dem Nutzer:innen entscheiden, welche Aktivitäten Apps und Webseiten zu Werbezwecken erfassen dürfen. Beim ersten Öffnen einer App konntet Ihr bisher festlegen, ob die App Eure Aktivitäten bei anderen Diensten aufzeichnen darf. Verlage und die Facebook-Mutter Meta kritisieren die Funktion, weil sie präzise Nutzerprofile und damit zielgerichtete Werbung erschwert. Sie sind auf personalisierte Anzeigen angewiesen, die höhere Erlöse bringen als breit gestreute Kampagnen.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2025 beanstandet, dass bestimmte Anforderungen nur für Drittanbieter galten, nicht aber für Apple selbst. Die Behörde sah die Gefahr einer unzulässigen Ungleichbehandlung. Apple verwies dagegen stets auf den Datenschutz und betonte, dass eigene Apps keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter sammelten. Gleichzeitig bemängelte das Kartellamt, dass Apple nicht daran gehindert werde, Daten etwa aus App Store, Apple-ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und für Werbung zu nutzen.
Nach Gesprächen mit dem Bundeskartellamt, anderen europäischen Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission nimmt Apple nun mehrere Anpassungen an der Tracking-Abfrage vor. Die Abfragefenster für Apple-eigene Angebote und Apps anderer Anbieter sollen deutlich angenähert und „inhaltlich, sprachlich und optisch neutral“ gestaltet werden. Abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen, die bislang nur in den von Apple vorgegebenen Abfragen für Drittanbieter verwendet wurden, fallen weg.
In der neuen Fassung der Auswahlseite taucht das Wort „Tracking“ nicht mehr auf. Außerdem ändert Apple die Beschriftung der Schaltflächen: Statt „App-Tracking ablehnen“ oben und „Erlauben“ unten wird künftig oben „Erlauben“ und unten „Verbieten“ stehen. Drittanbieter-Apps erhalten zusätzlich die Möglichkeit, Nutzer:innen nach einem Jahr erneut um Erlaubnis zu bitten, ihre Aktivitäten bei anderen Anwendungen und Websites zu verfolgen. App-Herausgeber:innen und Inhalteanbieter:innen bekommen laut Bundeskartellamt mehr Raum, um zu erklären, welche Rolle personalisierte Werbung für ihr Geschäftsmodell spielt.
Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzer:innen im Gebiet der Europäischen Union angezeigt, unabhängig von deren Herkunftsland. Apple ergänzte, dass die Änderungen künftig in fast allen EU-Staaten gelten sollen. Für Polen gilt ein abweichender Zeitplan, dort arbeitet Apple weiter mit der zuständigen Wettbewerbsbehörde zusammen.
Mit den verbindlichen Zusagen von Apple erklärt das Bundeskartellamt sein Verfahren zur App-Tracking-Abfrage für abgeschlossen. Apple unterliegt in Deutschland als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ einer verschärften Regulierung. Diese Einstufung gilt auch für Amazon, Google und Meta. Behördenchef Andreas Mundt will gemeinsam mit anderen Kartellbehörden den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft sichern und hatte Apple zu den jetzt vereinbarten Änderungen gedrängt.
Parallel waren andere europäische Wettbewerbsbehörden bereits gegen Apple vorgegangen. Die französische Kartellbehörde verhängte im März 2025 wegen der Tracking-Funktion ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Die italienische Wettbewerbsbehörde AGM stellte ebenfalls einen Verstoß fest und belegte Apple im Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Zusammen summieren sich die Bußgelder damit auf rund 250 Millionen Euro. In Polen laufen zudem weiterhin kartellrechtliche Ermittlungen zu der Funktion.
Apple hatte im Herbst zuvor noch gewarnt, sich gezwungen sehen zu können, die App-Tracking-Abfrage in Deutschland und anderen europäischen Ländern komplett aufzugeben. Nun setzt der Konzern stattdessen auf ein angepasstes, neutraler gestaltetes System, das den Vorgaben der europäischen Kartellwächter entsprechen soll.
Via: www.n-tv.de · t3n.de
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