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Amicus-Schreiben stärken Apples Position vor Epic-Entscheidung des Supreme Court

Im Vorfeld der erwarteten Entscheidung des US Supreme Court im Streit zwischen Apple und Epic Games erhalten Apples Argumente deutliche Unterstützung durch mehrere Amicus-Schreiben. Besonders das Briefing des Solicitor General greift zentrale Punkte von Apples Sichtweise auf – wenn auch nicht ohne Kritik.

Hintergrund: Langjähriger Rechtsstreit um App-Store-Regeln

Der Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games läuft seit über sechs Jahren. Ausgangspunkt war ein von Epic bewusst herbeigeführter Verstoß gegen die App-Store-Regeln von Apple. Daraus entwickelte sich eine Klage, in der Apple in nahezu allen Punkten obsiegte – mit einer wesentlichen Ausnahme.

Apple wurde verpflichtet, seine sogenannten Anti-Steering-Praktiken zu beenden. Diese sollten bislang verhindern, dass Nutzer:innen innerhalb von Apps aktiv auf alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Store hingewiesen werden. Apple setzte das Urteil um, wurde aber später dafür gerügt, den Geist der einstweiligen Verfügung („spirit of the injunction“) verletzt zu haben, obwohl der konkrete Wortlaut eingehalten worden sei.

Nach mehr als einem Jahr wechselseitiger Argumentation steht nun eine Entscheidung des Supreme Court an. Im Vorfeld des für Oktober erwarteten Beschlusses haben verschiedene Organisationen Stellungnahmen als amicus curiae eingereicht, also als „Freund:in des Gerichts“ ohne direkte Parteistellung.

Solicitor General stützt Kern von Apples Argumentation

Besonderes Gewicht kommt dem Amicus-Schreiben des United States Solicitor General John Sauer zu. Er vertritt die US-Bundesregierung in Verfahren vor dem Supreme Court und bezieht in dem Dokument keine explizite Stellung zugunsten einer der Parteien. Seine Argumentationslinie deckt sich jedoch in zentralen Punkten mit der von Apple, während er einzelne Kritikpunkte der Vorinstanzen bestätigt.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass der Supreme Court bereits vor sieben Jahren klargestellt habe, dass eine Partei nur dann in zivilrechtlicher Missachtung („civil contempt“) eines gerichtlichen Verbotsbeschlusses stehen könne, „wenn kein vernünftiger Zweifel“ an einem Verstoß bestehe. Im Fall Apple habe das Ninth Circuit Court of Appeals hingegen entschieden, dass ein Verstoß gegen den „Geist der einstweiligen Verfügung“ ausreiche.

Der Solicitor General kritisiert, dass die unteren Instanzen Apple wegen der Erhebung einer 27-prozentigen Provision auf bestimmte Transaktionen, die von der Plattform weg „gelenkt“ wurden, zu Unrecht in Missachtung des Beschlusses gesehen hätten. Es bestehe ein „vernünftiger Zweifel“, ob der im Kontext ausgelegte Text der Verfügung diese Provision tatsächlich untersagt habe.

Zugleich unterstützt das Schreiben jedoch die Sicht, dass Apple in bestimmten Punkten zu Recht wegen Designbeschränkungen in Missachtung des Gerichts stand. Konkret wird die von Apple gezogene Unterscheidung zwischen „Buttons“ und „Links“ kritisiert, die in der ursprünglichen Umsetzung der Auflagen nicht ausgereicht habe.

Weitere Unterstützer:innen und zentrale Streitfrage

Neben dem Solicitor General haben weitere Organisationen Amicus-Briefe zugunsten von Apples Sichtweise eingereicht. Die Washington Legal Foundation, die Chamber of Commerce of the United States und die Chamber of Progress teilen die Kritik daran, dass Apple wegen eines Verstoßes gegen den „Geist“ einer Verfügung ohne hinreichende Vorabinformation sanktioniert worden sei.

Das International Center for Law and Economics argumentiert, dass eine von Apple erhobene Provision auf Käufe über externe Links nichts daran ändere, ob Verbraucher:innen überhaupt über externe Kaufoptionen informiert würden. Die einstweilige Verfügung habe Apple Spielraum bei der Ausgestaltung der eigenen Vergütung gelassen und nicht festgelegt, ob eine Provision für Entwickler:innen vorteilhaft oder nachteilig sei.

Apple stützt sich mit diesen Eingaben auf eine breite rechtliche Argumentationsbasis, wenn der Supreme Court im Oktober prüft, ob das Ninth Circuit die Firma wegen eines Verstoßes gegen den „Geist einer einstweiligen Verfügung“ sanktionieren durfte. Sollte das Gericht Apples Sichtweise folgen, könnte die festgestellte Verletzung der Verfügung vollständig aufgehoben werden. Ob sich daraus neue Verfahren vor den unteren Instanzen ergeben, ist bislang offen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: appleinsider.com

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Apfeltalk Redaktion

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