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Apple scheitert mit Einspruch gegen britisches App-Store-Urteil

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Die britische Wettbewerbskammer hat Apple untersagt, gegen das Urteil zu Berufung einzulegen, das die App-Store-Provisionen für unrechtmäßig erklärt. Das Urteil könnte Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Urteil gegen Apples App-Store-Praktiken

Im Oktober dieses Jahres befand das britische Competition Appeal Tribunal (CAT), dass Apple seine marktbeherrschende Stellung bei der Verteilung von iOS-Apps unrechtmäßig ausgenutzt hat. Der Rechtsstreit wurde 2023 im Namen von mehr als 1.500 Entwickler:innen aus Großbritannien eingeleitet, die Apple vorwarfen, überhöhte Provisionen auf kostenpflichtige Apps und In-App-Käufe zu verlangen. Das Tribunal folgte dem Vorwurf und stellte fest, dass Apple ein Monopol über den Verkauf und die Verteilung von iPhone-Apps halte. Die Preisgestaltung führe dazu, dass höhere Kosten letztlich an die Verbraucher:innen weitergegeben werden.

Laut dem veröffentlichten Urteil akzeptierte das Gericht die Argumentation der Kläger:innen, dass Entwickler:innen aufgrund von Apples Marktmacht keine wirtschaftlich tragfähige Alternative zum App Store hätten. Zudem verwies das Tribunal auf eine Aussage von Steve Jobs aus dem Jahr 2008. Jobs hatte damals betont, dass Apple nicht beabsichtige, mit dem App Store Gewinne zu erzielen, sondern lediglich die Betriebskosten decken wolle. Die Kläger:innen sahen darin einen Beleg, dass die derzeitige Provisionsstruktur von Apples ursprünglicher Position deutlich abweiche.

Methoden zur Schadensermittlung im Fokus

In der jüngsten Anhörung vor dem Tribunal stand die Frage im Mittelpunkt, nach welcher Methode die Entschädigung für Entwickler:innen und betroffene Nutzer:innen berechnet werden soll. In diesem Zusammenhang beantragte Apple, gegen das Urteil von Oktober Berufung einzulegen. Dies wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Apple bleibt nun die Möglichkeit, sich direkt an das Berufungsgericht zu wenden, um eine Fortführung der Berufung gegen das Haupturteil zu erreichen und die Ablehnung des Einspruchs anzufechten.

Die Entscheidung könnte für Apple erhebliche Folgen haben. Im Raum stehen Schadenersatzforderungen von mehr als einer Milliarde US-Dollar (rund 940 Millionen Euro). Das Verfahren bezieht sich nicht nur auf die Provisionen, sondern auch auf deren Auswirkungen auf die Endpreise für Verbraucher:innen.

Apple erwägt weitere Rechtsmittel

Die Wettbewerbskammer hat Apple damit zunächst die Tür für eine Berufung verschlossen. Die nächste Instanz, an die sich Apple wenden kann, ist das britische Berufungsgericht. Es bleibt offen, wie die Auseinandersetzung weitergeht und welche Konsequenzen das Urteil langfristig für den App Store in Großbritannien haben wird.

Via: https://www.macrumors.com
Titelbild: KI (Zur Illustration)

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Tags: App Store, Wettbewerb, Großbritannien, Entwickler:innen, Apple

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