Ich habe da gestern bei einer Party noch mit einem Richter drüber gesprochen. Also das war zwar nur 'ne Plauderrei... Aber der wunderte sich darüber, dass Apple diesbezüglich nicht deutlich grundlegender juristisch angegangen wird. Zumindest dann, wenn die Vorgaben stimmen... Die erachtet er indes bereits in den Grundsatzfragen als noch völlig unbearbeitet an.
Die Vorgaben würden vordergründig natürlich zunächst nicht stimmen, wenn hier lediglich eindeutige Informationen darüber zu finden wären, wie Gesetze, Copyrights usw. gebrochen werden können. Sein Beispiel war, dass man ja auch nicht von VW erwarten dürfe, dass die akzeptieren, wenn man auf deren Server einen Link einfordert, der beliebig den Einbruch in deren PKWs dokumentiert...
Was anderes ist es, wenn lediglich über diese Möglichkeiten diskutiert wird, also der Gesetzesbruch ansonsten nicht gefördert wird. Aber das ist natürlich ein Seiltanzakt... Aber auch der Charakter des 'Jailbraiks' wie der Eigentumsübergang des Gerätes wie die allgemeinen Rechte bei der Veränderung vom OS wären zu berücksichtigen... Seiner Meinung nach ist dies noch gar nicht hinreichend bzw. außerordentlich zu Lasten der Verbraucher geregelt und müsste grundsätzlich überdacht werden. Denn man könne nicht erwarten, dass ein Produkt, das Eigentum des Käufers wird, komplett nach den Vorgaben des Herstellers zu verwenden sei und entsprechend auch keine Maßnahmen zu deren Veränderung oder anderen Verwendung diskutiert bzw. durchgeführt werden dürften...
Aber das wär dann auch wohl mal eine Sache, die Grundsatzcharakter hätte. Dafür müsste man vermutlich auch gucken, ob man bei irgend einem Verlag noch Rückhalt erhielte... per Berichterstattung und juristischer Abteilung...
Sein Argument war dann u.a. auch, dass der Appstore nicht dafür sorgen dürfe, dass technisch eine Zensur durchgewunken werden darf... Bzw. dass Programme ausgeschlossen werden, die ja lediglich den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationen ermöglichen. Einerseits sei eine solche App ja kein Schadprogramm, sondern ermögliche es lediglich, Informationen abzurufen... Und andererseits tue Safari nichts anderes... Insofern finde hier nicht nur eine unrechtmäßige Einschränkung statt, sondern u.U. eine Benachteilgung eines Mitbewerbers (also angesichts der App im Vergleich zu Safari, womit die betreffende Information ja ebenfalls abberufen werden kann und muss...). Er erinnerte an das Internet-Explorer-Debakel, wo Microsoft gezwungen wurde, alternative Browser anzubieten und den IE nicht einfach ins System verankern durfte...
Aber wie gesagt, das war nur eine Plauderei mit dem Mann, den ich sonst kaum kenne. Aber das schien mir schon einleuchtend... Vor allem hinsichtlich des grundsätzlichen Rechts-Charakters, was man mit Geräten und Software tun müssen darf, wenn man sie doch erworben hat...