Europäische Union [Bearbeiten]
Die
Europäische Union ist eine
Zollunion, innerhalb derer keine Zölle erhoben werden. Rechtliche Grundlage sind Art. 23 I und 25 ff.
EG-Vertrag und Art.
XXIV GATT. Von Bedeutung sind hier nur noch Einfuhrzölle gegenüber Nicht-EU-Ländern, die insbesondere als zentrales Instrument der
Gemeinsamen Handelspolitik erhebliche Bedeutung haben.
Die Zolleinnahmen aller europäischen Mitgliedstaaten stehen der EU zu, die auch die Höhe der Zölle festlegt und weitere Regelungen in dieser Sache erlässt. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten – z.B. in Deutschland die
Bundeszollverwaltung oder in Österreich das
Finanzministerium.
Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert.
Für die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschließendem Export außerhalb der
EU dienen die
Freihäfen in
Emden seit
1751,
Bremerhaven (
1827),
Bremen und
Hamburg (
1888, zuvor außerhalb des deutschen Zollgebiets selbständige Quasi-Freihäfen),
Cuxhaven und
Kiel. Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen
Deggendorf und
Duisburg (
1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fällt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. Für die Lagerung von Waren können außerdem Zolllager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle für die Dauer der Lagerzeit ausgesetzt. In Österreich wurden Freilager und Freizonen (früher Zollfreilager) errichtet. Diese sind meist im Rahmen von
Donauhäfen, wie
Linz,
Krems oder
Wien,
Flughäfen, aber auch bei Warenlagern von
Speditionen und anderen einschlägigen Firmen situiert.