Benutzer 239228
Gast
Hat FaceTime denn mittlerweile nicht dieses Gruppen-Dingens mit 32 Teilnehmern?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja das kann alles sein 2as du schreibst, hat aber nichts mit der Stabilität des streams zu tun
Hat FaceTime denn mittlerweile nicht dieses Gruppen-DIngens mit 32 Teilnehmern?
Dann sind wir ja einer MeinungDie Stabilität des Streams ist die letzen Jahre auch schon kein Problem mehr gewesen🤷♂️
Sehe da keine Herausforderung, wenn Apple es vorbereitet.
Ich denke auch das sie es schaffen werden. Freue mich schon auf die Änderungen.Sehe da keine Herausforderung, wenn Apple es vorbereitet.
Das mag alles sein, aber ihr zieht da andere Grenzen als ich. Apple spricht noch von Millionen. Limitierungen kennen wir keine. Wenn sie keine machen dann ist es die größte Veranstaltung dieser Art. Und herausfordern ist es, so oder so, alle Mal. Die Labs sind schon mit 5000 Menschen schwierig. Es gibt, trotz der hohen Kosten, enormen Andrang auf die WWDC. Wenn sie diesmal wieder losen - am Ende aber nur 5000 reinlassen - dann gibts nen enormen Shitstorm und großes Geheule. Zu Recht.
Was ich damit sagen will: Das abwickeln geht - irgendwie. Das abwickeln ohne nen ziemlich großen Shitstorm wird aber durchaus schwer ,...
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.