Interessant, ist der Bug reproduzierbar? Hast Du im laufenden Betrieb geklont oder von einem anderen Startvolume aus?
Mal eine ganz doofe (?) Frage: In vielen Threads (auch ausserhalb dieses Forums) liesst man, dass Leute für bootfähige 1:1 Klone ihrer Festplatten Tools wie "SuperDuper", "CCC" etc. benutzen. Meine Frage: warum? Bootfähige Klone bekommt man doch mit Bordmitteln schon immer problemlos hin (Festplatten-Dienstprogramm, Punkt "wiederherstellen"). Third Party- Tools haben doch höchstens Vorteile, wenn es um spezielle Aufgaben wie dem Ausschluss von Verzeichnissen, inkrementelle Backups etc. geht. Aber für das simple Klonen braucht man die doch nicht (zumindest bei mir hat das mit dem Festplattendienstprogramm immer problemlos geklappt). Oder habe ich da was verpasst? (ernst gemeinte Frage)
Bei SuperDuper ist das kein wirkliches Problem, da Dateien, die sich gerade ändern könnten (vorwiegend Caches und Logs) nicht geklont werden. Und Frameworks, Programme etc. ändern sich im laufenden Betrieb nicht einfach so … Aber ist klar, daß man während des Klonens nicht gleich ein System-Update fahren oder ein neues Programm installieren sollte …Genau das mache ich eben nicht. Weder im laufenden Betrieb klonen noch zurückspielen. Es sind dann immer offene Dateien vorhanden (Programme, Frameworks, Logdateien etc.), die beim Klonen eventuell Probleme machen könnten.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.