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Windows auf dem MacBook ??

bisher hatte ich BootCamp ... was aber schon immer etwas blöd war ...
Habe jetzt das Demo von VMware Fusion 2 geladen ... einfach sicher ! Mit wenigen klicks wurde meine vorhandene BootCamp Partition übernommen und ich kann jetzt XP und Leo gleichzeitig benutzen ...

Habe mich für VMware entschieden , weil viele das besser finden. Außerdem soll die Update Politik besser sein... Was ja auch nicht schlecht ist! Werde mir eine Vollversion kaufen!
Bin sehr zufrieden! EASY und gut!
 
Jop kann er ja machen, wenns inna EULA steht kann der mir so viel Post shcreiben wie er will^^.
Aber nun bin ich interessiert wo sind denn diese Garantiebedingungen würd die gern mal lesen.


So hier der Link zu den Lizenzbestimmungen für XP prof. SP 2

http://download.microsoft.com/docum...rman_df9b944f-80ed-4228-9a75-bb19006597b5.pdf

Und hier einer zu deutschem Urheberrecht!

http://www.microsoft.com/germany/piraterie/urheberrecht.mspx

Fakt ist, eine Lizenz für einen Rechner... und nicht für 2, 3 oder mehr... ob so ein Verstoß entsprechend verfolgt wird steht auf einem anderen Blatt!

Gruß
 
xD Ich habs gewusst

http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die Seite zum deutschen Urheberrechts sagt nichts darüber aus , dass es verboten ist, da ich die Lizenz ja nie weiter gegeben habe, sondern nur für mich verwende.

Die EULA mit Microsoft ist für mich nicht bindent, daher freu ich mich auf die Post. ;)
 
Weshalb sollte die Eula nicht bindend sein?
 
Steht doch bei Wikipedia,
weil sie dich einseitig einschränkt. Wenn du Privatnutzer bist sogar zu einseitig. Deshalb sind die meisten Klauseln nach deutschen Recht nicht bindend, weil die EULA eine AGB ist die dich nicht, in der form, einseitig beschränken darf.
Genauere Details auf der Wikipediaseite
 
Überzeugen tut es mich nicht wirklich... ich werd mich noch auf die Suche machen ob ich die passende Passage im Urheberrecht finde! ;-)

Noch ne andere Frage, wie willst du eine XP Lizenz z.B. 3 mal aktivieren? Zwei mal sollte kein Problem sein dem MS Support das zu erklären, aber 3 oder gar 4 mal?

Fakt ist ja nun mal, dass man nach der ersten Aktivierung bei der zweiten schon auf den Telefonsupport durch MS angewiesen ist!

gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hehe ich wünsch dir viel spaß dabei^^.
Bin gespannt ob du was findest, wenn ja sag bescheid, ich selbst hab damals nichts gefunden als ich gesucht habe und nach gesprächen mit nem Juristen der sich mit Urheberrcht beschäftigt war ich dann auch vollständig überzeugt.
 
Musste wiedermal lachen wegen dieses Berichtes. Eine solche Mafia wie Micromafia hat die Welt noch selten gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
WOW, das nenne ich zukunftsweisende Ergänzungen zu Vista. Hut ab MS. ;-)
 
Hehe ich wünsch dir viel spaß dabei^^.
Bin gespannt ob du was findest, wenn ja sag bescheid, ich selbst hab damals nichts gefunden als ich gesucht habe und nach gesprächen mit nem Juristen der sich mit Urheberrcht beschäftigt war ich dann auch vollständig überzeugt.


Hmm,

frage mich gerade, wenn Wikipedia Recht hat und der Eula Vertrag nicht rechtsgültig ist... so weit so gut!

Aber auf dem Produkt selbst steht ja auch das man es nur für einen Rechner einsetzen darf und diese Bedingungen habe ich ja mit dem Eigentumserweb anerkannt, oder?

Ich glaube der Lizenzaufkleber den ich mit der Windowsversion erwerbe ist dahingehend eindeutig! 1-2 CPUen 1PC!?!

Ausserdem gibt es bei der Aktivierung des 2. PCs ja schon Probleme und man muss den MS Support telefonisch kontaktieren... 2. PC aktivieren auf Grung geänderte Hardware kein Problem, beim dritten denke ich aber mal es wird schwer!

Gruß
 
Ich habs ja hinter mir, das ist kein Ding ich habs auf 4 Rechnern installiert und es gab 0 Probleme hat nicht gemeckert konnte es jedes mal aktivieren, war sogar alles am selben Tag.

Und ud hast die Bedingungen ja nicht annerkannt, da du das Produkt nur gekauft hast, was nicht automatishc die Zustimmung zur EULA führt. Die Eula ist außerdem ne AGB, da diese dich einseitig einschränkt ist sie in dem einen oder anderne Punkt ungültig da Deutschland Gesetze gegen einseitige AGB's hat und einer dieser Punkte ist nunmal der 1., weil es nicht sein kann, dass du nur eine Lizenz für einen Rechner hast, weil dir die anderen ja genauso gehören undw arum solltest du deine gekaufte Software nicht auf allen deiner Rechner verwenden. Das gilt allerdings nur für Privatanwender, bei gewerblicher Nutzung wäre das ein bisl anders.

Achja, ich hab damals doch ein Problem gehabt, da ich damals aus versehen 2 mal auf dem selben PC aktiviert hatte, musst ich einmal beim Support anrufen. Den hatte ich dann die ganze Situation mit den 4 Rechner geschildert und er war so freundlich und hat mir die Internetaktivierung wieder frei geschaltet.
 
Ich meine wenn es wirklich so geht ist das klasse, allerdings glaube ich, dass du da eher die Ausnahme bist!?!

Ich habe ein und das selbe XP bei mehreren Installationen immer wieder neu aktivieren müssen, allerdings nicht wenn es auf der gleichen Hardware war, da hat es die Internetaktivierung gemacht ansonsten musste ich immer anrufen!

Kann natürlich sein, dass Installationen am selben Tag evtl. durch das Raster fallen?

Und auf die Rechtssprechung zurück zu kommen, ich glaube nicht, dass es da schon mal in der Vergangenheit etwas gegeben hat, weil das WWW schweigt sich da aus, wie du auch schon erwähnt hast, habe ich auch nichts "eindeutiges" zum Thema gefunden...

In diesem Sinne werde ich das für meinen Teil dahingestellt lassen ob es nun rechtswidrig ist oder nicht, allerdings glaube ich das es sich hierbei um eine Grauzone handelt in der sich beide Seiten befinden, sowohl MS als auch der Käufer!

Gruß
 
xD so ist es die EULA ist die Grauzone schlechthin wo sich keine Sau ran traut.

Hab den netten Herrn schon des öfteren angerufen er hat mir das ding immer wieder frei gemacht xD.
 
xD brauch momentan keine Lizenz.
Aber vll in paar Wochen nochmal da wollt ich XP dann vll aufs MB packen^^.