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Wie oft darf ein Fehler aufkommen und mit ACPP repariert werden?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 79347
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Gelöschtes Mitglied 79347

Gast
hey,

die frage steht eigentlich schon im titel: wie oft darf ein und der gleiche fehler bei einem macbook pro auftauchen und repariert werden bis ein neugerät herausgegben werden muss?
es geht um den fehler, dass das system einfriert und nichts mehr passiert. manchmal beim starten, manchmal während des betriebs. zwei mal hab ich schon eine neue festplatte bekommen.. ich musste mein MBP schon wieder innerhalb von 3 monaten abgeben und ein leihgerät bekomme ich nie. ich kann es mir eigentlich nicht leisten ohne pc zu arbeiten, muss es aber trotzdem, weil der laptop sonst gar nicht läuft. der verkäufer meinte, dass ich beim vierten mal ein neugerät bekomme - komisch, da der fehler angeblich schon zwei mal "repariert" wurde...
gibt es da von apple eine vorgabe, wann ein gerät ausgetauscht werden muss? und wenn ja, wo steht das?


gruß,
alpopel
 
Ich meine, dass man nicht generell einen Anspruch auf ein neues Gerät hat.
Vielmehr hat man im Kaufvertragsrecht das innerhalb der gesetzl. Gewährleistung (ich weiß jetzt nicht, ob das bei Dir greift) das Recht auf Wandlung.
Nachzulesen hier:

[SIZE=-1]§ 440 BGB - Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz[/SIZE]
[SIZE=-1]Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.[/SIZE]
 
Nach dem 2. Fehlversuch hätte man Anspruch auf weitere Nachbesserung in Form eines Austauschs oder Rückgabe des Gegenstandswertes. Jedoch darf der Hersteller unendlich weitere Nachbesserungsversuche unternehmen, solange der Kunde nichts anderes wünscht.
 
Ich würde nicht alles tolerieren, irgendwann reicht es einfach, gesetzlich kannst du nach zwei fehlgeschlagen Nachbesserungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein neues Produkt verlangen und in diesem Bereich muss man sich eben durchsetzten. Das musste ich bei Apple schon mehr als einmal. Da der Apple Support sich so manchen Klopfer leistete musste ich denen auch mal durch den Hörer brüllen.
 
Danke für eure Antworten. Ich bin kein Jurist und kann daher nicht besonders souverän mit paragraphen um mich werfen. Wo steht das denn und was kann ich dem reseller sagen oder drohen?

Gruß
 
alopel schreibt im Titel von ACPP. Das heißt, dass er vermutlich bereits ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung ist. In dem Fall gilt was Apple in seinen AGB dafür festgelegt hat.

MACaerer
 
Jetzt ist die Frage, ob das MacBook noch innerhalb der ersten 2 Jahre ist oder in dem 3ten vom ACPP abgedeckten Jahr?
 
Das MBP ist ein aus der mid2009 Reihe und daher bin ich im dritten Gesamtjahr.
 
Bei der Gewährleistung hat man noch das Problem, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr stattfindet (§476 BGB). Das heißt, dass der Kunde ab 6 Monate nach Kauf beweisen muss, dass der zur Diskussion stehende Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Davor wird dies einfach angenommen.
 
*Seufz*
Alles richtig was du schreibst. Aber der TE ist doch wie er schreibt aus der gesetzlichen Gewährleistungszeit heraus und im Zeitraum der zusätzlichen Garantie. Bekanntlich ist die Garantie eine freiwillige (oder kostenpflichtige) Zusatzleistung, deren Konditionen der Hersteller/Verkäufer mit dem Kunden beliebig vereinbaren kann. Im Fall des AVPP ist die Vereinbarung die AGB des Herstellers.

MACaerer
 
Ja, das mit dem 3. Jahr hab ich erst gesehen als ich meinen Beitrag abgeschickt hatte, da der TE und ich wohl fast gleichzeitig am schreiben waren.