Kurzer Textauszug aus der Auktionsplattform-Community solcher Fälle.
Kunde
...Ich habe bei dem eBay Händler XXX ein Apple IPhone 8 Plus, welches ich aufgrund zwei Problemen zurücksenden musste....Er wollte mir dann nur 85% erstatten.
Händler
Du hast das Gerät 5 Tage im Betrieb gehabt - damit ist das Gerät nicht mehr "NEU-OVP" -
um das Gerät zu prüfen reicht ein Einschalten / Einrichten / Testen der Internet-/WLAN-Verbindung/ Test Telefon-dies dauert max. einen halben Vormittag -
aber keine XXX Tage!
Kunde
Dann müsste in dem 30 tägigen Widerruf darauf hingewiesen werden dass dannnicht mehr der volle Preis zurückerstattet wird. Alles ander ist Augenwäscherei.
Weiterer Verlauf
Nun hat der Verkäufer einen Fall bei eBay eröffnet und mitgeteilt, dass ich das Gerät ja über eine gewöhnliche Funktionsprüfung, wie im Handel üblich, hinaus benutzt hätte.
(Und negative Bewertung wurde gelöscht !!!)
Ergebnis
eBay hat der Aussage des Verkäufers "Gerät ist nicht mehr im Originalzustand" zugestimmt. (Kunde musste Wertausgleich tragen).
Ich habe abgesehen davon bei den anderen Produkten keinerlei Preisvorteil bei anderen Händlern gesehen. Also warum sollte man sich das antun? Damit sich sowas lohnt müsste der Preisvorteil schon gewaltig sein und somit aber auch schon gar nicht mehr realistisch und man kann davon ausgehen, dass irgendwas faul ist.
Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn ein Händler bei Ebay eine große Stückzahl "Neugeräte" mit verdächtigem Preisvorteil gegenüber anderen Händlern verkauft hat, muss es wohl ein Geschäftsmodell geben, was auf etwas anderem beruht, als auf fairerer Preisgestaltung oder sehe das falsch ?
Meistens wird irgend eine Lücke ausgenutzt.
In solchen Fällen kann es tatsächlich dann hilfreich sein, sich an den Verbraucherschutz zu richten. Denn meiner meiner Nach verstößt hier auch Ebay gegen eigene Prinzipien.
a) B-Ware ist nicht als solche gekennzeichnet, alle Angaben liegen ungeprüft von Ebay beim Händler (s. auch Prozessorbeispiel) oder eben die nicht unwichtige Angabe "B-Ware".
b) Es wird ein Geschäftsmodell generiert, was auf Wertminderung zurückgeschickter Geräte besteht, weil es eine Lücke im Bereich eRecht / Auslegung Ebay gibt über die Zeitfenster einer möglichen Rückabwicklung.
c) negative berechtige Bewertungen werden "by System" von Ebay gedeckt gelöscht und öffnen hierdurch Tür und Tor für weitere Fälle.
Beide Dinge können auch nach vernünftiger natürlicher Rechtsauffassung nicht im Sinne unserer Gesetze sein. Ich bin kein Anwalt, aber vielleicht äußert ja sich mal jemand aus dieser Sicht dazu, der einen größeren Background hat.
Ich kann absolut nachvollziehen, dass ein Kunde, der in diese "Falle" tappt sich ungerecht behandelt fühlt und Die Welt nicht mehr versteht.
Auch Ebay macht sich in meinen Augen strafbar. Denn durch dieses Verhalten werden zwielichte Geschäftsmodelle erst etabliert.
Ebay müsste einen Nachweis über den Zustand des Artikels von Verkäufern fordern, die diesen als NEU/OVP verkaufen, dass sollte doch per Kaufbeleg möglich sein (sofern die Ware nicht geklaut ist).