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Widersprüche bzgl. Neu-Zustand iPhone 12 Mini

Das Verhalten des Verkäufers reichte mir schon. Selbst vergoldet nähme ich es nicht an.
 
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Mich würde mal am Rande interessieren, wie hoch die Preisdifferenz im Verhältnis zum Apple Store war und wie der Textlaut der Anzeige war. Es gibt nämlich auch in der Bucht jede Menge Anzeigen mit dem Text "wie neu". Das ist dann vielleicht ein kleiner oder feiner Unterschied.

Aber natürlich, Du kannst das Gerät ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Preisfrage ist dann, wann Du Dein Geld zurück bekommst und ob der volle Kaufpreis erstattet wird und/oder wie hoch evtl. Abzüge sind.

Das Gerät zu behalten, wenn es sonst keine Mängel gibt, vielleicht für den ein oder anderen eine Option Allerdings wäre unseriöses Verhalten für mich auch ein Grund, eher in die andere Richtung zu tendieren.

Interessant wäre es natürlich zu wissen, woher diese Geräte stammen mit diesem enormen Preisnachlass und ob das nicht etwas ganz anderes im Argen liegt. Denn Preisdifferenzen in Höhe von 200 Euro und mehr sind schon mehr als verdächtig. Es könnte sich um Re-Importe handeln, also Geräte, die eigentlich für einen anderen Markt gedacht waren.

Ich habe mir mal ein solch seltsames Angebot in der Bucht anschaut. Was mir auffällt bei den stark reduzierten Geräten ist, dass der Händler in de Produktbezeichnung bei dem Prozessor "Hexacore". Schaut man bei Apple in den technischen Details findet man die korrekte Beschreibung "A14 Bionic Chip". Also auch von der Beschreibung her, liegt hier bereits einiges im Argen. Das kann natürlich ein simpler Zufall sein (Übernahme eines Vorschlags bei Ebay), es kann aber auch ein Zeichen dafür sein, dass eine große Menge an Geräten unbekannter Herkunft hier verkauft werden soll. (Vielleicht sogar Diebesgut). Aber so weit würde ich gar nicht gehen mit Unterstellungen. Sicher müsste man weiter im Detail schauen, anhand eines konkreten Gerätes.

Auch bei dem Händler, den ich gefunden habe, finde ich mehrere negative Erfahrungen in der Community. Hier wurden nach Angaben der Käufer sogar negative Bewertungen gelöscht. Da sollte man dann tatsächlich mal recherchieren, ob oder wie das möglich ist.

Es gibt ja auch immer wieder Testkäufe von Computerzeitungen, die dann mal in ihrem Labor schauen, was es mit den Angeboten auf sich hat. Vielleicht mal einen Thema für so eine Zeitung, so etwas näher zu beleuchten und einen entsprechenden Artikel darüber zu schreiben. Das wäre etwas, was anderen vielleicht auch helfen würde bei unseriösen Angeboten.

Noch ein Hinweis, wenn man nach dem Namen des Händlers googelt, findet man auch sehr oft Hinweise von anderen Käufern.

Käuferschutz ist leider immer wieder ein Thema bei Aktionen. Ein Blick in die Community von Ebay belegt zumindest ein hohes Frustlevel. Was an einzelnen Fällen dran ist, kann man schwer als Außenstehender immer gleich lückenlos und transparent prüfen.
 
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Das Geschäftsmodell dieser Verkäufer basiert vermutlich auf dem kalkulierten Abzug der Wertminderung, sofern der Kunde nicht fit ist im E-Recht und das Gerät länger als 1 Tag testet (einschalten, ausschalten, Rücktritt vom Vertrag). Viele Verbraucher verwechseln offensichtlich 30-tägige Gewährleistung mit 30-tägiger "Testmöglichkeit ohne Wertausgleich". So viel konnte ich jetzt über die Evay Commuity in Erfahrung bringen.

Betrug ist es "leider" nicht. Es ist einfach ein die dreiste Nutzung einer Lücke im eRecht.

Schickt der Kunde dann verspätet das Gerät zurück, kommt es zu einem Abzug. Dann ist auch klar, woher der Preis dieser Geräte kommt, denn die haben den Wert mehr als verdient - sollte der Kunde sich dazu entscheiden, ein solches Gerät nicht zurück zu senden und zu behalten, trotz offensichtlicher Mängel.

Ein anderer Punkt ist natürlich B-Ware und seriöse Händler. Das darf man nicht in einen Topf werfen, denn seriöse Händler auch im Online-Handel kennzeichnen solche Produkte auch als B-Ware mit leichten Gebrauchsspuren.
 
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Viele Verbraucher verwechseln offensichtlich 30-tägige Gewährleistung mit 30-tägiger "Testmöglichkeit ohne Wertausgleich"
Von einer 30 tägigen Gewährleistung habe ich auch noch nichts gehört, eher von einer 2 Jährigem Gewährleistung aber das hat ja mit den 14-tägigen Rückgaberecht (das oft der Händler auf 30 Tage Kulanterweise erweitert und dann 30 tägige Gelt zurück Garantie betitelt wird) nichts zu tun.
 
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Von einer 30 tägigen Gewährleistung habe ich auch noch nichts gehört, eher von einer 2 Jährigem Gewährleistung aber das hat ja mit den 14-tägigen Rückgaberecht (das oft der Händler auf 30 Tage Kulanterweise erweitert und dann 30 tägige Gelt zurück Garantie betitelt wird) nichts zu tun.

Richtig, natürlich. Aber beinhaltet ein 14-tägiges Rückgaberecht vollständigen Wertausgleich oder ab wann genau kommt der Wertausgleich zum tragen, denn das scheint der springende Punkt bei diesen Fällen zu sein.
 
Hat der TE denn sein iPhone nun endlich zurückgeschickt? Oder wird immer noch "überlegt", ob es nicht doch um ein Neugerät handelt?
 
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Die Diskussion wurde am Mittwoch eröffnet, heute ist Freitag. In vergleichbaren Streitfällen innerhalb der Auktionsplattform Community wurde dem Händler das Recht auf Abzug gewährleistet.

Gleich ob er es heute, oder morgen zurücksendet. Der Händler mit möglicherweise Zwielichtes Absicht hat sein Ziel bereits erreicht. (Gewinnerzielung über Wertabzug)

Wenn diese Masche 100 mal läuft, hat er sein Geld verdient - auf dem Postweg.
 
Ich kaufe quasi alles bei Apple. Sämtliche Geräte in meiner Signatur stammen direkt von Apple. Abgesehen von den Beats. Die habe ich für 100 € weniger neu im örtlichen Media Markt gekauft. Das ist 1/3 des Preises.

Ich habe abgesehen davon bei den anderen Produkten keinerlei Preisvorteil bei anderen Händlern gesehen. Also warum sollte man sich das antun? Damit sich sowas lohnt müsste der Preisvorteil schon gewaltig sein und somit aber auch schon gar nicht mehr realistisch und man kann davon ausgehen, dass irgendwas faul ist.
 
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Kurzer Textauszug aus der Auktionsplattform-Community solcher Fälle.

Kunde
...Ich habe bei dem eBay Händler XXX ein Apple IPhone 8 Plus, welches ich aufgrund zwei Problemen zurücksenden musste....Er wollte mir dann nur 85% erstatten.

Händler
Du hast das Gerät 5 Tage im Betrieb gehabt - damit ist das Gerät nicht mehr "NEU-OVP" -
um das Gerät zu prüfen reicht ein Einschalten / Einrichten / Testen der Internet-/WLAN-Verbindung/ Test Telefon-dies dauert max. einen halben Vormittag - aber keine XXX Tage!

Kunde
Dann müsste in dem 30 tägigen Widerruf darauf hingewiesen werden dass dannnicht mehr der volle Preis zurückerstattet wird. Alles ander ist Augenwäscherei.

Weiterer Verlauf
Nun hat der Verkäufer einen Fall bei eBay eröffnet und mitgeteilt, dass ich das Gerät ja über eine gewöhnliche Funktionsprüfung, wie im Handel üblich, hinaus benutzt hätte. (Und negative Bewertung wurde gelöscht !!!)

Ergebnis
eBay hat der Aussage des Verkäufers "Gerät ist nicht mehr im Originalzustand" zugestimmt. (Kunde musste Wertausgleich tragen).
Ich habe abgesehen davon bei den anderen Produkten keinerlei Preisvorteil bei anderen Händlern gesehen. Also warum sollte man sich das antun? Damit sich sowas lohnt müsste der Preisvorteil schon gewaltig sein und somit aber auch schon gar nicht mehr realistisch und man kann davon ausgehen, dass irgendwas faul ist.

Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn ein Händler bei Ebay eine große Stückzahl "Neugeräte" mit verdächtigem Preisvorteil gegenüber anderen Händlern verkauft hat, muss es wohl ein Geschäftsmodell geben, was auf etwas anderem beruht, als auf fairerer Preisgestaltung oder sehe das falsch ?

Meistens wird irgend eine Lücke ausgenutzt.

In solchen Fällen kann es tatsächlich dann hilfreich sein, sich an den Verbraucherschutz zu richten. Denn meiner meiner Nach verstößt hier auch Ebay gegen eigene Prinzipien.

a) B-Ware ist nicht als solche gekennzeichnet, alle Angaben liegen ungeprüft von Ebay beim Händler (s. auch Prozessorbeispiel) oder eben die nicht unwichtige Angabe "B-Ware".

b) Es wird ein Geschäftsmodell generiert, was auf Wertminderung zurückgeschickter Geräte besteht, weil es eine Lücke im Bereich eRecht / Auslegung Ebay gibt über die Zeitfenster einer möglichen Rückabwicklung.

c) negative berechtige Bewertungen werden "by System" von Ebay gedeckt gelöscht und öffnen hierdurch Tür und Tor für weitere Fälle.

Beide Dinge können auch nach vernünftiger natürlicher Rechtsauffassung nicht im Sinne unserer Gesetze sein. Ich bin kein Anwalt, aber vielleicht äußert ja sich mal jemand aus dieser Sicht dazu, der einen größeren Background hat.

Ich kann absolut nachvollziehen, dass ein Kunde, der in diese "Falle" tappt sich ungerecht behandelt fühlt und Die Welt nicht mehr versteht.

Auch Ebay macht sich in meinen Augen strafbar. Denn durch dieses Verhalten werden zwielichte Geschäftsmodelle erst etabliert.

Ebay müsste einen Nachweis über den Zustand des Artikels von Verkäufern fordern, die diesen als NEU/OVP verkaufen, dass sollte doch per Kaufbeleg möglich sein (sofern die Ware nicht geklaut ist).
 
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Hallo.

Für das Mini habe ich abzüglich von Gutscheinen + Cashbacks ca. 590€ bezahlt. Habe den Verkäufer nochmal mit den Belegen konfrontiert (vor allem das Batterie Foto hier, vielen Dank an der Stelle nochmal). Er hat daraufhin den Fehler zugegeben und sich entschuldigt. Habe das Handy überprüft (Batterie, Seriennummer, Modell) und da ist alles in Ordnung, auch nach Ferndiagnose über Apple. Garantie ist voll da. Er ist mir dementsprechend nochmal entgegen gekommen und wir haben uns darauf geeinigt, es dabei zu belassen.