Mitglied_171097
Gast
Alle die meinen um eine Telefonnummer zu kapern das man erst an der jeweiligen Person vorbei muss. Ist garnicht nötig, so wie bei Online Banking Missbrauch wird eine Zweitkarte bestellt und damit der jeweilige Account aktiviert.


Das ist das Problem, ähnlich wie bei Apple, auch die Apple id muss man sich merken können. Passwörter von z.B Amazon können dagegen so kryptisch sein wie man will, weil sie im Gerät gespeichert werden. Ein Passwort das man sich aber merken kann ist letztlich nicht besonders sicher und kann meist relativ leicht geknackt werden, da kann man es, zumindest im Falle von whatsapp auch gleich lassen...
Ich glaube der Code wird immer dann abgefragt, wenn das Gerät für eine bestimmte Zeit (keine Ahnung, irgendwas im Zeutraum 12-24 Stunden) nicht entsperrt wurde oder die Touch-ID-Entsperrung ein paar Mal hinter einander nicht funktioniert hat. Zumindest bei mir kommt das auch so hin.
OK, laut Apple sind es 48 Stunde. Ich hab zwar nicht nachgezählt, da ich aber kaum den Passcode eingeben muss, außer am iPad wenn es mal länger unbenutzt herumliegt, wird das bei mir schon so hinkommen, wie Apple es schreibt.Bei mir nicht, mein iPhone bleibt nie länger als 10h unentsperrt.
Laut Apple sind es fünf Mal.Das die ID erforderlich ist, wenn die Entsperrung über Touch-ID dreimal erfolglos war, ist klar.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.