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Werbungskosten - Verständnisfrage

BenjaminR

Starking
Registriert
24.09.09
Beiträge
216
Ich bin zwar aus Österreich, aber das Prinzip dürfte auch in Deutschland gleich sein.

Ich kann meinen Computer als Werbungskosten geltend machen. Besser gesagt 60% davon (und das auf 3. Jahre aufgeteilt).
Wenn ich also einen Mac um 2000€ kaufe, kann ich 1200€ geltend machen (bzw. 400 pro Jahr).

Werbungskosten werden von meinem Jahreseinkommen abgezogen und somit nicht versteuert. Ich zahle 36,5% Lohnsteuer. Das heißt ich muss in meinem Fall 436€ weniger Steuern zahlen und bekommen meinen Mac eigentlich um 1562€.

Habe ich das richtig verstanden?
 
Genau, sollte so sein.

Frag aber besser nochmals jemanden, der sich mit dem österreichischen Steuerrecht auskennt. Da kann es immer Haken geben.

Auf mein MacBook Pro Retina muss ich hier in Deutschland auch keine Steuern zahlen ;-)
 
wohlgemerkt keine Lohnsteuer? Mwst würde nur über das Abschreiben gehen - da bräuchte ich zbsp eine Firma. oder?
 
Genau, keine Einkommensteuer (Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die ESt). Da Du den Computer inkl. Umsatzsteuer absetzen kannst, bekommst Du auch die ESt auf die USt wieder. Für vollen Vorsteuerabzug benötigst Du ein Gewerbe.
 
ahh *knopfaufgeht*. Danke! langsam sortiert sich einiges in meinem Kopf :)
 
Ich würde das auch nicht lernen wollen.... aber solange ich es soweit verstehe, dass ich weiß was ich absetzen kann und was nicht und was dann bei mir defakto rausschaut... bin ich schon froh ;-)
 
Bei uns in D kannst du 100% der Anschaffungskosten geltend machen. Allerdings musst du nachweisen können, dass du das Gerät überwiegend für berufliche Zwecke angeschafft hast. Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) erfolgt bei Hardware üblicherweise in vier Jahren. Bei einem Kaufpreis von den gen. 2000€ wären das also 500€/Jahr. Beim ersten Mal ist es sinnvoll eine stichhaltige Begründung für die Nutzung der EkStE beizulegen.

MACaerer
 
Ich wärme meinen Thread nochmal auf ;)
Aufgrund meines Berufes kann ich ziemlich viel als Werbungskosten geltend machen. Allerdings kann ich ja nicht mehr Lohnsteuer zurück bekommen, als ich zahle?
Wie kann ich berechnen, wie viel Werbungskosten ich brauche um die gesamte Lohnsteuer zurück zu bekommen? In Österreich muss man die angegebenen Werbungskosten 7 Jahre lang mit Rechnungen angeben können. Jetzt möchte ich mir aber die Arbeit mit vielen kleinen Rechnungen ersparen und nur die notwendigsten Ausgabe angeben und dokumentieren.

Vl. hat ja jemand darauf eine schlüssige Antwort/Formel :)
 
Bei uns in D kannst du 100% der Anschaffungskosten geltend machen. Allerdings musst du nachweisen können, dass du das Gerät überwiegend für berufliche Zwecke angeschafft hast. Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) erfolgt bei Hardware üblicherweise in vier Jahren. Bei einem Kaufpreis von den gen. 2000€ wären das also 500€/Jahr. Beim ersten Mal ist es sinnvoll eine stichhaltige Begründung für die Nutzung der EkStE beizulegen.

MACaerer
Meines Wissens sind es bei Computern 3 Jahre.
 
Wie kann ich berechnen, wie viel Werbungskosten ich brauche um die gesamte Lohnsteuer zurück zu bekommen?

Wenn du dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen für Werbungskosten ausgibst, brauchst du keine Steuern zahlen. Da die Abschreibungen über mehrere Jahre verteilt werden, musst du sogar ein Vielfaches deines Jahreseinkommens investieren. :cool:
 
Habe gerade mal in eine AfA Tabelle geschaut, da waren es auch drei Jahre.
 
Wie kann ich berechnen, wie viel Werbungskosten ich brauche um die gesamte Lohnsteuer zurück zu bekommen
Der Steuerfreibetrag beträgt in D für das Jahr 2016 8.472€. Das heißt du müsstest so viel für Werbungskosten und sonstige abzugsfähige Dinge ausgeben (Versicherungen etc.), dass dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Dann bekommst du die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurück. Wie das in Österreich ist weiß ich nicht, aber groß wird der Unterschied nicht sein.

MACaerer
 
Und ich werde es bei einem Hardwarekauf im Laufe des Jahres berücksichtigen.:)
Allerdings bin ich mir relativ sicher, daß die Abschreibungsdauer bei Computern schon länger bei drei Jahren liegt.