Moin!
Wenn derjenige Kenntnis darüber hat, wo ich meinen Perso bzw. RFID-Tag am Körper trage, schon. Aber erstens weiß er das nicht unbedingt und zweitens werden die Daten mit Sicherheit nicht unverschlüsselt abgelegt sein.
Nochmal: Es ist doch gar nicht relevant zu wissen, wo eine einzelne Person das hat - aber mal im Ernst: Wenn du ein Lesegerät bei 100 Leuten, z.B. auf einer Rolltreppe, von hinten ca. 30cm an den Hintern bekommst (bei Frauen wahlweise an die Handtasche), was glaubst du, wie viele Datensätze du dann wohl hättest?
Es spielt gar keine Rolle, ob es nachher wirklich 70, 80 oder 90 sind - schon 10 reichen dir ja locker aus.
Missbrauch wird es in irgendeiner Form immer geben.
Soll das ein Argument sein? Hey, gemordet wird auch bei Todesstrafe - also lasst uns die Strafen dafür einfach abschaffen, bringt ja eh nichts?!
Natürlich ist das polemisch dargestellt, aber es ändert nichts an dem Punkt: Ich habe bisher - auch hier in der Diskussion - noch kein(!) Argument gehört, warum es exakt diese Form der Datenerhebung geben muss und dass es kein milderes Mittel der Umsetzung gibt. Und dass, obwohl ihr da im Moment vehement für eintretet.
So ist es auch mit der Videoüberwachung. Vorteil: man kann Straftaten und Ordnungswidrigkeiten leicht erkennen und verfolgen. Nachteil: es werden auch "unbescholtene" Bürger mit überwacht.
... und deswegen darf auch in der Öffentlichkeit nicht frei überwacht werden. Nicht von Privaten und auch dem Staat sind enge Grenzen gesetzt. Hier aber wird pauschal bejubelt, wenn einfach alle Bürger, nicht anlassbezogen, in einen Topf geworfen werden?
Das ist aber nur dann ein Nachteil, wenn die Daten zweckentfremdet genutzt werden. Also muss man abwägen, was wichtiger ist. Die leichtere und engmaschigere Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und damit auch die Abschreckung vor solchen Taten, oder der Schutz des Individuums vor vermeintlichem Datenmissbrauch. Ich persönlich tendiere da eher zu Ersterem.
Nein, es ist schon ein Nachteil, wenn die Daten überhaupt erhoben werden. Das BVerfG hat nicht ohne Grund das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ausgearbeitet. Schon die Erhebung von Daten, die nicht zwingend gebraucht werden, stellt erst mal grundsätzlich einen Grundrechtseingriff dar. Ich habe oben schon dargestellt, dass dieser in der Abwägung zwar anderen schutzwürdigen Rechten nachsteht, aber deswegen gehen diese Rechte nicht unter.
Moin!
@SomeUser
Nun lass die Kirche mal im Dorf.
1. Worauf bezogen denn bitte?
2. Anstatt mit einem "ollen Spruch" zu kommen: Setz dich doch bitte mal mit den Argumenten auseinander und widerlege diese. Ich bin ja für ein gutes Argument zu haben, aber außer einer "Da wird schon nichts passieren", "Das ist doch geschützt" oder "Mir doch egal" kommt da bisher nicht wirklich viel.
1. Die Schweizer ID belegt, neben den sogenannten Heimatschein, das ich Schweizer Bürger bin.
2. Der Chip dient gegenüber einer staatlichen Stelle zu beweisen das ich auch ICH bin.
3. Die wenigen Leseterminals findet du fast nur an den Grenzübergangsstellen.
4. Jeder Terminal ist online mit der FedPol (Schweizer Bundespolizei) verbunden.
Kurzum: Die ID ist nicht für das elektronische signieren etc. geeignet.
Ja, es hat Bestrebungen gegeben eine E-ID einzuführen. Also z.B. für Zalando und Co.
Dieses wurde jedoch vom Stimmbürger an der Urne abgelehnt.
Der eigentliche Fehler ist, dass wir hier anfangen unterschiedliche Dinge miteinander zu vermengen: Nämlich die EU-/DE-Lösung und die CH-Lösung. Das entkräftet jedoch ebenso wenig irgendeine der berechtigten Kritikpunkte an einem der Systeme.