Welche Daten, die ein Techniker auslesen kann, werden beim IPhone 11 gespeichert?

Malko

Erdapfel
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Ich frage mich welche Daten oder Aufzeichnungen beim IPhone 11 abgelegt werden, die ich als Nutzer gar nicht abrufen kann.

Kann z.B. ein Gutachter bei einem iPhone 11 auslesen, ob und wann es gefallen ist?

Ist das technisch möglich? Und darf er das? (Datenschutz
 

Mitglied 105235

Gast
Technisch ist sowas sicherlich möglich. Aber ein Gutachter von einer Versicherung wird das sicherlich nicht können (Apple wird dies sicherlich nicht wollen oder die entsprechende Auslesesoftware nicht rausrücken), wenn sowas eingebaut ist, dann wird sowas aber ein Apple Techniker auslesen können.

Datenschutz würde da nicht greifen, denn es sind (wenn sowas protokollieret wird) keine persönlichen Daten (die Besonders zu schützen wären), sondern einfach nur Gerätedaten die die Sensoren aufnehmen und eben eventuell protokollieren.
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ich frage mich welche Daten oder Aufzeichnungen beim IPhone 11 abgelegt werden, die ich als Nutzer gar nicht abrufen kann.

Kann z.B. ein Gutachter bei einem iPhone 11 auslesen, ob und wann es gefallen ist?

Ist das technisch möglich? Und darf er das? (Datenschutz
technisch möglich? ja. Darf er das? Gegenfrage: Was für Recht gilt überhaupt? Und wenn das klar wäre, wäre es erlaubt, wenn niemand davon wüsste?

Gegenfrage 2: Warum muss die Frage überhaupt gestellt werden? Das Gerät ist verriegelt und verrammelt, Benutzereingriffe ziemlich ausgeschlossen. Nicht alles, was in Garantiebedingungen steht ist ok, selbst wenn die Leistung freiwillig wäre.

Ich steige hier nicht tiefer ein, weil ich das kein Thema von Relevanz finde, solange, bis eine journalistische Recherche das Gegenteil darstellen und belegen würde.
 

Benutzer 239155

Gast
Datenschutz würde da nicht greifen, denn es sind (wenn sowas protokollieret wird) keine persönlichen Daten (die Besonders zu schützen wären), sondern einfach nur Gerätedaten die die Sensoren aufnehmen und eben eventuell protokollieren.
Da das Gerät von einer namentlich bekannten Person genutzt wurde, sind die Gerätedaten sehr wohl persönliche Daten. Immerhin lassen sich daraus Rückschlüsse zum Nutzungsverhalten ziehen, Bewegungsprofile erstellen, Schlafverhalten erkennen, gekoppelte Geräte erkennen, soziale Kontakte analysieren und vieles mehr.

Eine Versicherung wird deshalb mit Sicherheit eine Einverständniserklärung einholen. Unterschreibt man die nicht, gibts halt ganz sicher keine Entschädigung.