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Urheberrechtsabgabe treibt Preis des MacBook Neo in Portugal hoch

Apfeltalk Redaktion

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In Portugal sorgt eine spezielle Urheberrechtsabgabe auf digitale Speichermedien für höhere Preise, insbesondere beim Kauf von Geräten wie dem MacBook Neo. Diese Abgabe, die auf den Internetboom der 1990er Jahre zurückgeht, betrifft auch andere Länder und wirft Fragen über deren Fairness und Effektivität auf.

  • In Portugal gibt es eine Urheberrechtsabgabe von 2,05 Euro auf digitale Speichermedien.
  • Die Abgabe wird basierend auf der Speicherkapazität in Gigabyte erhoben.
  • Die Einnahmen aus der Abgabe stiegen von 600.000 Euro im Jahr 2014 auf 36 Millionen Euro im Jahr 2022.
  • Kritiker bemängeln, dass die Abgabe kaum den Künstler:innen zugutekommt und viele kleinere Projekte auf eine Registrierung verzichten.
  • EU-weit gibt es Forderungen nach Reformen, Finnland hat seine Abgabe bereits 2015 abgeschafft.

Was haltet ihr von dieser Regelung? Glaubt ihr, dass die Abgabe tatsächlich dem Schutz der Urheber:innen dient oder eher eine Belastung für Verbraucher darstellt? Diskutiert mit uns!

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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
 
Gibts in der Schweiz auch. Drum hat hier auch keiner n schlechtes Gewissen beim runterladen von Musik.

Sogar das Land der Faxgeräte hat das mittlerweile auch für Digitale Speichermedien. Wird bei euch via ZPÜ verwaltet.

Und die Beträge sind lächerlich. Dass das überhaupt ne News wert ist... (und damit mein ich nichtmal AT sondern auch den reisserischen Artikel auf TH)
 
Gibts in der Schweiz auch. Drum hat hier auch keiner n schlechtes Gewissen beim runterladen von Musik.

Sogar das Land der Faxgeräte hat das mittlerweile auch für Digitale Speichermedien. Wird bei euch via ZPÜ verwaltet.

Und die Beträge sind lächerlich. Dass das überhaupt ne News wert ist... (und damit mein ich nichtmal AT sondern auch den reisserischen Artikel auf TH)
Ja auch in Deutschland gibt es das. Und es treibt überhaupt keine Preise hoch...
 
Ja auch in Deutschland gibt es das. Und es treibt überhaupt keine Preise hoch...

Weil es in Deutschland inkludiert ist. Es wird nicht auf den Preis aufgeschlagen. Sieht man auch auf der Apple-Rechnung.

Gibts in der Schweiz auch. Drum hat hier auch keiner n schlechtes Gewissen beim runterladen von Musik.

Sogar das Land der Faxgeräte hat das mittlerweile auch für Digitale Speichermedien. Wird bei euch via ZPÜ verwaltet.

Und die Beträge sind lächerlich. Dass das überhaupt ne News wert ist... (und damit mein ich nichtmal AT sondern auch den reisserischen Artikel auf TH)

Wenn aus 699 Euro plötzlich fast 702 Euro werden mag das in der Schweiz - wo ja offenbar alle das Geld nur so drucken - lächerlich sein. Für einen Studenten - und wir erinnern uns an wen sich die Geräte hauptsächlich richten- zählt möglicherweise jeder Euro.
 
Wenn aus 699 Euro plötzlich fast 702 Euro werden mag das in der Schweiz - wo ja offenbar alle das Geld nur so drucken - lächerlich sein. Für einen Studenten - und wir erinnern uns an wen sich die Geräte hauptsächlich richten- zählt möglicherweise jeder Euro.
Also wenn ein Student die 3 Euro nicht hat, sollte er auch keine 699€ ausgeben 🤔
 
Wenn aus 699 Euro plötzlich fast 702 Euro werden mag das in der Schweiz - wo ja offenbar alle das Geld nur so drucken - lächerlich sein. Für einen Studenten - und wir erinnern uns an wen sich die Geräte hauptsächlich richten- zählt möglicherweise jeder Euro.
Das ist nun wirklich arg übertrieben.
 
Wenn aus 699 Euro plötzlich fast 702 Euro werden
Es werden 701,05 Euro und wenn einem Käufer, egal ob Eltern, Student oder Schüler,
diese einmaligen 2,05 Euro merklich schmerzen finanziell, sollte die Person den Kauf des Gerätes noch einmal sehr deutlich überdenken.
insbesondere beim Kauf von Geräten wie dem MacBook Neo.
Warum?
Gerade bei Computern (warum jetzt das Neo gerade genannt wird muss mal jemand erklären) ist die Abgabe doch sehr gering,
bei Handys ist die vielfach höher.
 
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Reaktionen: Joh1
Ich jedenfalls urteile nicht über das Geld anderer Leute.
 
Warum reduziert der nette Weltkornzern nicht einfach seinen Preis um Portugal um die Urheberrechtsabgabe, um auch da identische Preise zu gewährleisten?
Warum "blamen" wir uns, den Staat oder wen auch immer und lassen die Konzerne so davonkommen?
 
rund 13 euro in DE, oder 6 Euro in AT.

Früher mal (geht inzwischen nicht mehr) als ich nen recht hohen DVD verbrauch hatte (für die ganzen Sicherungen) hab ich mir die immer Rückerstatten lassen. Inzwischen geht das nur mehr für Unternehmen. Und ja, ich könnte mir für die letzten NAS HDD´s auch die Rückerstatten lassen, aber die 3 Euro pro HDD zahlt sich bei 3-4 Festplatten nicht aus. Ein Datacenter,..., das n paar tausend Platten kauft, da sind dann halt ganz andere Summen unterwegs. (Oder ne Firma das gleich mal alle mit neuen Notebooks ausstattet)
 
Wenn aus 699 Euro plötzlich fast 702 Euro werden mag das in der Schweiz - wo ja offenbar alle das Geld nur so drucken - lächerlich sein. Für einen Studenten - und wir erinnern uns an wen sich die Geräte hauptsächlich richten- zählt möglicherweise jeder Euro.

Wenn's n Student ist, bei dem jeder Euro(1) zählt, wird der sowieso kein neues Macbook holen sondern irgendwoher n gebrauchtes besorgen.

Das Argument hinkt mehr als ich nach meinem letzten Misstritt...
Und nun entschuldige mich, ich muss wieder zum Drucker. Die Tausendernoten sorgen immer für Papierstau.


(1) 3 Euro sind nicht ganz 2 Monate iCloud, oder ne günstige Bezahl-App, oder nen halben Monat Apple Music, oder zwei Kugeln Eis, oder ein halber Big Mac.
 
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Reaktionen: Michael Reimann
Ich hab dazu mal ChatGPT befragt ob und wie Firmen sich da was Erstatten lassen können.

Achtung, nachfolgender Text ist KI generiert:

Ja, eine Erstattung kann möglich sein, aber regelmäßig nicht als volle Erstattung, sondern bei PCs/Notebooks typischerweise nur in Höhe der Differenz zwischen Verbraucher- und Business-Vergütung. Die ZPÜ unterscheidet bei PCs ausdrücklich zwischen Verbraucher-PCs und Business-PCs. Außerdem können bestimmte Spezialgeräte ganz aus dem PC-Tarif herausfallen. (zpue.de)

1. Wie hoch ist aktuell die Abgabe?
Nach der aktuellen ZPÜ-Seite für PCs ab 2011 gelten derzeit diese Sätze:

  • Verbraucher-PCs: 13,1875 EUR je Stück
  • Business-PCs: 4,00 EUR je Stück
  • kleine mobile PCs: 10,625 EUR je Stück
  • Workstations: 4,00 EUR je Stück
Für Gesamtvertragsmitglieder (z. B. über Bitkom/VERE) nennt die ZPÜ einen 20%-Nachlass, also u. a. 10,55 EUR für Verbraucher-PCs und 3,20 EUR für Business-PCs. Normale Laptops/Notebooks fallen grundsätzlich unter den PC-Begriff; kleine mobile PCs sind Geräte mit Bildschirmdiagonale bis 12,4 Zoll. (zpue.de)

2. Ist eine Erstattung möglich?
Ja, aber nur unter Voraussetzungen.
Die ZPÜ sagt ausdrücklich, dass gewerbliche Endabnehmer oder Behörden die Rückerstattung der Differenz zwischen Verbraucher- und Business-Vergütung verlangen können, wenn sie rückerstattungsfähige Produkte gekauft haben, in deren Preis die Verbrauchervergütung enthalten war. Für PCs ist ein elektronischer Rückerstattungsantrag möglich; dabei gilt laut ZPÜ: PCs ja, aber nicht kleine mobile PCs und nicht Workstations. Für einen typischen beruflich genutzten Notebook/PC bedeutet das praktisch meist: Erstattung von 9,1875 EUR pro Gerät (13,1875 minus 4,00), nicht vollständige Rückzahlung auf 0. (zpue.de)

Wichtig ist aber die Einschränkung: Wenn der Hersteller/Importeur den Verkauf bereits als Business-PC behandelt und entsprechend nur die Business-Vergütung abgerechnet hat, gibt es nichts mehr zu erstatten, weil dann die reduzierte Vergütung schon angewendet wurde. Die ZPÜ sieht dafür bei direktem Vertrieb oder Projektgeschäft an gewerbliche Endabnehmer bzw. Behörden die Anwendung der reduzierten Businessvergütung vor. (zpue.de)

3. Wie muss ein Unternehmen vorgehen?
Nach der ZPÜ läuft das so:

  1. Im ZPÜ-Onlineportal registrieren und dort den Bereich „Rückerstattungsantrag“ nutzen.
  2. Die Antragsart „Gewerblicher Endabnehmer/Behörde“ wählen.
  3. Die Verkäuferdaten laut Rechnung erfassen.
  4. Die Originalrechnung als PDF hochladen.
  5. Die Produkte nach Produktgruppe und Marke eintragen.
  6. Eine Erklärung zum Verwendungszweck abgeben.
Die ZPÜ nennt als weitere Voraussetzungen insbesondere:

  • Der Endabnehmer muss Behörde oder gewerblicher Endabnehmer sein.
  • Das Produkt muss unter die Tarifdefinition fallen.
  • Es muss zu einem Preis gekauft worden sein, der die Verbrauchervergütung enthielt.
  • Die Verbrauchervergütung muss vom Hersteller oder Importeur tatsächlich an die ZPÜ bezahlt worden sein.
  • Beizufügen ist vor allem die Rechnung, ggf. zusätzlich ein Produktdatenblatt, wenn die Rechnung die Produkteigenschaften nicht eindeutig zeigt.
  • Bei natürlichen Personen als Unternehmern ist zusätzlich eine USt-IdNr. erforderlich. (zpue.de)
Praktisch heißt das für ein Unternehmen: Rechnung prüfen, ob ein „normales“ Notebook/PC vorliegt, dann im ZPÜ-Portal den Antrag stellen. Bei kleinen mobilen PCs bis 12,4 Zoll ist nach der ZPÜ keine Rückerstattung vorgesehen. (zpue.de)

4. Welche Gesetze und Bestimmungen sind einschlägig?
Die wichtigsten Normen sind:

  • § 54 UrhG – Vergütungspflicht für Geräte/Speichermedien; besonders wichtig hier § 54 Abs. 2 UrhG: Der Anspruch entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte nicht zu relevanten Vervielfältigungen benutzt werden. (Gesetze im Internet)
  • § 54a UrhG – Regeln zur Höhe der Vergütung. (Gesetze im Internet)
  • § 54b UrhG – Vergütungspflicht von Händlern/Importeuren. (Gesetze im Internet)
  • § 54f UrhG – Auskunftspflichten. (Gesetze im Internet)
  • § 54h UrhG – Geltendmachung durch Verwertungsgesellschaften. (Gesetze im Internet)
  • § 38 VGG – Tarifaufstellung; soweit Gesamtverträge bestehen, gelten die dort vereinbarten Vergütungssätze als Tarife. (Gesetze im Internet)
Daneben sind für die konkrete Praxis die ZPÜ-PC-Tarife/Gesamtverträge maßgeblich. Die ZPÜ sagt selbst, dass verbindlich der Wortlaut der Tarife bzw. Gesamtverträge ist. Dort ist auch die Differenzierung zwischen Verbraucher- und Business-PCs, die Definition des gewerblichen Endabnehmers und die Rückerstattungssystematik geregelt. (zpue.de)

Kurzfazit:
Für ein Unternehmen, das Notebooks/PCs ausschließlich beruflich nutzt, ist eine Erstattung oft möglich, aber bei normalen PCs/Notebooks typischerweise nur auf den Business-Satz herunter, also derzeit meist von 13,1875 EUR auf 4,00 EUR. Eine volle Erstattung auf 0 EUR ist im Regelfall nicht der Standardfall; nur bei Geräten, die tariflich gar nicht erfasst sind oder unter spezielle Ausnahmen fallen, kann das anders liegen. (zpue.de)