• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Die Bildungsoffensive hier im Forum geht weiter! Jetzt sollen Kreativität und technische Möglichkeiten einen neue Dimension erreichen. Das Thema in diesem Monat lautet - Verkehrte Welt - Hier geht es lang --> Klick

[UPDATE] Im Test: TomTom App (1.3) inklusive CarKit

Heftiges Kopfnicken von meiner Seite.

Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, § 23 StVO:

"Satz 1 verbietet Maßnahmen, die ein Kraftfahrer gegen die Verkehrsüberwachung ergreift und die darauf abzielen, sich den Verkehrskontrollen tatsächlich wirksam zu entziehen. Dies kann bewirkt werden durch den Einsatz technischer Geräte, die den Standort von Verkehrskontrollen anzeigen oder die konkrete Überwachungsmaßnahme stören (Begr). Durch die Vorschrift sollen sowohl technische Geräte wie Radarwarngeräte und Laserstörgeräte erfasst werden als auch alle anderen technischen Möglichkeiten, die im Ergebnis vergleichbar sind (Begr).

Ausreichend ist, dass das Gerät aus der Sicht des Kraftfahrers zur Warnung oder Störung bestimmt ist. Ob das Gerät tatsächlich geeignet ist, vor den Radarkontrollen zu warnen, ist unbeachtlich. Das hat seinen Grund darin, dass ansonsten die Polizei und Behörden in Nachweisschwierigkeiten kämen (Begr).

Auch das betriebsbereite Mitführen solcher Geräte wird untersagt."
 
@Bananenbieger: Navigon warnt vor "Gefahrenstellen", ob dort ein Blitzer steht oder nicht ist ja noch nicht einmal sicher oder bestätigt.
In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um Gerätschaften, die aktuelle Blitzer erkennen und rechtzeitig davor warnen, ebenso Videoüberwachung, etc.
Demnach befindet man sich in Deutschland in der Grauzone was das angeht; d. h. dein iPhone kann dir nicht von der Polizei eingezogen werden, da ein solches Gerät prinzipiell nicht als Radarerkennung erkannt wird bzw. genutzt wird.
Anders sieht das in der Schweiz aus. Hier kann dir das Gerät weggenommen werden.

Bei den Gefahrenstellen handelt es sich um so genannte POIs. Ich kann mir sogar selbst in Navigon eigene POIs hinzufügen und das ist nicht strafbar.

Warum sind eigentlich Radiodurchsagen, die vor Blitzern warnen nicht strafbar?
 
Niemand sagt hier, dass es strafbar sei. Und dir das iPhone entzogen wird ist auch unwahrscheinlich., Rechtsfolge ist vielmehr eine Geldbuße von bis zu 2000 € (§ 24 StVG)

Und Radiodurchsagen sind nicht "strafbar", weil sie nicht verboten sind ;)
 
http://www.navi-magazin.de/grundlagen-wissenswertes/rechtliches-blitzerwarner-im-navi/
http://www.stern.de/auto/fahrberichte/navigationssysteme-wie-legal-sind-blitzer-warner-582315.html

@iMuskelbiber: Zeig mir ein Urteil, nur ein Urteil, indem steht, dass jemand dafür bestraft wurde, ein Navi mit eingebauter Blitzerwarnung genutzt zu haben.

Es geht nicht um Radiodurchsagen im Allgemeinen, sondern um Warnungen vor Verkehrskontrollen bzw. Geschwindigkeitskontrollen. Haarspalterei, aber die gönn ich dir ;-)
 
In den meisten Fällen geht es beim Blitzen nicht um verkehrserzieherische Maßnahmen, sondern um reine Geldmacherei.

Aber mal davon abgesehen, wenn ich angehalten werde drück ich halt kurz auf den Home-Button und schon ist die App zu.
 
Hier in Österreich interessiert sich kein Kieberer für die Navis in den Autos.
Das mag daran liegen das in Österreich zwar aktive Radarwarner verboten aber die Anzeige von fixen Radarkästen nicht verboten ist.

Wird das Gesetzt in Deutschland auch exekutiert?
Denn dann müsste ich den Teil ausschalten. Nein, eigentlich sogar deinstallierern.

Wenn man auf www.oeamtc.at nachschlägt ließt man diesen Text.
----------
Deutschland:
GPS-Navigationsgeräte die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnen sind verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und/oder Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Es muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Zudem können die Geräte eingezogen und vernichtet werden. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.
----------

Irgendwie kann ich es nicht glauben das dieses Gesetz auch wirklich exekutiert wird. Den praktisch hat jedes Navi diese Funktion. Bei vielen kann man die Funktion zwar abschalten aber nicht deinstallieren.
 
@lessthanmore Wenn es dazu kein Urteil gibt, bedeutet das ja erstmal nur, dass sich niemand dagegen gewehrt hat. Zurecht?

Und wie in deinen Artikeln ja auch zu lesen ist, ist die Rechtslage ungeklärt - wobei die meisten Juristen wohl von einem Verbot ausgehen.
Ich habe zu dem Thema gerade einen interessanten Aufsatz gefunden, den ich dir gerne per Mail zukommen lassen kann!

(unter uns: ich benutze die Warnung auch, der Nachweis, dass ich es benutzt habe, dürfte den Polizisten reichlich schwer fallen. Besonders, wenn man Slashwalkers Tipp beherzigt :-))
 
Radarwarner bzw. Geräte, deren ausschließliche Verwendung im Anzeigen und Stören von Blitzern oder Messgeräten liegt, sind definitiv verboten. Dazu gibt es auch mehrere Urteile und die Geräte werden auch beschlagnahmt, sobald sie erkannt werden.
Bei Navigationsgeräten hingegen scheiden sich die Geister. Es gibt bislang kein (für Deutschland) rechtskräftiges Urteil, dass den Gebrauch eines zielführenden System mit eben solchen Funktionen verbietet bzw. deren Beschlagnahmung erlaubt.

Wie soll denn da die Argumentation sein?

"Sie haben ein Navi, damit geht das bestimmt; also, her damit!" <-- funktioniert nicht.

Schalte ich das Gerät aus (insbesondere mein Handy), so darf man nicht in meinem Handy "rumstöbern" wegen Eingriff in Persönlichkeitsrechte/ Privatssphäre.

Reißt der Polizist meine Autotür auf und aus dem Navi tönt es lauthals "Achtung, Blitzer!" dann ist die Sachlage wohl etwas einfacher.


@iMuskelbiber: Jap, da sind wir defintiv einer Meinung! Es ist aber wirklich ein interessantes Thema, denn ich kenne eigentlich nur Leute, die diese Funktion in Navis nutzen. Vllt. wird es auch nur geduldet ...
 
"Geben Sie mir ihr Handy, damit kann man bestimmt Blitzer enttarnen
AHA! Wusste ich es doch! Und übrigens, Ihre Freundin schreibt, dass Sie sich heute zum Abendessen etwas verspätet"
:-D
 
a
Reißt der Polizist meine Autotür auf und aus dem Navi tönt es lauthals "Achtung, Blitzer!" dann ist die Sachlage wohl etwas einfacher.

Hehe. Das gibt bei uns eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Woher auch immer das Handy wusste das da gerade ein Blitzer die Autotüre aufgerissen hat.
 
@Bananenbieger: Navigon warnt vor "Gefahrenstellen", ob dort ein Blitzer steht oder nicht ist ja noch nicht einmal sicher oder bestätigt.
falsa demonstratio non nocet (für die Nicht-Lateiner: die falsche Bezeichnung einer Sache schadet nicht". Die "Gefahrenstellen" können auch "Butterblume" oder "Stahlträger" heißen - Wenn es sich dabei um einen Blitzer handelt, ist das ein Blitzer.

In dem von dir zitierten Paragraphen geht es um Gerätschaften, die aktuelle Blitzer erkennen und rechtzeitig davor warnen, ebenso Videoüberwachung, etc.
Nein. Es geht allgemein um die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Dabei könnte es sich sogar um eine Datenbank mit den gewöhnlichen Routen von Politessen handeln...
Nicht umsonst ist der Paragraph so allgemein gehalten.

Demnach befindet man sich in Deutschland in der Grauzone was das angeht; d. h. dein iPhone kann dir nicht von der Polizei eingezogen werden, da ein solches Gerät prinzipiell nicht als Radarerkennung erkannt wird bzw. genutzt wird.
Wie gesagt: Es ist irrelevant, ob das Ding Radarerkennung beherrscht oder nicht.

Bei den Gefahrenstellen handelt es sich um so genannte POIs. Ich kann mir sogar selbst in Navigon eigene POIs hinzufügen und das ist nicht strafbar.
Hmm... Das ist so ein Grenzfall. Denn durch die eingetragenen POIs wird das Gerät ja praktisch zu einem Verkehrsüberwachungswarner. Aber dazu gibt es sicher wohl noch keine Urteile.

Warum sind eigentlich Radiodurchsagen, die vor Blitzern warnen nicht strafbar?
Mündliche Radiodurchsagen fallen nicht unter die entsprechenden Paragraphen. Radiomoderatoren sind schließlich keine Geräte...
 
@Bananenbieger: Hast du dir die von mir geposteten Links durchgelesen?
Denn genau dort wurde ja der Paragraph aufgegriffen und "untersucht".

Alles andere hier ist doch jetzt Haarspalterei.

Du kannst behaupten es sei verboten, mir aber kein Urteil dazu nennen. Noch nicht einmal Verkehrsexperten/ -anwälte können es mit Sicherheit sagen.
 
Steht überall nur "nichts genaues weiß man nicht"...

Na ja, ich gehöre zu den Leuten, die fähig sind, eine vorgegebene Geschwindigkeit zu halten und bei Rot nicht über eine Ampel zu fahren. Daher brauche ich mich um solchen Krempel auch keine weiterführenden Gedanken zu machen...
 
Steht überall nur "nichts genaues weiß man nicht"...

Na ja, ich gehöre zu den Leuten, die fähig sind, eine vorgegebene Geschwindigkeit zu halten und bei Rot nicht über eine Ampel zu fahren. Daher brauche ich mich um solchen Krempel auch keine weiterführenden Gedanken zu machen...
Ich habe lediglich gesagt, dass ein Radarwarngerät nicht einem Navi gleichzusetzen ist.
Auch wenn da "nichts genaues steht", hast du anfangs eben doch behauptet, dass Navis dazu zählen lt. Gesetzgebung, was aber durch den "internen Brief" mehr oder weniger widerlegt wird.

Auch ich halte mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen; was dieser Spruch hier jetzt aber zu suchen hat kann ich mir nicht erklären. Wirkt irgendwie wie eine Trotzhaltung, aber das sei dahin gestellt.

Aber kennst du diese Blitzer, die sowohl bei Überfahren einer Ampel und(!) bei Geschwindigkeitsübertritt blitzen? Sehr fair diese Dinger.

So kommst du mit jeder Menge Zufall(!) in den Bereich, in dem du mit 50 nicht mehr rechtzeitig stehen bleiben kannst, aber wenn du schneller fährst, zwar noch bei Orange drüber kommst, dafür aber dann schneller als 50 fährst.
 
Ich habe lediglich gesagt, dass ein Radarwarngerät nicht einem Navi gleichzusetzen ist.
Auch wenn da "nichts genaues steht", hast du anfangs eben doch behauptet, dass Navis dazu zählen lt. Gesetzgebung, was aber durch den "internen Brief" mehr oder weniger widerlegt wird.
Ich kann viel behaupten. Meiner Interpretation der StVO nach ist das so. Und Behörden korrigieren ihre Ansichten quasi laufend.

Auch ich halte mich an Geschwindigkeitsbeschränkungen; was dieser Spruch hier jetzt aber zu suchen hat kann ich mir nicht erklären. Wirkt irgendwie wie eine Trotzhaltung, aber das sei dahin gestellt.
Na ja, da erspart man sich den ganzen Ärger und solche Diskussionen wie diese hier sind dann von vornherei irrelevant.

Aber kennst du diese Blitzer, die sowohl bei Überfahren einer Ampel und(!) bei Geschwindigkeitsübertritt blitzen? Sehr fair diese Dinger.
Klar kenn ich die. Sind ja auch fair: Ist man schnell oder fährt man bei rot drüber, gibt es halt ein nettes Erinnerungsfoto.

So kommst du mit jeder Menge Zufall(!) in den Bereich, in dem du mit 50 nicht mehr rechtzeitig stehen bleiben kannst, aber wenn du schneller fährst, zwar noch bei Orange drüber kommst, dafür aber dann schneller als 50 fährst.
Wie wäre es mit vorrausschauender Fahrweise??? Allein durch Zufall hätte ich sonst in den letzten Dekaden schon mal in die ein oder andere "Falle" reinrauschen müssen.

Bei 50km/h-Limit haben Ampeln meines Wissens nach eine dreisekündige Orangephase. Fährst Du 50km/h, legst Du innerhalb von 3 Sekunden 42m zurück. Bei über 40m Entfernung zur Ampel sollte man doch locker zum Stehen kommen.
 
… Bei über 40m Entfernung zur Ampel sollte man doch locker zum Stehen kommen.

DAS kannst Du, während Du mit 50 km/h durch eine durchschnittliche bundesdeutsche Stadt fährst, so schnell abschätzen?

Sehr gut!

Jetzt hast Du mich wirklich und wahrhaftig und ganz ehrlich tief beeindruckt.
 
@Bananenbieger: Wir sind ja hier gewissermaßen unter uns ;-)
Fährst du wirklich 50 dort wo 50 vorgeschrieben ist? Hand auf'z Herz.

Rein interessehalber: Gibt es eigentlich in der Luft Geschwindigkeitslimits oder kann man da drauf drücken was die Mühle hergibt?