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Undercover-Polizisten gegen iPhone-Hehlerei: "Wir schneiden der Schlange den Kopf ab"

Martin Wendel

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In San Francisco, nur unweit von Apples Hauptquartier in Cupertino, besitzen fast die Hälfte aller Bewohner ein iPhone. Dieser Erfolg kommt jedoch auch mit Schattenseiten: Der Handel mit gestohlenen Smartphones, vor allem auch iPhones, floriert. Die Polizei in San Francisco hat deshalb vor etwa drei Jahren eine Special Task Force gegründet und damit dem Smartphone-Diebstahl den Kampf angesagt. Seit kurzem sind das direkte Ziel der Undercover-Polizisten jedoch nicht mehr die Diebe selbst, sondern die Käufer der gestohlenen Ware. Eine nicht unumstrittene Vorgehensweise.[PRBREAK][/PRBREAK]

iphone_diebstahl.jpgThe Huffington Post hat die Einsatztruppe der Polizei begleitet. Bei der Kreuzung 7th Street und Market Street in San Francisco handelt es sich um den wichtigsten Markt für gestohlene Elektronikgeräte. Insgesamt besteht das Undercover-Team aus fünf Polizisten: Dem eigentlichen Verkäufer, zwei Polizisten in ziviler Kleidung in direkter Umgebung und weitere zwei Polizisten in einem Wagen einen Häuserblock weiter. Der mit Mikrofon verkabelte Polizist versucht nun, die vermeintlich gestohlenen iPhones an den Mann oder die Frau zu bringen. Ein Verkaufspreis wird dabei nicht genannt, stattdessen werden die interessierten Käufer nach einem Angebot gefragt. In den bisherigen zehn Einsätzen wurde jeweils mindestens ein Käufer gefunden, die Angebote lagen zwischen 25 und 200 US-Dollar.

Sobald der Käufer zugeschlagen hat, wird er festgenommen und zum Polizeirevier gebracht. Sie werden wegen dem Kauf von gestohlener Ware angeklagt. Ein paar Tage später entscheidet ein Richter über das Urteil, üblicherweise Sozialdienst. Mit dieser Taktik will die Polizei, nachdem man vergebens versucht hat, die iPhone-Diebe selbst anzulocken, nun den Markt von der anderen Seite zerstören. "Wenn sie das Telefon stehlen und es nicht verkaufen können, gibt es keinen Markt. (…) Wir schneiden der Schlange den Kopf ab", erzählt Joe Garrity, San Francisco Police Captain.

Die Vorgehensweise der Polizei ist dabei aber nicht unumstritten. Verteidigungsanwälte meinen, dass man durch solche Undercover-Aktionen normale Bürger fasse, die eigentlich nur auf der Suche nach einem günstigen Angebot wären und normalerweise keine Absicht hätten, eine Straftat zu begehen. Die Staatsanwaltschaft hingegen bezweifelt den Erfolg dieser Aktionen. Die Bemühungen würden nicht zur Abschreckung beitragen und die Smartphone-Diebstähle seien nicht zurückgegangen. "Es ist wie der Drogenkrieg – je mehr Verhaftungen man wegen Drogenkonsum man macht, desto mehr scheint der Drogenkonsum immer weiter zu gehen", so Staatsanwalt George Gascon.

Die teilweise sogar noch verschweißten iPhones werden der Polizei übrigens direkt von Apple geliehen. Zweimal sind diese (bzw. die Käufer) jedoch schon entkommen.

Via The Huffington Post
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das hört sich für mich genauso sinnvoll und verdreht an wie die präparierten Autos, die man unabgeschlossen an Straßen stellt und wartet, bis sich jemand reinsetzt...
 
Man müsste so ein "Verkaufsgespräch" mal hören um sich ein Bild machen zu können, aber wenn ich vor den Richter trete und behaupte dass ich dieses Gerät für ein Spielzeug hielt, welches ich meinem Kind besorgen wollte, kann der doch nicht viel machen, oder?
 
@ aniSation: Der "Verkäufer" sagt schon, dass es sich um gestohlene Originalware handelt (z.B. aus dem Apple Store entwendet). In einem Fall, berichtet die Huffington Post, hat der Polizist vergessen zu erwähnen, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Der Käufer musste dann freigelassen werden.
 
@ aniSation: Der "Verkäufer" sagt schon, dass es sich um gestohlene Originalware handelt (z.B. aus dem Apple Store entwendet). In einem Fall, berichtet die Huffington Post, hat der Polizist vergessen zu erwähnen, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Der Käufer musste dann freigelassen werden.

Ah, OK, danke :)
 
@ aniSation: Der "Verkäufer" sagt schon, dass es sich um gestohlene Originalware handelt (z.B. aus dem Apple Store entwendet). In einem Fall, berichtet die Huffington Post, hat der Polizist vergessen zu erwähnen, dass es sich um gestohlene Ware handelt. Der Käufer musste dann freigelassen werden.

Das ist natürlich ziemlich ärgerlich, wenn der Polizist beim Vorgehen gegen den Diebstahl von Smartphones bei der Masche vergisst zu erwähnen, dass es sich um ein gestohlenes Gerät handelt :-/:-p
 
In Deutschland sieht das anders aus. Man geht davon aus wenn man ein Produkt erwirbt und sich dafür interessiert auch weiß was man kauft und wie teuer es ungefähr sein wird. Erwirbt man es also extrem viel günstiger als am normalen Markt, muss man davon ausgehen das es Hehlerware ist. Man wird nicht nicht bestraft glaube ich. sollte es aber dazu kommen das der Besitzer des Handys es z.b. ortet und dich findet kann er es dir wegnehmen ohne das du einen Cent siehst.
 
Mal ehrlich. Welcher Dieb würde einem potentiellen Abnehmer explizit mitteilen, daß es sich um ein gestohlenes Gerät handelt? Selbst bei einer Frage, ob es gestohlen ist, würde sich ein Dieb doch eher rausreden. Das ist genauso, wie ein verdeckter Drogenermittler, der in Deutschland explizit nach einer bestimmten Droge fragen muß. "Hast Du was?" reicht da zum Beispiel nicht aus. Sowas ist schon extrem auffällig.

Wenn diese Geräte von Apple geliehen sind, so frage ich mich aber auch, wo da nun Diebesgut gekauft werden soll? Die einfache Aussage, es handle sich um gestohlene Ware, dürfte in einem Rechtsstaat doch eigentlich für eine Verurteilung nicht ausreichend sein. Genauso dürfte die DEA eigentlich ein Problem bekommen, wenn sie einen Sack Puderzucker als Kokain verkaufen will...
 
@ DaMikstar: Der Vergleich hinkt. Puderzucker ist als solcher zu erkennen, ein gestohlenes von einem nicht-gestohlenem iPhone nicht.
 
@Martin
Wenn ich mich mit Drogen nicht auskenne (was man an meinem Puderzucker wohl erkennen kann), so werde ich wohl auch nicht erkennen, ob ich das richtige Produkt kaufe oder was falsches. ;)
Ebenso fände ich es kritisch, wenn einfach nur zwei Koffer getauscht werden. Klar, der Käufer wollte Kokain, effektiv bekommt er aber nur ein paar Säcke mit Zucker oder so für 100.000$.

@iMuffel
Nein, in Deutschland muß man nicht immer davon ausgehen, daß es sich um Hehlerware handelt. Wenn der Endpreis einer Auktion gefühlt zu niedrig ist oder der Startpreis 1€ beträgt, so muß der Interessent nicht davon ausgehen, daß es sich um Hehlerware handelt (vgl.
LG Karlsruhe vom 28.09.2007, Az.: Ns 84 Js 5040/07 - 18 AK 136/07). Man kann aber durchaus als Käufer bestraft werden, wenn es sich um Hehlerware handelt. Ob die einfache Aussage des Verkäufers, dies sei so, ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Ich hoffe mal nicht!​
Abgesehen davon darf der Eigentümer dem neuen Besitzer das Gerät nicht einfach wegnehmen. Das ist verbotene Eigenmacht. Dagegen kann sich der aktuelle Besitzer wehren!
 
Es geht hier ja nicht um falsche Produkte. Es handelt sich ja tatsächlich um iPhones. Aber ob ein Produkt gestohlen ist oder nicht siehst du ihm ja in der Regel nicht an.
 
Das ist richtig. Genau genommen sind die angebotenen iPhones auch gar nicht gestohlen, es wird nur so getan. Demnach kann der potentielle Käufer auch gar kein gestohlenes iPhone kaufen.
 
Ja, nur würde ich mir nicht mal im eigenen Land zutrauen, diesen Fakt rechtlich zu beurteilen, schon gar nicht in Amerika. ;)

Aber da es bereits Urteile gab, sollte die Handhabe prinzipiell wohl Hand und Fuß haben.
 
In Amerika möchte ich das auch nicht beurteilen, für Deutschland habe ich da aber schon so meine Bedenken, daß man damit hier durchkommen würde. Zudem gibt es hier ja auch keine "Schnellgerichte".
 
In Deutschland sieht das anders aus. Man geht davon aus wenn man ein Produkt erwirbt und sich dafür interessiert auch weiß was man kauft und wie teuer es ungefähr sein wird. Erwirbt man es also extrem viel günstiger als am normalen Markt, muss man davon ausgehen das es Hehlerware ist. [...]
Falsch. Es tritt der gutgläubiger Erwerb in Kraft. Nur weil ein Verkäufer die Ware deutlich preiswerter verkauft, als der handelsübliche Marktpreis, muss der Käufer nicht automatisch davon ausgehen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer der angebotenen Sache ist.

Ein Kaufvertrag kommt trotzdem zu Stande. Der Käufer wird jedoch dann nicht Eigentümer der Sache, wenn die Sache gestohlen worden ist (§ 935 BGB). Der Geschädigte hat einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Käufer und einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer. Der betrogene Käufer kann den Kaufpreis vom Verkäufer (Hehler) zurückverlangen (Schadensersatz).

Du solltest dir noch einmal §§ 932 bis 935 BGB durchlesen.

Ansonsten gilt wie immer: Bitte keine Halbwahrheiten verbreiten, danke!


Im übrigen finde ich die Art der Polizeiarbeit sehr verwerflich. Damit werden ferner nicht die verfolgt, die ein Smartphone gestohlen haben, sondern die, die auf der vermeidliche Angebot "hereinfallen".

Ich erinnere mich an einen Fall mit einer Polizistin, die als Prostituierte getarnt in einer Bar nach Freiern suchte, um diese dann ebenfalls festzunehmen. Sehr sehr fragwürdig die ganze Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich in der Schweiz ein gestohlenes Produkt erwerbe, hat der rechtmässige Besitzer 10 Jahre zeit seinen Anspruch geltend zu machen. Erst danach wechselt das Produkt ihren Besitzer, auch wenn es mal gestohlen war. Wenn jemand also beweisen kann, dass das Fahrrad, das ich gekauft habe zuvor gestohlen war, muss ich es ihm zurückgeben, ohne das ich dadurch bestraft werde. ich habe aber dadurch mein Geld, dass ich dafür ausgegeben habe, verloren und müsste also dann den Verkäufer verklagen.
(so hatte ich es gelernt, vielleicht ist dies aber auch nicht mehr aktuell)
 
Es kann nicht Aufgabe des Käufers sein, beim Kauf zu prüfen, ob es sich um Hehlerware handelt.
Ein billiger Preis ist und bleibt ein Hinweis, kein Beweis.
Zu sagen: "Das hätten Sie sich doch denken können" ist haarsträubender Schwachsinn.
Man muss sich an die Fakten halten. Und wenn es noch so sehr den Anschein hat, liegen doch
keine Beweise vor.

Ich sehe in der "Lockvogel-" Praktik ganz klar einen Straftatbestand, nämlich die
Anstiftung zum Verbrechen. Neben der Polizei sollte Apple gleich mit bestraft werden, da es
die Geräte "stiftet" und dann noch für die Dummheit, Geräte mit Seriennummer hinterher nicht
zu verfolgen.
 
''Wir schneiden der Schlange den Kopf ab''.
Also ist der Kopf, der Ausgangspunkt, der eigentlich harmlose Bürger, dem plötzlich ein Smartphone angeboten wird, und nicht der Dieb an sich? Versucht man also, soviel potentielle Kunden von Diebesgut zu kriminalisieren und zu verhaften, bis noch nur der Dieb da ist? Only in America...
Und zweimal ist schon ein iPhone nicht mehr aufgetaucht...Nachtigall, ik hör dir trapsen...
 
@Bödefeld

Lockvogel-Taktik ist leider auch in Deutschland Tradition. Es wird nur nicht darüber berichtet.
 
Sozialstunden? Todesstrafe auf einmal Out oder was. Man sollte den Stier bei den Hörnern packen.
Früher war der Kopf der Schlange noch das böse Kartell...aber ich wusste es schon immer, alles Verbrecher, ausnahmslos.
Haben als Kinder zuviele Ego Shooter gespielt denke ich.

(nicht in allen Nuancen ernst)