Überwachungssoftware OS X

knox

Roter Delicious
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Du darfst mit deinem Auto nicht machen, was du willst.
Du darfst mit deinem Hund nicht machen, was du willst.
Du darfst mit deinen Haushaltsabfällen nicht machen, was du willst.
Du darfst nicht mal mit deinem eigenen Körper machen, was du willst.

Was glaubst du, was dein Computer ist?
Der wilde unentdeckte Westen?
Hab ich doch schon eingesehen, dass du wohl Recht damit hast, dass ich keinen Strom auf den Einschalter legen darf. Was ist jetzt das Problem?
Im Übrigen habe ich inzwischen Programme gefunden, die das können, wonach ich suche. Bist Du hier Moderator? Egal, ich poste aus Höflichkeit Dir gegenüber nicht ihre Titel. Hoffe Du bist einverstanden...
 

Tengu

Apfel der Erkenntnis
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Also allen Kriminalisierungs-Theorien zum Trotz... es macht keinen Sinn die Leute zu desinformieren. Zumindest in dem hier vorliegenden Rahmen nicht. Manchmal erreicht man mit dem Versuch sogar das Gegenteil.

Zudem gibt es zum Thema Sicherheitstechnik noch andere Foren, in denen einem relativ offenkundig geholfen wird -> in der Hinsicht. Schließlich sollte in Zeiten der "Überwachung" jeder das Wort Eigenverantwortlichkeit verstanden haben.

Zuletzt noch: Der soziale Background (Mitbewohner nutzt Deine Dateien und spioniert?)... Ne eigene Wohnung ist schon toll ;), oder?
 

knox

Roter Delicious
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Also allen Kriminalisierungs-Theorien zum Trotz... es macht keinen Sinn die Leute zu desinformieren. Zumindest in dem hier vorliegenden Rahmen nicht. Manchmal erreicht man mit dem Versuch sogar das Gegenteil.

Zudem gibt es zum Thema Sicherheitstechnik noch andere Foren, in denen einem relativ offenkundig geholfen wird -> in der Hinsicht. Schließlich sollte in Zeiten der "Überwachung" jeder das Wort Eigenverantwortlichkeit verstanden haben.

Zuletzt noch: Der soziale Background (Mitbewohner nutzt Deine Dateien und spioniert?)... Ne eigene Wohnung ist schon toll ;), oder?
Stimme Dir absolut zu.

Und ne eigene Wohnung wäre super. Nur in meinem Fall - dank überzogener Mietpreise - nicht realisierbar. Machste nix dran...
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Du darfst mit deinem Auto nicht machen, was du willst.
Du darfst mit deinem Hund nicht machen, was du willst.
Du darfst mit deinen Haushaltsabfällen nicht machen, was du willst.
Du darfst nicht mal mit deinem eigenen Körper machen, was du willst.

Was glaubst du, was dein Computer ist?
Der wilde unentdeckte Westen?

Na ja, so ganz stimmen Deine Vergleiche nicht, würde ich jetzt mal ins Blaue schießen:
Sie beziehen sich alle auf Beispiele, in denen die "Gegenstände" öffentlich sind. Ein Auto steht auf der Straße, und darf daher nicht mit einer Strom-Schock-Alarmanlage versehen werden - die Gefahr bestünde, dass ein Kind versehentlich an Dein Auto kommt, und einen Schlag bekommen könnte. Im Übrigen hat da der TÜV was gegen, da von einer solchen Anlage eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht...
Bei Hunden ist es ähnlich: Du gehst mit ihnen gassi, und setzt damit Menschen einer Gefahr aus. Du darfst allerdings einen ausgebildeten Schutzhund zum bewachen Deines eigenen, befriedeten Grundstückes einsetzen - da dann keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht...
Haushaltsabfälle...?! Den Vergleich schnall ich nicht ganz... ;)
Und die Sache mit dem Körper: doch, darf ich! ZB gibt es im StGB keine Paragraphen die besagten dass Körperverletzung am eigenen Körper strafbar ist. Selbstmord auch nicht - auch nicht der versuchte. Nicht einmal die Beihilfe zum Selbstmord ist strafbar, wenn man es genau nimmt...
Das Gesstz geht sogar noch weiter: ich kann sogar Menschen aus ihrer Verantwortlichkeit entlassen. Einen Tätowierer, zB, entlasse ich aus seinem Verantwortlichkeit der Körperverletzung - denn genau das tut er, streng rechtlich gesehen. Da er das allerdings auf meinen eigenen Willen hin tut, ist er dafür nicht strafbar zu machen. Das Gesetz macht da dann lediglich bei "Tötung auf Verlangen" halt - das ist wiederum strafbar...

Prinzipiell gilt, dass alles was die Öffentlichkeit nicht gefährdet, erstmal erlaubt ist. Denn genau dafür sind Gesetze da: um das Miteinander zu regeln...
Ich darf, zB, in meiner Wohnung ein Arsenal von Luft- und Gas-Waffen besitzen, darf sie aber nicht mit in die Öffentlichkeit nehmen.
Im Übrigen stelle ich mir gerade die Frage, wie ein Gerichtsprozess aussehen würde, in dem ein Hausbesitzer von der Witwe eines Einbrechers auf Schmerzensgeld verklagt wird, weil er eine Alarmanlage in seinem Haus installiert hatte, die den Einbrecher im wahrsten Wortsinn zu Tode erschrocken hat - beispielsweise durch einen Herzinfarkt.
Laut Deiner Meinung müsste das ganze dochdann möglich sein, oder...?! ;)

Nee, das Gesetz verlangt sogar an manchen Punkten von mir, dass ich mein Eigentum "ausreichend" gegen Fremdgebrauch und Diebstahl sichere - als Beispiel: ein Auto darf von der Polizei zur Gefahrenabwehr abgeschleppt werden, wenn das Fenster offen ist - dann gilt es nämlich als "nicht ausreichend gesichert"...
 
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Kernelpanik

Herrenhut
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...Und Keylogger scheinen grade unter Windows etwas ziemlich normales zu sein (hast schon recht: erschreckend, wenn man sich vorstellt, dass so etwas auf deinem Arbeitsplatz-Rechner laufen könnte)...

Ist möglicherweise sogar im Betriebssystem integriert, damit Chefdieb Billi spionieren kann. Weiss es nicht mit Sicherheit aber wundern würd's mich nicht. Und warum aktivierst Du nicht einfach den Bildschirmschoner wenn Du weggehst und stellst ein das beim beenden ein Passwort verlangt wird?
 

tjp

Altgelds Küchenapfel
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Ich weiß ja nicht was die Aufregung soll. Die meisten kommerziellen UNICES haben Auditing-Funktionen eingebaut, bei denen den meisten hier Hören-und-Sehen-vergehen-würde. Das Mitloggen von Nutzer-Aktionen ist unter HP-UX, Trusted-Solaris oder SE-Linux etwas vollkommen normales, bei AIX bin ich mir nicht sicher ob's out-of-the-box geht. Dafür wurden diese Funktionen auch in das OS integriert.
 

Silver111

Reinette Coulon
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Einfach Passwort setzen und/oder wichtige Daten verschlüsseln. So hätte ich es gemacht..
 

DasSCHWITZENDEÖltier

Zabergäurenette
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Btw: wie hilft "keylogging" beim Auffinden einen unbekannten Benutzers? Ist mir nicht so ganz klar. o_O

Ist es nicht sinniger den Computer durch Passwörter, verschlüsselte Images und haste nicht gesehen gegen nicht authorisierte Zugriffe abzusichern, als hier mit "Mausefallentricks" einen großen Unbekannten fassen zu wollen? Nur so am Rande. :innocent:
 

Hobbes_

Gast
Einfach Passwort setzen und/oder wichtige Daten verschlüsseln. So hätte ich es gemacht..

Genau: Insbesondere der Mac solche Möglichkeiten so problemlos anbietet (auch wenn mehrere Benutzer den Mac benutzen sollen).

Keyloggers haben andere Gründe, als ein System zu schützen. Es geht im Moment ja auch nicht darum, die Daten zu schützen, sondern jemanden zu überführen, wenn ich das richtig verstanden habe...

------

teilweise OT / teilweise @ andere posts:

Daneben: Man muss sowieso generell davon ausgehen, dass alle Daten, die übers Internet fliessen irgend durch ein oder mehrere System(e) auf Informationen gescannt werden (Stichwort Carnivore). Auch wenn sich niemand für meine Infos interessieren sollte - mit den heutigen Prozessoren kostet dieser Scan nur wenig Zeit und nicht mal ein müdes Lächeln des Operators.

Auch bei verschlüsselten Daten bin ich mir nicht mehr so ganz sicher, seit auch Fehler im PGP-System vermeldet wurden (v.a. wo es um multiple Benutzer ging; es ist leider schon einige Jahre her, seit ich mich näher mit RSA und so beschäftigt habe). Zusätzlich lassen insbesondere auch Neuigkeiten aufhorchen, dass beispielsweise die NSA bei der Entwicklung von Windows "mitgeholfen" habe (diese "News" ist schon älter).

Bin leider zuwenig in diesem Sicherheitsbereich tätig. Vielleicht weiss jemand anders etwas? Doch ich zweifle, dass viele präzise Detailinfos kommen können: Wer in so einem Bereich arbeitet, hat vorher zu Recht ein non-disclosure-agreement unterzeichnet.

Are you taking the blue or the red pill?
 
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Rastafari

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Du darfst allerdings einen ausgebildeten Schutzhund zum bewachen Deines eigenen, befriedeten Grundstückes einsetzen - da dann keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht...
Wieviele Hunderassen sind es gleich wieder momentan, deren Haltung entweder ohne jede Ausnahme untersagt ist, oder zumindest einen Befähigungsnachweis, ein amtliches Führungszeugnis bzw ein individuelles Verhaltensgutachten erfordert?

Darf ich mir auch ohne weiteres ein ausgebildetes Schutzkrokodil halten - oder einen ausgebildeten Schutzraptor beim Jurassic Parc ausborgen?
Vielleicht eine kleine ausgebildete Söldnerarmee, natürlich nur zu meinem Schutz?
Wie wärs mit Schutzkanonen, Schutzpanzern und anderen Sch(m)utzbeschützern?

Und die Sache mit dem Körper: doch, darf ich!
ZB gibt es im StGB keine Paragraphen die besagten dass Körperverletzung am eigenen Körper strafbar ist.
Ich empfehle dir zwischendurch das Studium des Betäubungsmittelgesetzes oder derjenigen §§ des StGB, die sich zB mit Schwangerschaftsabbruch, Inzucht, Selbstverstümmelung zum Zwecke der Beeinträchtigung der Wehrtauglichkeit oder den Beschränkungen der Prostitution und Pornographie beschäftigen.

Das Gesetz macht da dann lediglich bei "Tötung auf Verlangen" halt - das ist wiederum strafbar...
"Körperverletzung" ist und bleibt auf jeden Fall eine Straftat, sobald aus der Handlung eine ernsthafte Schädigung deiner Gesundheit dringend zu erwarten bzw eingetreten ist. Verursacht der von dir erwähnte Tätowierer eine Erkrankung durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit, kann er sich seine unterschriebene "Freistellungserklärung" an die Klotür seines "Haftraumes" in der JVA nageln. Falls es dort schon eine gibt.

Prinzipiell gilt, dass alles was die Öffentlichkeit nicht gefährdet, erstmal erlaubt ist.
Schreibst du aus der Schweiz oder den Niederlanden?

Ich darf, zB, in meiner Wohnung ein Arsenal von Luft- und Gas-Waffen besitzen, darf sie aber nicht mit in die Öffentlichkeit nehmen.
Ein Springmesser darfst du nicht besitzen. Auch zuhause nicht. Punkt.
Luftdruck- und Schreckschusswaffen nur dann, wenn sie mit entsprechenden Prüfzeichen versehen und somit als "nichttödlich" anerkannt sowie u.a. gegen den Missbrauch v.a. durch Minderjährige hinreichend gesichert sind.
Bei "unüblich" grösseren Mengen sind Waffenbesitzkarte und Registrierung beim zuständigen Ordnungsamt Pflicht. Ohne einen hinreichend geführten Bedarfsnachweis ist diese Erlaubnis zu versagen. Die grundsätzliche Freistellung von der Waffenbesitzkartenpflicht gilt bei solchen Dingern nur für den Besitz EINER EINZIGEN Waffe pro Person.

Nee, das Gesetz verlangt sogar an manchen Punkten von mir, dass ich mein Eigentum "ausreichend" gegen Fremdgebrauch und Diebstahl sichere - als Beispiel: ein Auto darf von der Polizei zur Gefahrenabwehr abgeschleppt werden, wenn das Fenster offen ist - dann gilt es nämlich als "nicht ausreichend gesichert"...
Mit deinem Eigentum hat das gar nichts zu tun. Das gehört zu deinen Pflichten als Fahrzeuglenker. Wer der Halter bzw Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist dabei völlig belanglos.

Ausserdem hast du vielleicht eine winzige Feinheit übersehen. Nämlich dass es ausser dem Eigentum auch noch ein paar andere verfassungsmässig geschützte Werte gibt. Eigentum wird erst im Artikel 14 unseres GG erwähnt, davor stehen noch 13 andere.
Und diese Reihenfolge ist nicht zufällig gewählt, sie gibt die Prioritäten vor.
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stehen in dieser "Ranking List" auf Platz 10.
Ausserdem ist der Art 14 derjenige, dessen Vorbehalte und Beschränkungen am allerdeutlichsten von allen ausgeprägt und vermittelt sind.
Denk mal länger darüber nach, was die klaren Anordnungen: "Eigentum verpflichtet" bzw "Inhalt und Schranken [...dieses Rechts...] werden durch die Gesetze bestimmt." denn meinen.
Und warum ausgerechnet dieser Artikel -zumindest in seinen ersten beiden Absätzen- so frappant kurz gehalten ist, dass er eigentlich fast nur aus diesen Beschränkungen besteht.

---
"Ich lehne die gesellschaftliche Übereinkunft ab. Vor allem die masslose Überbewertung von Besitz."
[Chaos-Koordinator "Tyler Durden" in "Fight Club"]

(War mal wieder ein guter Film gestern. Immer wieder sehenswert...)
 
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Rastafari

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Zusätzlich lassen insbesondere auch Neuigkeiten aufhorchen, dass beispielsweise die NSA bei der Entwicklung von Windows "mitgeholfen" habe (diese "News" ist schon älter).
Und wer hat bei der technischen Entwicklung der NSA mehr als nur mitgeholfen?
Wie hiess denn nur der Käufer von mehr als 50% aller jemals bei NeXT produzierten Rechner...?? Wer hat wohl deren Software im wesentlichen geliefert...??
(...bis man dort auf SGI umstieg...)
Hast du darüber ebenfalls "aufgehorcht"?
 

Hobbes_

Gast
Hast du darüber ebenfalls "aufgehorcht"?

Vielen Dank für die Ergänzung. Mir waren diese Infos nicht bekannt. Doch ich ging nicht davon aus, dass Computer mit anderen OS diesbezüglich weniger involviert seien bzw. Computer-Firmen (auch solche, die den Namen Computer nun aus dem Firmennamen gestrichen haben) sich auf gewisse Anfragen hin weniger kooperativ zeigen würden/könnten. Ich denke, dass diese grundsätzliche Haltung auch aus dem Post hervor ging und das geschriebene nur einzelne Beispiele dafür waren.

Wer hat schon Zeit und das technische know how in allen notwendigen Gebieten, auch von einem open source OS den ganzen Quelltext selbst zu prüfen? (Anmerkung: Auch dies würde noch nicht ausreichen, wenn dann das ganze auf einem nicht selbst geprüften System compiliert würde. Also müsste man als ersten Schritt ein Mini-System von Hand übersetzen, wie es unsere Computer-Pioniere auch gemacht haben...)

Damit will ich nicht etwa eine paranoide Angst ausdrücken, wie es beispielsweise im Film 'enemy of the state' (Will Smith / Gene Hackman) dargestellt wurde (ich weiss: Wikipedia, Google und Filme sind die modernen Ausbildner :) ).

Es ist jedoch schon so: Je mehr Daten online verfügbar sind, desto gläserner werden wir. Auch ist die Grenze, wie viel erlaubt sein soll, um wirkungsvoll gegen moderne Gefahren wie Terrorismus frühzeitig etwas machen zu können und wie viel eben verboten sein soll, um die individuelle Privatsphäre aller Menschen zu wahren, schwierig zu setzen...

Gruss
psc
 
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T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Wieviele Hunderassen sind es gleich wieder momentan, deren Haltung entweder ohne jede Ausnahme untersagt ist, oder zumindest einen Befähigungsnachweis, ein amtliches Führungszeugnis bzw ein individuelles Verhaltensgutachten erfordert?

Darf ich mir auch ohne weiteres ein ausgebildetes Schutzkrokodil halten - oder einen ausgebildeten Schutzraptor beim Jurassic Parc ausborgen?
Vielleicht eine kleine ausgebildete Söldnerarmee, natürlich nur zu meinem Schutz?
Wie wärs mit Schutzkanonen, Schutzpanzern und anderen Sch(m)utzbeschützern?

Da bist Du scheinbar nicht richtig informiert: 1. gibt es keine Bundesweit einheitliche Regelung, was das angeht - genau daher heißt es "Landeshundeverordnung", und zweitens ist es zB in NRW so, dass ausnahmslos jeder, der einen Hund halten möchte, der über der nahezu legendären 20/40-Regelung liegt, einen sog. Sachkundenachweis erbringen muss.
Es hat also in NRW nicht unbedingt nur etwas mit der Rasse des Hundes zu tun, sondern auch mit der Größe. Ein Dt.Schäferhund ist meines Wissens nach in keinem deutschen Bundesland, obwohl er - vielleicht auch durch Lobbyisten - als DER Wach- und Schutzhund angesehen wird. Allerdings ist er erebn "Bauartbedingt" über 20Kg schwer, und hat eine Widerristhöhe von über 40cm, daher benötigt man für seine Haltung einen Sachkundenachweis. Gleiches gilt für Rottweiler, Dobermänner, und, jetzt kommts: für Golden Retriever...
Was Du meinst sind eben diese sog. "Listenhunde", zu denen Staffs, PitBulls, etc gehören. Jedoch ist auch die Haltung dieser Hunde in keinem Bundesland untersagt, sondern lediglich an andere Bedingungen geknüpft - ähnlich dem Führerschein. Willst Du Auto fahren, musst Du wohl einen anderen Führerschein machen, als wenn Du Dir nur eine Fuffi holen willst - das Gefährdungspotential machts...
Und, bitte: wir brauchen jetzt nicht über Sinn und Unsinn der LHV zu disskutieren - ich bin selber Hundehalter...

Was die Krokodile angeht: ja, darfst Du! Du darfst sowohl Krokodile, als auch Vogelspinnen, als auch Königs-Cobras halten. Unter einer Bedingung: Du darfst nicht gegen das Artenschutzabkommen verstoßen - was das mit den Krokodilen in der tat recht kompliziert macht.
Hat aber dann nix mehr mit Gefährdungspotential zu tun, sondern viel mehr etwas mit Natur- und Artenschutz...

Ich empfehle dir zwischendurch das Studium des Betäubungsmittelgesetzes oder derjenigen §§ des StGB, die sich zB mit Schwangerschaftsabbruch, Inzucht, Selbstverstümmelung zum Zwecke der Beeinträchtigung der Wehrtauglichkeit oder den Beschränkungen der Prostitution und Pornographie beschäftigen.


"Körperverletzung" ist und bleibt auf jeden Fall eine Straftat, sobald aus der Handlung eine ernsthafte Schädigung deiner Gesundheit dringend zu erwarten bzw eingetreten ist. Verursacht der von dir erwähnte Tätowierer eine Erkrankung durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit, kann er sich seine unterschriebene "Freistellungserklärung" an die Klotür seines "Haftraumes" in der JVA nageln. Falls es dort schon eine gibt.

Auch das siehst Du leider falsch. In dem Moment, in dem ich meinen Tätowierer beauftrage, entbinde ich ihn von seiner Verantwortlichkeit. Was daraus resultiert ist im Nachhinein vollkommen peng. Bei Piercern, Brandern oder sogar Scarifieren sieht es ganz ähnlich aus...
Ein Fall aus der Realität: eine Bekannte von mir ist hochgradig allergisch gegen den Farbstoff, der in den Meisten roten Tattoo-Farben enthalten ist. Dummer Weise hat sie das erst nach ihrem, doch sehr roten Motiv festgestellt. Sie wollte den Tätowierer auf Schmerzensgeld verklagen, da ihr Anwalt der Meinung war, der hätte vorher einen Allergietest machen müssen, um das zu überprüfen...
Es kam, wie es kommen musste: Klage abgewiesen! Sie selber hatte den tätowierer beauftragt, das Motiv in Form und Farbe zu stechen, der Tätowierer hat sich also auf den Kundenwunsch verlassen. Genau so hätte sie sich vorher informieren müssen, ob sie unter Umständen allergisch ist, nicht der Tätowierer hätte das tun müssen.

Ich gebe Dir zwar Recht: ein Tätowierer, und andere verwandte Berufe leben in einer Art Grauzone, aber solang die Beihilfe zum Selbstmord nicht Strafbar ist, dürfte es auch relativ schwer fallen, einen Tätowierer für "Körperverletzung auf Verlangen" zu verknacken...


Schreibst du aus der Schweiz oder den Niederlanden?

Berlin Rock City - you know: da wo the Gesetze gemacht werden - also, außer die LandesHundeVerordnung. Die wird hier nur für Berlin Rock County gemacht... ;)

Mit deinem Eigentum hat das gar nichts zu tun. Das gehört zu deinen Pflichten als Fahrzeuglenker. Wer der Halter bzw Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist dabei völlig belanglos.

Na ja, ganz so belanglos ist das nicht. Denn wenn Du schon so auf Paragraphen pochst, solltest Du auch daran denken, dass in der StVO steht, dass letzten Endes immer der HALTER des Fahrzeuges für selbiges verantwortlich ist. Soll heißen: sobald der Fahrer nicht ermittelt werden kann, liegt der "Gegenstand Auto" in der Verantwortlichkeit desjenigen, der es beim Straßenverkehrsamt zugelassen hat - und jetzt verrate mir bitte, wer der Fahrer eines Autos ist, das mit offenem Fenster auf der Straße parkt. Und verrate mir bitte, wie die Polizei oder eine andere Behörde den erkennt, wenn er denn nicht im Auto sitzt...

Ausserdem hast du vielleicht eine winzige Feinheit übersehen. Nämlich dass es ausser dem Eigentum auch noch ein paar andere verfassungsmässig geschützte Werte gibt. Eigentum wird erst im Artikel 14 unseres GG erwähnt, davor stehen noch 13 andere.
Und diese Reihenfolge ist nicht zufällig gewählt, sie gibt die Prioritäten vor.
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stehen in dieser "Ranking List" auf Platz 10.
Ausserdem ist der Art 14 derjenige, dessen Vorbehalte und Beschränkungen am allerdeutlichsten von allen ausgeprägt und vermittelt sind.
Denk mal länger darüber nach, was die klaren Anordnungen: "Eigentum verpflichtet" bzw "Inhalt und Schranken [...dieses Rechts...] werden durch die Gesetze bestimmt." denn meinen.
Und warum ausgerechnet dieser Artikel -zumindest in seinen ersten beiden Absätzen- so frappant kurz gehalten ist, dass er eigentlich fast nur aus diesen Beschränkungen besteht.

Nein, das habe ich nicht übersehen. Wie könnte ich unsere vorläufige Verfassung, das "verfassungs-gleiche" Grundgesetz vergessen...?!
Aber auch da hast Du einen Denkfehler drin: Die Reihenfolge ist - wie in allen Gesetzestexten - natürlich nicht zufällig gewählt. Wenn man es abr so betrachtet wie Du es tust, sollte man eigentlich meinen, es bräuchte gar keine weiteren Paragraphen mehr, als Artikel 1. "Die würde des Menschen...". Denn in meiner "staatlich Verbrieften" Menschenwürde ist doch eigentlich auch inbegriffen, dass niemand meine Post lesen darf, oder nicht? Dass ich meine Religion leben und ausüben darf, etc...
Aber trotzdem gibt es das noch einmal als einzelne Artikel und Paragraphen, warum wohl? Ganz einfach: es ist nicht so simpel, einfach zu sagen, "Jeder darf so wie er will". Es braucht weitere, etwas diffizielere Einlassungen, in welcher Art, und welcher Form einem diese Rechte zustehen.
Nimm als Beispiel die Religionsfreiheit. Bräuchten wir eigentlich gar nicht, denn laut Artikel 2. hat ja ohnehin jeder das recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wenn ich mich nicht irre. Allerdings scheint das Recht auf Religionsfreiheit dann doch nicht so weit zu gehen, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten darf, allerdings geht es so weit, dass Muslime unter bestimmten Bedingungen schächten dürfen - was wiederum dem Tierschutzparagraphen widerspricht.

Du siehst: so einfach ist das nicht, denn wenn es so einfach wäre, würde ich mich auf mein Persönlichkeitsrecht berufen, dass besagt "Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit" - das Recht, nicht die Pflicht! Der Staat sagt mir, dass ich das Recht dazu habe, körperlich unversehrt zu sein, nicht dass ich dazu verpflichtet bin, darauf zu achten dass mein Körper unversehrt bleibt - denn dass würde ja dem recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit widersprechen... ;)
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Es ist jedoch schon so: Je mehr Daten online verfügbar sind, desto gläserner werden wir.

Interessante Feststellung! Da habe ich mir auch oft Gedanken drüber gemacht! Ist euch schon mal aufgefallen, dass sich alle Leute darüber aufregen, dass der Staat an öffentlichen Orten Kameras installieren möchte, aber es niemanden stört, dass man zB das Bermuda-dreieck in Bochum, oder den Alexanderplatz in Berlin im Internet über private Webcams "ausspionieren" kann...?!
Dass alle sich darüber mockieren, dass der Staat einen immer mehr ausspioniert, aber heute nahezu jeder Jugendliche sein komplettes Privatleben bei MySpace öffentlich und für jeden ersichtlich lebt...?! ;)
 

Hobbes_

Gast
Interessante Feststellung! Da habe ich mir auch oft Gedanken drüber gemacht! Ist euch schon mal aufgefallen, dass sich alle Leute darüber aufregen, dass der Staat an öffentlichen Orten Kameras installieren möchte, aber es niemanden stört, dass man zB das Bermuda-dreieck in Bochum, oder den Alexanderplatz in Berlin im Internet über private Webcams "ausspionieren" kann...?!
Dass alle sich darüber mockieren, dass der Staat einen immer mehr ausspioniert, aber heute nahezu jeder Jugendliche sein komplettes Privatleben bei MySpace öffentlich und für jeden ersichtlich lebt...?! ;)

Das Paradoxon gehört mit zum Leben :)


Es behauptet ja auch niemand, dass der Mensch ein logisches Wesen sei :)
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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1. gibt es keine Bundesweit einheitliche Regelung, was das angeht
Ist das notwendig?
Da könnte ich auch argumentieren:
"Was kümmern mich nationale Gesetze, wenn es keine internationale Norm dafür gibt..."

Ein Dt.Schäferhund ist meines Wissens nach in keinem deutschen Bundesland, obwohl er - vielleicht auch durch Lobbyisten - als DER Wach- und Schutzhund angesehen wird.
Das hat durchaus praktische Gründe. Diese Rasse gilt allgemein als sehr gelehrig, unterwürfig, physisch kräftig und keine andere ist als so beisswütig bekannt.
Bei der Anzahl von Bissverletzungen kommen sie noch weit vor Rottweilern, Pitbulls oder ähnlich verrufenen anderen Rassen. Sie führen diese traurige Hitliste unangefochten an.

Auch das siehst Du leider falsch. In dem Moment, in dem ich meinen Tätowierer beauftrage, entbinde ich ihn von seiner Verantwortlichkeit.
Du kannst niemanden von seinen Sorgfaltspflichten entbinden, niemals. Derartige Vereinbarungen besitzen keinerlei Rechtskraft. Und du kannst ihn auch nicht von allgemein gültigem Recht freistellen, dazu besitzt du keinerlei Befugnis. Auch dann nicht, wenn es (vermeintlich) nur "um deine eigenen Angelegenheiten" geht.

da ihr Anwalt der Meinung war,
Ausschlaggebend sind bei uns immer noch die Meinungen der Richter.
Die Meinung eines Anwalts hat immer ein Gewicht von (maximal) 50%. Einer gewinnt, der andere verliert.

nicht der Tätowierer hätte das tun müssen.
Wäre er über diesen Umstand informiert gewesen und hätte das trotzdem getan, wäre er dran. Auch mit fünftausend Einverständniserklärungen mit Siegel, Unterschrift und silbernem Rahmen. Einerlei.

relativ schwer fallen, einen Tätowierer für "Körperverletzung auf Verlangen" zu verknacken...
Schwierig, ja, aber nicht unmöglich. Diese Formalitäten vor solchen Aktionen sind keine Freistellungen von jeglicher Verantwortung.

und jetzt verrate mir bitte, wer der Fahrer eines Autos ist, das mit offenem Fenster auf der Straße parkt. Und verrate mir bitte, wie die Polizei oder eine andere Behörde den erkennt, wenn er denn nicht im Auto sitzt...
Derjenige, der es so abgestellt hat natürlich. Kann -oder will- der Halter diesen nicht benennen, liegt das wiederum in seiner eigenen Verantwortung, dann muss er eben selbst dafür gerade stehen an seiner Stelle. Für bestimmte Personenkreise soll es sogar so etwas geben wie die obligatorische Pflicht zum korrekten Führen von Fahrtenbüchern und anderen detaillierten Benutzungsnachweisen.

Wenn man es abr so betrachtet wie Du es tust, sollte man eigentlich meinen, es bräuchte gar keine weiteren Paragraphen mehr, als Artikel 1. "Die würde des Menschen...". Denn in meiner "staatlich Verbrieften" Menschenwürde ist doch eigentlich auch inbegriffen, dass niemand meine Post lesen darf, oder nicht?
Logischerweise wäre das so. Würde das aber in der Praxis genügen, bräuchten wir auch diesen Artikel 1 nicht mehr.

Allerdings scheint das Recht auf Religionsfreiheit dann doch nicht so weit zu gehen, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten darf,
Darüber sollten wir jetzt vielleicht keine Diskussion starten. Du würdest nicht lange brauchen um zu bemerken, dass ich von religiös motivierter (oder auch nur davon angehauchter) Symbolik und den daraus abgeleiteten Sitten etwa so viel halte wie von einem eitrigen Geschwür am anatomischen Südpol.
Und kaum hättest du das bemerkt, hätte ich es doppelt schwer zu verdeutlichen, warum mir die hinter solchen Urteilen steckende Bigotterie und heuchlerische Selbstgerechtigkeit noch um sehr viel widerlicher und als das eigentliche, das wesentliche Übel erscheint.

"Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit" - das Recht, nicht die Pflicht!
Du hast aber die unbedingte Pflicht, das eben gleiche Recht von anderen zu achten - sogar ganz besonders dann, wenn sie selbst das nicht für nötig erachten.
Du darfst dieses Recht anderer selbst dann nicht verletzen, wenn sie das von dir fordern.
 

Randfee

Pomme d'or
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an den thread-Ersteller:

Junge...setz einfach ein Passwort und schon hast du deine Ruhe!!
Ok, ich kann allerdings auch verstehen, dass du wissen willst wer es ist. Wenn ich Lügner unter meinen Mitbewohnern wüsste, würde ich auch alles daran setzen diese zu entlarven!! Also:

Hier ist ein keylogger, der einfach zu bedienen ist!
http://www.macupdate.com/info.php/id/16155
schnapp sie dir!!!

Um gleich jegliche Kritik seitens der Datenschützer an mir zuvor zu kommen: Wer seine Finger wohin steckt, wo sie nicht hin gehören, dem gehören sie verbrannt... :)

Story dazu:
Ich kenn einen Amerikaner, der hatte in jeder Steckdose ne Kindersicherung außer in einer, die hat er abgeklemmt und hochgespannt (wenige mA). Das Kind hatte ruck zuck raus, dass man in Steckdosen nicht mit den Fingern rumbohrt! gg (viel mir grade zum Thema "Finger verbrennen" ein :) Gewalt kann eben doch eine Lösung sein, hahaha