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Türspion - mit Display mindestens

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Hallo, bin gerade gefragt worden und leider nicht ganz auf dem Laufenden. Gewünscht wäre ein Ersatz für einen optischen Türspion, nur, dass das Bild digital und auf ein Display vergrößert und verlagert werden soll. Idealerweise sieht es auf den ersten Blick genauso aus wie ein normaler Türspion. Hintergrund: der Spion ist relativ hoch, höher als von der Person ohne Tritt erreichbar - außerdem sind die Augen nicht mehr so gut.

Da habe ich was von Abus gefunden.

Aber gibt es noch mehr:
-sieht aus wie ein normaler Spion
-digital
-Display
-HomeKit-Integration/Push-Notification
-Video-Aufzeichnung bei Bewegung vor der Tür
?
 

AndaleR

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Wie ist sowas denn rechtlich? Wenn die diversen Außenkameras ja schon keinen öffentlichen Raum zeigen dürfen?
 

_macminimal

Melrose
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Das Teil wird doch nur aktiviert wenn jemand klingelt - quasi als würde man in dem Moment selbst durchschauen. Bei "Videoaufzeichnung" hat er sich sicher nur verschrieben. ;)
 

AndaleR

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So wie Teslas die Daten auch nirgends speichern. Oh, wait…
 
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_macminimal

Melrose
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Vllt gehört der/demjenigen ja der Bereich vor der Tür und Menschen werden per Hinweisschild aufgeklärt.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Statt eines Türspions könnte man ja eine Kamera so vor der Wohnungstür platzieren (z.B. oberhalb der Tür), dass sie nur den Bereich unmittelbar davor anzeigt. Aber auch dann sollte man, um sicher zu gehen, einen Hinweis an der Tür anbringen, dass hier eine Kamera im Einsatz ist.

Ansonsten vielleicht sowas hier.

1680969979067.png
 

SomeUser

Ingol
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Das ist wie bei so vielen Dingen: Da regt sich ganz viel Widerstand, wenn sowas aufkommt und die Leute ketzen und schreien dagegen - bis sie selbst ein Anwendungsszenario dafür haben. Dann wird im Zweifel mit den absurdesten Gründen arguementiert, warum das da dann plötzlich doch geht... ;)
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Mir fällt da erst mal nur die Ring Doorview Cam ein

 

_macminimal

Melrose
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Ich denke es gibt Örtlichkeiten die das hergeben und nicht unter deine absolute Aussage fallen. Nebenbei bzw hauptsächlich war die Aussage eine tendenziell nicht ganz ernsthafte Auslegung im Sinne des TE, aufgrund der „Kritik“ (Rechtshinweis) des antwortenden Users.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Wie ist sowas denn rechtlich? Wenn die diversen Außenkameras ja schon keinen öffentlichen Raum zeigen dürfen?
Klar dürfen die das - speichern dürfen sie die Aufnahme(n) nicht.

Ob dich jemand durch das Küchenfenster oder eine Außenkamera beobachtet, ist egal solange a) auf die Kamera mit geeignetem Warnzeichen hingewiesen wird (weil man die im Gegensatz zum Küchenfenster u.U. nicht erkennt) und b) Aufnahmen nur anlassbezogen (z.B. nach Auslösen einer entsprechenden Gefahrenmeldeanlage) DSGVO-konform (Löschfristen, Zugriffsrechte) gespeichert werden.

Das Problem ist, dass i.d.R. weder a) noch b) erfüllt ist, insb. nicht bei günstigen Lösungen mit Aufnahmen in der China- oder US-Cloud...

@Mure77 Komischer Artikel. Die Kennzeichnung von Videoüberwachung ist nicht optional, das "sollte ein Warnschild angebracht werden" ist also Humbug - das muss "muss ein Warnschild angebracht werden" heißen. Auch die Teslas (und andere Fahrzeuge mit ähnlichen Funktionen) werden das noch bekommen...! Auch die Aussage, was da nicht erfasst werden darf ist falsch, es geht regelmäßig um Aufnahmen, nicht das reine betrachten. Es gibt kein Gesetz, welches es dir verbietet, technische Hilfsmittel einzusetzen, um deine Nachbarn zu beobachten. Es gibt allerdings zahlreiche Gesetzte dagegen, irgendwas davon aufzuzeichnen (und erst Recht es in irgendeiner Form außerhalb des eigenen Hirns zu verwenden). Aber ob du hinter der Gardine vorlugst, ein Periskop benutzt oder halt 'ne Kamera - egal (immer vorausgesetzt, dass die jeweils gültigen Gesetze für den Bau an sich (Abstandregeln, Fensteranordnungen usw. eingehalten wurden). Korrekt ist die Aussage, dass bei Türklingeln im Innenbereich eines MFH alle Mieter/Eigentümer zustimmen müssen, da es sich hier eben nicht mehr um einen öffentlichen Raum handelt, sondern um einen besonders geschützten Bereich, den sich in diesem Fall halt mehrere rechtlich von einander unabhängige Personen(gemeinschaften) teilen. Falsch ist der folgende Satz, dass das ein auf Grund von Einbrüchen gestiegenes Sicherheitsbedürfnis aushebeln würde. Es gibt in so einem Fall Sonderregeln, aber m.W. nur im gewerblichen Bereich, wo dann z.B. Angestellt eine Videoüberwachung hinnehmen müssen, die ansonsten unzulässig wäre.

Eigentlich steht das aber auch schon im Artikel:
Ein Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg teilt auf Anfrage mit, dass ein Türklingelkamerasystem nur dann unbedenklich sei, wenn die Bildübertragung nicht gespeichert wird. Ein System mit Speicherfunktion, insbesondere wenn diese dauerhaft oder anlasslos geschehen sollte, ist ohne weitere Vorkehrungen regelmäßig kaum rechtskonform zu betreiben.
 
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Mure77

Golden Noble
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So lange man nur sein Grundstück filmt ist alles in Ordnung, der öffentliche Bereich ist tabu.

Das ist das was ich hier in der Nachbarschaft mitbekommen habe, nach dem Besuch des Ordnungsamtes, wir hatten hier mal ein paar Asoziale in der Nachbarschaft wohnen, die sich benommen haben wie die letzten Ochsen.
Als ein Nachbar dann eine Kamera auf gehangen hat stand auch schon das Ordnungsamt vor der Türe und hat erklärt er darf filmen, aber nur bis zur Grundstücksgrenze.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Hätte vor Gericht keinen Bestand (unter den in meinem Beitrag angegeben Randbedingungen - typischerweise scheitert es aber schon daran, dass der Hinweispflicht auf Videoüberwachung nicht nachgekommen wird und eben doch Videos mindestens vorübergehend gespeichert werden und das wird in 99% der Fälle bei Privatpersonen nicht DSGVO-konform sein).

So lange man nur sein Grundstück filmt ist alles in Ordnung, der öffentliche Bereich ist tabu.
Solange nicht aufgezeichnet wird (und unter den angegebenen Randbedingungen), ist das so pauschal falsch. Sonst dürfte es kein Fahrzeug mit Surroundview mit EU-Zulassung geben, Geschäfte dürften nicht überwacht werden, Dashcams wären verboten usw.

Du darfst übrigens ohne die angegebenen Randbedingungen - insb. Kennzeichnungspflicht und Speicherverhalten - auch nicht in deinen eigenen Räumen filmen, wenn du nicht das ausdrückliche Verständnis jeder nicht zu deinem Haushalt gehörenden Person eingeholt hast (Besuch, Putzfrau, Fensterputzer, Handwerker...). Und ja, rechtlich gilt das auch für jede Person über 18 Jahren im Haushalt, aber da wird regelmäßig konkludentes Einverständnis vorausgesetzt werden, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen wird. Ansonsten musst du dich ggf. bei den Volljährigen Kindern zwischen Kameraüberwachung oder Kind im Haus entscheiden...!
 
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Scotch

Bittenfelder Apfel
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Vmtl. sich strafbar - welchen Bezug genau siehst du da jetzt genau zu OP und dieser Diskussion? Und falls es um die Zulassung von Teslas "Überwachungsmodus" geht: Die Verfahren gegen Tesla laufen ja nun längst und eine Zulassung für die Funktion hat Tesla nicht. Ich schrieb' ja nicht ohne Grund

(...) muss "muss ein Warnschild angebracht werden" heißen. Auch die Teslas (und andere Fahrzeuge mit ähnlichen Funktionen) werden das noch bekommen...!

Solche "Details" stören Musk (und vor allem die Tesla-Fanboys) aber nicht sonderlich, da hilft nur ein Betriebsverbot für die Fahrzeuge, bevor da jemand wach wird. Ist aber komplett OT.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Solange nicht aufgezeichnet wird (und unter den angegebenen Randbedingungen), ist das so pauschal falsch. Sonst dürfte es kein Fahrzeug mit Surroundview mit EU-Zulassung geben, Geschäfte dürften nicht überwacht werden, Dashcams wären verboten usw.

Man darf halt keine Persönlichkeitsrechte verletzten. Aber BMW bietet z.B. seit einigen Jahren eine Möglichkeit, eine 360°-Aufnahme per App ferngesteuert zu erzeugen, die dann automatisch per Mail verschickt wird. Allerdings nur ein Bild alle zwei Minuten. So war's zumindest noch vor zwei Jahren.

Und warum sollte man keinen öffentlichen Bereich filmen dürfen? Das machen fast alle öffentlich erreichbaren Webcams so. Und auch viele Kameras von Geschäften, Geldautomaten etc. sind nicht nur auf den Innenraum beschränkt. Man muss jedoch auf die Kameraüberwachung hinweisen.
 
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SomeUser

Ingol
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Und warum sollte man keinen öffentlichen Bereich filmen dürfen? Das machen fast alle öffentlich erreichbaren Webcams so. Und auch viele Kameras von Geschäften, Geldautomaten etc. sind nicht nur auf den Innenraum beschränkt. Man muss jedoch auf die Kameraüberwachung hinweisen.

Nur mal so als Beispiel:

Schon die Beispiele die du nennst, zeigen einen deutlichen Unterschied:
- bei Geschäften wird *im* Geschäft gefilmt und du wirst *vorher* darauf hingewiesen.
- bei Geldautomaten findet ausschließlich im Moment der Nutzung des Automaten eine Aktivierung der Kamera statt und diese zeigt auch nur im Nahbereich vor dem Automaten Bilder.

Aufnahmen in den öffentlichen Bereich hinein oder auch in den privaten Bereich Dritter hinein (z.B. deren Eingangsbereich) sind regelmäßig unzulässig. Und das zurecht.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Schon die Beispiele die du nennst, zeigen einen deutlichen Unterschied:
- bei Geschäften wird *im* Geschäft gefilmt und du wirst *vorher* darauf hingewiesen.
- bei Geldautomaten findet ausschließlich im Moment der Nutzung des Automaten eine Aktivierung der Kamera statt und diese zeigt auch nur im Nahbereich vor dem Automaten Bilder.

Nicht unbedingt. Es gibt auch viele Geschäfte, insbesondere Juweliere, die den Bereich vor ihrem Geschäft aufnehmen. Die Kameras sind häufig in den Geschäften angebracht und filmen durch die Schaufensterscheiben nach draußen. Auch bei Geldautomaten wird häufig der Bereich in der Halle gefilmt und zwar absolut nicht nur bei Benutzung des Geldautomaten, sondern permanent.

Aufnahmen in den öffentlichen Bereich hinein oder auch in den privaten Bereich Dritter hinein (z.B. deren Eingangsbereich) sind regelmäßig unzulässig. Und das zurecht.

Finde ich persönlich zum Beispiel absolut nicht zurecht. Ich wäre auch dafür, an öffentlichen Plätzen mehr Kameras zu positionieren. Ich frage mich immer, was es da großartig an Persönlichkeitsrechten zu verletzen gibt. Die Leute, die zu Großveranstaltungen gehen, werden ja auch in der Regel gefilmt. In Fußballstadien finde ich das z.B. absolut notwendig. Aber ich denke, da verwirkt man sein entsprechendes Persönlichkeitsrecht schon durch den Kauf des Tickets.
 
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Scotch

Bittenfelder Apfel
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Und warum sollte man keinen öffentlichen Bereich filmen dürfen?
Darf man, ich hatte dieser Darstellung ausdrücklich widersprochen. Ich bin der falsche Adressat für deinen Kommentar.

Das machen fast alle öffentlich erreichbaren Webcams so.
... und zeichnen nicht auf... Leute, so schwer kann der Unterschied zwischen "Filmen" und "Aufzeichnen" doch nicht zu verstehen sein?

Aber BMW bietet z.B. seit einigen Jahren eine Möglichkeit, eine 360°-Aufnahme per App ferngesteuert zu erzeugen, die dann automatisch per Mail verschickt wird. Allerdings nur ein Bild alle zwei Minuten.
Bei Remote 3D View geht die Verpflichtung die DSGVO einzuhalten mit Abnicken der EULA auf den Kunden über - BMW speichert die Daten nur bis die mail versandt wurde. Der Kunde hat also nach Maßgabe der DSGVO mit den Bildern zu handeln, insb. sie i.d.R. nach Betrachten sofort zu löschen. BMW hierzu:

Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die geltenden Gesetze beachtet werden müssen, bevor die Funktion aktiviert werden kann. Zudem ist das Abrufen einer Rundumsicht maximal dreimal in einem Zeitraum von zwei Stunden ausführbar, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Und auch viele Kameras von Geschäften, Geldautomaten etc. sind nicht nur auf den Innenraum beschränkt.
Deswegen sind die Geschäfte auch ausdrücklich als videoüberwacht gekennzeichnet und daher werden deren Aufnahmen auch kontinuierlich ausgewertet und dann "direkt" wieder gelöscht. "Direkt" wird bei einem Geschäft i.d.R. 1-2 Arbeitstage sein, mit dem Teil der DSGVO kenn' ich mich nicht so gut aus.