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Toast 8 bei unimall für 0,- EUR. Druckfehler?

Aehm, ist "eine URL tippen" = "den Shop hacken"? <staun>

Natürlich ist das kein hacken, deshalb hab ich es ja auch in "" gesetzt. Es nennt sich URL Tampering. URL Tampering dürfte an sich auch nicht illegal sein. Doch wenn du dadurch gezielt Angebote wahrnimmst, die dir nicht zustehen, kannst du wohl kaum auf Erfüllung des Vertrages klagen.

Es ist zwar ein Programmierfehler. Allerdings habt ihr, durch gezielte Manipulation der URL Parameter ein Angebot wahrgenommen, das euch nicht zustand. Da gibt es doch eigentlich nix, was man daran falsch verstehen könnte. Und unimall wäre schön blöd, wenn sie euch nachgeben und liefern.
 
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Natürlich ist das kein hacken, deshalb hab ich es ja auch in "" gesetzt. Es nennt sich URL Tampering. URL Tampering dürfte an sich auch nicht illegal sein. Doch wenn du dadurch gezielt Angebote wahrnimmst, die dir nicht zustehen, kannst du wohl kaum auf Erfüllung des Vertrages klagen.

Es ist zwar ein Programmierfehler. Allerdings habt ihr, durch gezielte Manipulation der URL Parameter ein Angebot wahrgenommen, das euch nicht zustand. Da gibt es doch eigentlich nix, was man daran falsch verstehen könnte. Und unimall wäre schön blöd, wenn sie euch nachgeben und liefern.

Rechtlich gesehen haben wir kein Angebot "wahrgenommen", sondern eines gemacht. Unimall hätte dieses nicht anzunehmen brauchen.
 
Natürlich ist das kein hacken, deshalb hab ich es ja auch in "" gesetzt. Es nennt sich URL Tampering. URL Tampering dürfte an sich auch nicht illegal sein.
off-topic.gif
Ach so
nennt sich das, was ich damals bei vocatus gemacht habe um an mein ganzes Geld (15,90 oder so) zu kommen statt nur an ein Vielfaches von 10... ;-) Hatte damals sogar geklappt.
 
Natürlich ist das kein hacken, deshalb hab ich es ja auch in "" gesetzt. Es nennt sich URL Tampering. URL Tampering dürfte an sich auch nicht illegal sein. Doch wenn du dadurch gezielt Angebote wahrnimmst, die dir nicht zustehen, kannst du wohl kaum auf Erfüllung des Vertrages klagen.
Danke fuer die Information.

Und nein, um Himmels Willen, natuerlich wuerde ich das nicht einklagen wollen.
 
Rechtlich gesehen haben wir kein Angebot "wahrgenommen", sondern eines gemacht. Unimall hätte dieses nicht anzunehmen brauchen.
So wie ich das verstanden habe, hat unimall Toast als Zugabe (zu was auch immer) für 0,- Euro angeboten. Da sich dies wohl nicht einfach per klick bestellen lies, wurde eben die URL "manipuliert". Das man dann wohl kein Anrecht auf Erfüllung des Vertrages hat dürfte ja klar sein oder?
 
So wie ich das verstanden habe, hat unimall Toast als Zugabe (zu was auch immer) für 0,- Euro angeboten. Da sich dies wohl nicht einfach per klick bestellen lies, wurde eben die URL "manipuliert". Das man dann wohl kein Anrecht auf Erfüllung des Vertrages hat dürfte ja klar sein oder?

Nein, damit dass Du es in den Warenkorb gelegt hast, hast Du Unimall ein Angebot gemacht Toast für 0 Euro zu kaufen. Die hätten ablehnen können. Aber sie haben nicht abgelehnt sondern das Angebot mit Versand der Auftragsbestätigung angenommen.
 
Nein, damit dass Du es in den Warenkorb gelegt hast, hast Du Unimall ein Angebot gemacht Toast für 0 Euro zu kaufen. Die hätten ablehnen können. Aber sie haben nicht abgelehnt sondern das Angebot mit Versand der Auftragsbestätigung angenommen.

Genau. Das ist wie als wenn man ihnen einfach geschrieben hätte "Ich möchte bitte Toast 8 für 0 € bestellen." Das hätten Sie auch ablehnen können.
 
Hab denen halt auf deren Anfrage, auf welches Konto ich denn das Geld zurueckueberwiesen haben wolle, die Kontonummer genannt <schulternzuck> Ich haette mir auch vorstellen koennen, dass es 'ne Promoaktion gewesen waere. Das dann gleich 5mal zu bestellen, war natuerlich unverschaemt von mir, wenn auch mit dem Hintergedanken, dass sie's DANN ja nun wirklich merken muessten.
 
so, die wollen jetzt den Kaufvertrag anfechten......

... na gut, ich will mal nicht so sein, ich trete von meinen Forderungen zurück...... bin ja nicht so ;-)

Wenn ich Lust, Zeit und einen guten Anwalt hätte, würd ich das aber nicht machen, aber genau eine dieser Vorraussetzungen liegt nicht vor (und das obwohl ich ein fauler Student bin).
 
zwei fragen neben bei...

"das Brennen von CDs, DVDs und jetzt auch Blu-ray-Discs auf dem Mac."
Kann mein neuer iMac wirklich Blu-ray-Discs brennen??? Ich dachte immer dafür benötigt man einen speziellen Player zum Abspielen und zum brennen auch ein speziellen Brenner!?????

Und das Toast 8 ist doch nur ein Brennprogramm oder kann das auch etwas anderes außer brennen?
 
Du brauchst natürlich auch den passenden Brenner für.
Schließlich kann ich auf meinem ComboDrive auch nur CDs Brennen aber keine DVDs.
Mit dem externem Brenner kann ich eben dann auch DVDs brennen.

Die Aussage von Toast ist: Mit der richtigen Hardware kann unser Programm sogar BD brennen.

AngOr