UVo
Rheinischer Krummstiel
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Steht in den AGB's nicht irgendwo "Irrtuemer vorbehalten" oder so? Es gibt doch sicherlich ne Klausel mit denen die Sich gg sowas absichern. Aber Rechnung gabs ja schon....hmmm.
Jemand Ahnung wie das Rechtlich aussieht? Kann man auf Erfuellung des Vertrags pochen?
Aus den AGB:
@ Holger: War deine Email eine Eingangsbestaetigung oder eine Auftragsbestaetigung?
Jemand Ahnung wie das Rechtlich aussieht? Kann man auf Erfuellung des Vertrags pochen?
Aus den AGB:
(3) Dem Käufer wird umgehend eine automatisierte Eingangsbestätigung gemailt. Mit ihr wird lediglich der Erhalt des Angebotes bestätigt, sie beinhaltet noch keine Annahme des Angebotes.
(4) UNIMALL ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch eine E-Mail.
@ Holger: War deine Email eine Eingangsbestaetigung oder eine Auftragsbestaetigung?
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