T-Mobile / T-Punkt - Verarbeitungsmängel iPhone 3G vs. 14 tägiges Rückgaberecht

pekka

Alkmene
Registriert
01.03.08
Beiträge
30
Hallo zusammen,

ich habe gestern mein "offizielles" iPhone 3G (16 GB) am T-Punkt abgeholt und nach dem Auspacken (zu Hause) festgestellt, dass sich eine Fluse / ein Fussel unter dem Display befindet und der Gummiring zw. Display und Chromring unten etwas unsauber eingepasst ist.

Für meine Freundin sind das Peanuts, ich selber bin not amused über diese Verarbeitungsqualität. Der freundliche Apple-Supporter meinte, ich solle das iPhone zum T-Punkt bringen und i.R.d. 14-tägigen Rückgaberechts umtauschen.

Weiß daher jemand von Euch, wie sich dieses 14-tägige Rückgaberecht gestaltet? Kann ich generell das Gerät zurückgeben, bzw. einen Tausch einfordern - oder kann mir der T-Punkt die Rückgabe ablehnen, da Fussel gerade 'in' sind? Gibt es Einschränkungen (Verschleiß, Gebrauchsspuren - bei mir zum Glück nicht der Fall)? Muss ich dann wieder ein, zwei Wochen auf ein neues Gerät warten? Ist es ein Refurbished iPhone?

Leider fand ich keinen Thread zum 3G, der in die Richtung ging. Sonst hätte ich es dort gespostet. Sollte es dennoch einen geben, kann der Beitrag natürlich gern verschoben werden.

Besten Dank für Euer Feedback!
 

Mitglied 45133

Gast
Hallo,

ich hatte bei meinem, am 17.07.2008 erworbenen Gerät genau das selbe Problem. Ich glaube kaum das sich T-Mobile oder ein T-Punkt bereit erklärt das Gerät deshalb umzutauschen.

Gibt es eigentlich noch jemanden der mit einem "Fussel" unter der Glasabdeckung zu kämpfen hat?
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
Registriert
20.01.07
Beiträge
613
Nun ja das mit dem Rückgaberecht ist nicht immer so einfach, wie sich das der "Laie" vorstellt, was unter anderem an den Medien liegt, die dem Verbraucher oft das Gefühl vermitteln, man könne immer und jederzeit von allen (z.B. Mietverträgen) einfach so, ohne Gründe, zurücktreten!

Kauft man z.B. eine Sache im Kaufhaus und es liegt kein Mangel/Leistungsstörung vor dann hängt eben dieses Rückgaberecht von der Kulanz des Verkäufers oder seiner freiwilliger Leistung (in AGB verankert) ab.
Aus den 14 Tagen können übrigens auch ein Monat oder 6 Monate werden...

Insofern kann man bei dem "umfassenden Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen" von einem sog. Rechtsirrtum sprechen, wenn man sich die Gestaltung und die Erwartung der Verbraucher ansieht.


Hat die Sache, also hier dein iphone, einen Mangel so besitzt Du Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht. Die Frage ist nun, ob es sich hierbei um einen Sachmangel handelt! Da könnte man jetzt streiten, ich denke ein Staubkorn wäre nicht zu beanstanden, ein Fussel, der auch das Display "stört" aber schon!
Gem. § 434 wäre die Beschaffenheit nicht wie bei anderen Modellen (nämlich Fusselfrei) gegeben und somit ein Sachmangel (sag ich jetzt mal einfach...). Natürlich funktioniert es, aber gerade in dem Display wünscht man ja keine Fremdkörper..
Also hast Du dann die Möglichkeit den Fehler beheben zu lassen (Stichwort: Nachbesserung/Nacherfüllung)...
Wird dem dann letztendlich nicht abgeholfen kannst Du dann über den Weg des Gewährleistungsrechts auch vom Vertrag zurücktreten/Mindern etc ..



Aber wie gesagt, einfach mal eben vom Vertrag zurücktreten (Rückgaberecht, 14 Tage) ist nicht immer möglich!
Jedoch haben meist auch Verkäufer nicht so recht die Ahnung, ein Freund von mir hatte das Problem mit Klebestellen an seiner Brille auch beim Optiker, aber die Geschäftsführung merkte dann letztendlich doch das dort jemand Ahnung hat und besserte nach. Also dranbleiben und eigene Rechte geltend machen.

So das sollte Dir erstmal helfen, lies die AGB wegen Rücktrittsrecht, und stelle auf Deine Gewährleistungsrechte ab.
 

pekka

Alkmene
Registriert
01.03.08
Beiträge
30
Hallo zusammen,

vielen Dank für Euer Feedback und der Argumentationskette, die ich ggf. aufführen könnte, sofern kein kulantes Entgegenkommen erfolgt. Natürlich möchte ich das iPhone nicht ohne Gründe zurückgeben oder zu picky sein. Ich habe ich zur Veranschaulichung des Fussels und (auf dem letzten Bild) der unauberen Einpassung Bilder beigefügt. Die Mängel sind jew. unter den weißen Punkten erkennbar. Der Chromrahmen auf dem letzten Bild sieht etwas 'komisch' aus, da ich zum Schutz Tesa übergeklebt habe. Also nicht davon irritieren lassen.


2s9u2x0.jpg


11rrixf.jpg


sg5w5c.jpg


Der Fussel ist auf den Bilder so stark erkennbar, da die Sonne darauf fiel. Unter anderen Lichtverhältnissen ist es ein wenig dezenter - was den Umstand aber auch nicht wirklich besser macht. Ob es nun Unterschiede zwischen Fussel und Flusen gibt, vermag ich nicht zu bewerten. Auf jeden Fall stört der Einschluss unter dem Display die Freude auf ein Neugerät, das mit Fixkosten i.H.v. knapp unter 2tsd EUR / 24 Mon. verbunden ist, doch gewaltig.

Bei meinem iPhone der ersten Generation traten 'Blasen' unter dem Display erst nach einiger Zeit auf - bei der neuesten Generation werden Einschlüsse unter dem Glas gleich serienmäßig geliefert ... QS scheint bei Apple dzt. scheinbar generell ein Problem zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mitglied 45133

Gast
.. hey, was ist bei der Sache herausgekommen?
 

Jesch

Braeburn
Registriert
30.10.07
Beiträge
45
Ich wusste gar nicht, dass jetzt hier auch Rechtsberatungen von Laien stattfinden....

Wenn doch der Apple-Support dir den Umtausch zugesagt hat, wo ist dann das Problem?? Tausch das Gerät gegen ein Neues und gut ist.
 

RealGerry

Alkmene
Registriert
30.12.07
Beiträge
31
Bei mir war ein "Ölfleck" unter dem Display. Da dieser mit der Zeit grösser wird und dadurch der Touchscreen irgendwann nicht mehr funzt, habe ich es gleich am nächsten Tag ohne Benutzung, allerdings mit Registrierung über Itunes versucht umzutauschen. Nach 2 Stunden Kampf und etlichen Telefonaten seitens der T-Punkt Mitarbeiter, haben sie es mir doch noch umgetauscht. Normalerweise werden die Geräte, laut T-Mobile (Die Kollegen des T-Punkts sind nur reine Vermittler) gar nicht getauscht wenn sie schon registriert sind, nur repariert. Ich kann nur raten das Gerät im Laden vor der Registrierung zu überprüfen.
 

martinwahoo

Bismarckapfel
Registriert
21.11.07
Beiträge
145
Ich wusste gar nicht, dass jetzt hier auch Rechtsberatungen von Laien stattfinden....

Wenn doch der Apple-Support dir den Umtausch zugesagt hat, wo ist dann das Problem?? Tausch das Gerät gegen ein Neues und gut ist.

Hi

es gibt von Apple kein neues Gerät ! nur ein AT Gerät wo wiederaufbereitet wurde !

gruß
martin
 

macmatic

James Grieve
Registriert
17.09.04
Beiträge
132
Hi.

Ich kann da absolut mitfühlen. Der Fussel wäre für mich absolut ein Umtauschgrund.
Denn ich bin auch immer seeehr pissig wenn es um die Qualität geht. Daher möchte ich in diesem Zusammenhang allen den Tip geben, den ich jedem im meinem Umfeld gebe:
Elektronik nur im Internet bestellen!
Die Qualität ist heute bei vielen Herstellern nicht mehr dem Preis angemessen.
Daher im Web bestellen und in Ruhe zwei Wochen ausprobieren.

Ich habe mein online gekauftes t-Mobile-iPhone erste in Ruhe ausschließlich per WLAN benutzt/getestet, bis ich die erste Mobilfunkleistung in Anspruch genommen habe. Denn so hätte ich 2 Wochen in Ruhe die Hardware anschauen können und es immer noch zurück senden können. Ein freigeschaltete SIM ist noch kein Grund für den Kaufrücktritt innerhalb der 2 Wochen (Fernabsatzgesetz). Erst wenn ich Anrufe oder ein SMS versende, also Leistung in Anspruch nehme, ist das Kind im Brunnen.

Das Fernabsatzgesetz ist ein großes Geschenk an den Käufer. Ich nutze es auch. Natürlich sollte man dabei den Menschenverstand behalten und das auch aus Sicht es Händlers sehen - also das Gesetz nicht grundlos in Anspruch nehmen.

LG, Andre