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T-Mobile Prepaid Karten verfallen nicht mehr!?

Skeeve

Pomme d'or
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26.10.05
Beiträge
3.120
Hi!

Seit wann verfallen Prepaid Karten von T-Mobile nicht mehr? Meine beiden waren bereits in der "Message Time", d.h. ich durfte, trotz > 12€ auf der einen, nicht mehr damit anrufen. Vorhin habe ich festgestellt: Ich darf wieder telefonieren.

Was habe ich da verpaßt?
 

marcozingel

deaktivierter Benutzer
Registriert
07.12.05
Beiträge
9.960
3 Jahre nach EU Recht,erst dann verfallen Guthaben.
Viel Spaß. ;)
 

trent

Gast
Das OLG München hat - ich glaube letztes Jahr - entschieden, dass die in den AGB der meisten Mobilfunkprovider vorgschriebenen Verfallzeiträume bei Prepaid-Karten (meist so 12-15 Monate) verbraucherunfreundlich waren. Die Verbraucherzentrale hat auch vorher schon die entsprechenden Provider abgemahnt.

Man muss sich nur vor Augen halten, dass das BGB eine regelmäßige Verjährung von 3 Jahren vorsieht (§ 195 BGB). Die streitgegenständlichen Fristen waren also schon von daher nicht mit dem BGB zu vereinbaren - aber ich hab mir das OLG-Urteil noch nicht zu Gemüte geführt.

Gleiches dürfte übrigens auch für sonstige Gutscheine etc. gelten ("gültig innerhalb eines Jahres...").
 

MacMan2

Gast
Das OLG München hat - ich glaube letztes Jahr - entschieden, dass die in den AGB der meisten Mobilfunkprovider vorgschriebenen Verfallzeiträume bei Prepaid-Karten (meist so 12-15 Monate) verbraucherunfreundlich waren. Die Verbraucherzentrale hat auch vorher schon die entsprechenden Provider abgemahnt.

Man muss sich nur vor Augen halten, dass das BGB eine regelmäßige Verjährung von 3 Jahren vorsieht (§ 195 BGB). Die streitgegenständlichen Fristen waren also schon von daher nicht mit dem BGB zu vereinbaren - aber ich hab mir das OLG-Urteil noch nicht zu Gemüte geführt.

Gleiches dürfte übrigens auch für sonstige Gutscheine etc. gelten ("gültig innerhalb eines Jahres...").

Ja das gilt für Forderungen die nach drei Jahren verfallen, Prepaid ist Guthaben das nicht verfallen kann. Wäre ja schlimm wenn dein Sparbuch verfallen würde nur weil du es nicht leer gemacht hast. Das ist auch die Kernaussage des Urteils gewesen, seither sind alle Prepaidkarten unabhängig haltbar.
 

trent

Gast
Ja das gilt für Forderungen die nach drei Jahren verfallen, Prepaid ist Guthaben das nicht verfallen kann. Wäre ja schlimm wenn dein Sparbuch verfallen würde nur weil du es nicht leer gemacht hast. Das ist auch die Kernaussage des Urteils gewesen, seither sind alle Prepaidkarten unabhängig haltbar.

Wie gesagt, habe das Urteil noch nicht gelesen. Wenn das Urteil aber auf § 812 BGB etc. anspielen sollte, dann wär die ungerechtfertigte Bereicherung auch nach 3 Jahren verjährt. Sparbücher und ähnliches (Girokonten etc.) unterliegen auch grundsätzlich anderen Verträgen und sind von Guthabeneinzahlungen wie bei Prepaid-Karten oder Gutscheinen abzugrenzen.