Super Tip Sweetfm

Hainer

Elstar
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Wer ein Last.FM-Fan ist, kann ich das super tolle Programm Sweetfm empfehlen. Toller Last.FM-Client mit Aufnahmefunktion. Freeware ist das Programm außerdem noch.
 

smartcom5

Cox Orange
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Ja, noch.


Ja, und zwar aus folgendem Grund;
Zwar ist Last.fm technisch gesehen ein Stream und das aufzeichnen mittels SweetFM faktisch ein rippen, da hier in Deutschland aber lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen interessieren - und sich das Recht auf Mitschneidung der Art [und gesetzlichen Definition] des Mediums fügt - ist eine Aufzeichnung im Sinne des §53 UrhG als Kopie für den privaten Gebrauch definiert [folg. Privatkopie].

Da daß Format oder der Weg der Konsumierung [von Last.fm] der einer Rundfunk-Sendung entspricht [vgl. Hörfunk, Radio], interessiert in diesem Zusammenhang auch überhaupt nicht, daß es technisch möglich ist, eine digital verlustfreie Kopie anzufertigen die eine weitere uneingeschränkt originale Nutzung der Inhalte erlaubt.

Last.fm [und deren Nutzung] entspricht gesetzlich gesehen der eines Radios - daher richtet sich auch das Recht der Vervielfältigung nach der [gesetzlichen] Definition - und der damit einhergehenden Rechte der Aufzeichnung [natürlicher Personen].
Ein Radio ist eine „technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet ist

Der entscheidene Punkt, der eine [legale] Aufzeichnung erlaubt, definiert sich allein an dem Fakt, daß Last.fm ein Programm dar- [oder öffentlich zur Verfügung] stellt, daß eine nicht wahlfreie und beeinflußbare Nutzung erlaubt.
Daß ist der Punkt - so definiert sich ein Radio.

Und eine Aufzeichnung eines [nicht wahlfreien und beeinflußbaren] Mediums ist [juristisch natürlichen] Personen zur privaten Nutzung in Deutschland [noch] erlaubt und im Urheberrecht dementsprechend geregelt [folg. § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG].

Mit anderen Worten;
Ja ! :D

Lektüre:
Bundesrecht.Juris.de - § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Last.fm - Gruppe "Sweet.FM"


PS: Last.FM hat Kenntnis von Sweet.FM und duldet es - sie wissen es daher. ;)


In diesem Sinne

Smartcom
 
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$oscar$

Gloster
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Puh dann danke ich dir mal für diese umfangreiche Antwort.
 

bezierkurve

Halberstädter Jungfernapfel
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Habe mir das Programm gerade mal herunter geladen und meine last.fm-Daten in den Prefs angegeben. Aber nichts passiert. Habe ich irgendetwas übersehen?
 

User 50673

Gast
Rechtsauskünfte sind doch, mWn, auch dann öffentlich okay, wenn die Fragestellung keine direkte Person betrifft. Also Auskünfte wie: "Ich will meinen Nachbar verklagen" sind verboten, wobei allgemeine Fragen wie "Person A will seinen Nachbar verklagen" gestattet sind...

Oder hat sich das geändert?
 

-chrizz-

Uelzener Rambour
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Was ist denn jetzt der Sinn dieses Programmes? Das Aufnehmen? Oder gibt es DInge, die besser gelöst sind, als beim last.fm-Scrobbler?

Ihr könntet übrigens mal eure Profile posten, ich fange gleich mal an: derchrizz
 

Thaddäus

Golden Noble
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Bist Du Anwalt? Wenn nicht musst Du das Rechtsdienstleistungsgesetz beachten…

Hier die Antwort aus Wikipedia:

Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert (§ 2 RDG).

Die Frage ist jetzt, ob diese Auskunft hier als konkret zu werten ist (Bezug auf die AT-Community). Ich vermute eher nicht da:

Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloß schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind allerdings keine Rechtsdienstleistungen. Dies betrifft etwa die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe, die Geltendmachung unstreitiger Ansprüche und die Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder eine Vertragskündigung.

Hier noch etwas wichtiges:

Das Rechtsdienstleistungsgesetz enthält keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis, sondern regelt – anders als das Rechtsberatungsgesetz – nur die Befugnis für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb von Gerichtsverfahren. Es regelt auch nicht die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in gemeinsamen Rechtssachen.
 

smartcom5

Cox Orange
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Erklärungsversuche ...

Bist Du Anwalt? Wenn nicht musst Du das Rechtsdienstleistungsgesetz beachten…

Zugegeben, daß werd' ich öfter gefragt. :cool:
Nicht nur deshalb, weil meine Aussagen meißt recht fundiert und sachkundig - und darüber hinaus auch oder besonders für Jemanden in meinem Alter doch sehr ungewöhnlich klingen. :D

Muß ich daß, um Etwaigen Hilfestellung zu geben ? :-D
Zumal selbige sich hier offensichtlich in
Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen.
Diese sind allerdings keine Rechtsdienstleistungen. Dies betrifft etwa die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe, die Geltendmachung unstreitiger Ansprüche und die Mitwirkung bei einem Vertragsschluss oder eine Vertragskündigung.
Ich setzte mich bei Interesse meißt nur mit einem gewissen Kernaspekt auseinander - dann aber mitunter sehr intensiv - sodaß ich in Folge meißt um einen Kenntnisstand verfüge, der regulären Rechtsberatungen kaum in etwas nachsteht - lediglich aus bloßer Neugier. ;)

Im Übrigen sollte man eigentlich davon ausgehen, daß Rechtsberatungen in Foren keinerlei Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit jedweder Art erheben. :innocent:

Was ist denn jetzt der Sinn dieses Programmes? Das Aufnehmen? Oder gibt es Dinge, die besser gelöst sind, als beim last.fm-Scrobbler?
[...]

Last.fm ist nicht direkt ein Stream, [jedenfalls kein zusammenhängender] - eigentlich gar keiner. :D
Die audiophilen Daten werden "lediglich" zur Laufzeit aus einen mit einer Sitzung verknüpftem Server-Verzeichnis geladen und vom Klienten abgespielt.
Um genau zu sein, spielt [und lädt] der Last.fm-Player [oder jeder andere Klient] mp3-Dateien, für die er durch die Sitzung den Zugriff erhält [auf die jeweiligen Verzeichnisse auf den Servern von Last.fm].

SweetFM "fängt" diese [mp3] Dateien nun lediglich ab [und kopiert sie aus den temporären Verzeichnissen der Software], bevor diese vom Last.fm-Player wieder entfernt werden [da sie normalerweise auch unmittelbar nach dem Abspielen des Titels auch wieder gelöscht werden.

PS: Ich kenne das RDG, vielleicht nicht vollumfänglich, aber die wichtigsten Passagen sind mir geläufig. ;)
PPS: Smartcom5
PPPS: Wie erwähnt gibt es auch eine Gruppe für SweetFM auf Last.fm.
:)


In diesem Sinne

Smartcom
 

dewey

Gewürzluiken
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bedankt euch doch beim programm autor der unter gleichem namen hier auf at ist ;)
 

Westbär

Weißer Winterglockenapfel
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Ich hab nur 2-3 patches commited. Das Projekt selber stammt nicht von mir.
 
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Freddy K.

Jakob Fischer
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Ah so, ja trotzdem danke. Was auch immer du jetzt dabei gemacht, oder mitgeholfen hast. :)
 

mLz

Bismarckapfel
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An sich funktioniert SweetFM gut, aber komischerweise scrobbelt es seit gestern Abend keine Songs mehr auf mein Last.fm Profil.. weiß jemand woran das liegen kan, bzw. wie ich das beheben kann?
 

itouch

Grahams Jubiläumsapfel
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inzwischen ist ja die 2. Version von SweetFM erschienen, ich hab mir das Programm mal runtergeladen, nur kann ich irgendwie keine Musik von meinem LastFM account streamen, da ich LastFM nicht abonniert habe. Gibt es ne Möglichkeit SweetFM trotzdem zu nutzen oder ist das ausschließlich in Verbindung mit einem LastFM-Abo möglich?
 

Freddy K.

Jakob Fischer
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Ohne Abo geht da wohl nix. Darum bleib ich erst mal bei SweetFM 1.1.3, das funktioniert nach wie vor ohne Abo.