@Stellina18 Du solltest dir erst mal überlegen, was du eiegntlich willst: Wie von
@Balkenende beschrieben ein bisschen Placebo, oder nach der Erfahrung echten Einbruchsschutz? Falles ersteres: Gibt eine große Auswahl an Spielzeug, die alle ohne Grund nicht VdS-anerkannt sind. Ist nicht schlimm, wenn man weiss, was man tut und wo die Risiken liegen - ist aber i.W. Spielzeug. Da spielen so Details eine Rolle, das beispielsweise eine Alarmanlage (von einer EMA - Einbruch-Meldeanlage - oder gar GWA - Gefahren-Meldeanlage - sprechen ja selbst die Anbieter nicht ohne Grund nicht) auf Basis von Homekit zwingend erst mal ein ATV & Co. mit USV (Unerbrechungsfreie Stromversorgung) vorraussetzt, damit das irgendeinen Sinn macht.
Wenn es dir tatsächlich um EInbruchschutz geht, dann vergiss' erst mal EMA und GWA, sondern kümmer' dich um den physischen Schutz. Ist teurer, macht Dreck und daher macht das keiner. Ein paar Funksender kaufen ist einfacher, billiger und gibt einem ein gutes Gefühl - bis der nächste Einbrecher darüber lacht. Das erste Ziel muss ja nun sein, es einem EInbrecher so schwierig wie möglich zu machen, ins Haus zu kommen. Also Fenster und Türen nach RC2, besser RC3 nachrüsten oder austauschen. Scheiben durch VSG ersetzen, da wo es Sinn macht. VdS-geprüfte Schliesszylinder mit Bohrmuldenschlüsseln einsetzen (das ist nicht mal besonders teuer).
Wenn das alles geklärt ist, kann man über eine EMA oder GWA nachdenken - wenn allerdings eine
Sirene macht wenig Sinn, da wenig Nachbarn
gilt, dann kannst du
vergessen, denn dann brauchst du ein System, welches im Signalisierungsfall einen Sicherheitsdienst benachrichtigt - was soll das sonst bringen?
Ein paar Bastelkomponenten mit Homekit mögen dich vielleicht beruhigen - und vielleicht ist es das, was du willst/suchst - ändern aber an der Verletzlichkeit deiner Wohnung nichts. In jedem Fall nutzen ein paar Fensterkontakte nichts. Da braucht's auch noch Schliesskontakte, Bewegungsmelder usw. Allein schon um Fehlalarmen vorzubeugen, z.B. versehentliches Scharfschalten, während man noch in den Wohnung ist...
Da werden die Videos nur eine Woche oder 10 Tage am Server von Arlo gespeichert.
Das ist in Deutschland gar nicht zulässig. Max. Aufbewahrungsdauer für Videoaufnahmen in nicht besonders zu schützenden Bereichen (z.B. Flughäfen) sind 48h. Aufnahmen von öffentlichem Grund sind grundsätzlich unzulässig. Also so ziemlich jede zweite Video-Türsprechanlage, die die Möglichkeit bietet, Fotos zu speichern. Also alle, die einem eine mail mit einem Foto schicken können, wer geklingelt hat... Eine aktive Videoüberwachung ist vor betreten des Erfassungsbereichs deutlich zu kennzeichnen, insb. sind durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aushang) Personen vor Betreten des Erfassungsbereichs über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Das gilt alles ausdrücklich auch für Privatpersonen, die Betreiber einer Überwachungsanlage sind. Selbstverständlich ist die Speicherung grundsätzlich nur auf Servern - egal ob privat oder kommerziell - zulässig, die alle Auflagen der DGSVO erfüllen. Also z.B. revisionssicheres Löschen usw.
Alles gemacht?