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Streit um Künstlersozialabgabe

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Da sich auch bei Apfeltalk der eine oder andere selbstständige Künstler herumtreiben dürfte, der unter das KSVG fällt, könnte dieses Urteil interessant sein:

3.12.2010 – Beauftragt eine Firma einen selbstständigen Fotografen damit, Fotos zum Beispiel für Werbebroschüren zu erstellen, so ist sie zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. November 2010 hervor (Az.: B 3 KS 1/10 R).

Quelle: www.versicherungsjournal.de

Zum vollständigen Artikel geht es hier!
 
Tja.

Das wird noch besser:

Als Künstler werden inzwischen auch die Ersteller von Internetseiten angesehen.

Über kurz oder lang wird jeder, der für seine kleine Firma (oder seine große) jemand beauftragt, eine Internetseite zu erstellen, von der Sozialkasse zur selbigen gebeten werden. Davon habe ich schon etliche Fälle in der Kanzlei.

Die Jungs scheinen die GEZ rechts überholen zu wollen...