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Da sich auch bei Apfeltalk der eine oder andere selbstständige Künstler herumtreiben dürfte, der unter das KSVG fällt, könnte dieses Urteil interessant sein:
3.12.2010 – Beauftragt eine Firma einen selbstständigen Fotografen damit, Fotos zum Beispiel für Werbebroschüren zu erstellen, so ist sie zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. November 2010 hervor (Az.: B 3 KS 1/10 R).
Quelle: www.versicherungsjournal.de
Zum vollständigen Artikel geht es hier!
3.12.2010 – Beauftragt eine Firma einen selbstständigen Fotografen damit, Fotos zum Beispiel für Werbebroschüren zu erstellen, so ist sie zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. November 2010 hervor (Az.: B 3 KS 1/10 R).
Quelle: www.versicherungsjournal.de
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